Wie kann man sich nach dem 1. Staatsexamen nennen?

Ulysses
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Beitrag von Ulysses »

Stefan24 hat geschrieben:In deinem Falle kann ich nur davor warnen, dich in Bewerbungsunterlagen tatsächlich "Grundschullehrer" schimpfen zu lassen - du hast kein zweites Examen und bist somit KEIN Grundschullehrer.
stimmt, wäre Etikettenschwindel :roll:
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Scooby

Beitrag von Scooby »

Ulysses hat geschrieben:
Stefan24 hat geschrieben:In deinem Falle kann ich nur davor warnen, dich in Bewerbungsunterlagen tatsächlich "Grundschullehrer" schimpfen zu lassen - du hast kein zweites Examen und bist somit KEIN Grundschullehrer.
stimmt, wäre Etikettenschwindel :roll:
In Bayern wäre es sogar "Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen", strafbar nach § 132 StGB, weil Lehrer/Lehrerin hier die offizielle Amtsbezeichnung von Lehrkräften an Grund- und Hauptschulen ist. Diesen Titel darf (neuerdings) erst nach dem erfolgreichen zweiten Staatsexamen führen; genau genommen sogar erst, nachdem einem das entsprechende Amt verliegen wurde. Angestellte Lehrkräfte sind dann entsprechend "LehrerIn im Angestelltenverhältnis", kurz LAV.

out346

Beitrag von out346 »

Da das herkömmliche Lehramtsstudium nicht als wissenschaftlich gilt (man erwirbt ja keinen universitären Abschluss, sondern legt eine Prüfung vor einem staatlichen Ausschuss ab), ist das Erste Staatsexamen für Lehrämter an Schulen auch nicht titelträchtig.

Ansonsten gilt, was schon gesagt war: Lehrer kann sich jeder nennen, Pädagoge ebenso. Die Amtsbezeichnung ist geschützt, nicht aber die Berufsbezeichnung.

Diese Titelgeilheit befremdet mich allerdings :oops:

Stefan24
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Beitrag von Stefan24 »

Da das herkömmliche Lehramtsstudium nicht als wissenschaftlich gilt (man erwirbt ja keinen universitären Abschluss, sondern legt eine Prüfung vor einem staatlichen Ausschuss ab), ist das Erste Staatsexamen für Lehrämter an Schulen auch nicht titelträchtig.
Das kann man so nicht begründen.
Man erwirbt nach erfolgreichen Lehramtsstudium in BW (LA Gym) zwar keinen universitären Abschluss, beendet sein Studium aber immerhin mit der "Wissenschaftlichen Staatsprüfung für das höhere Lehramt an Gymnasien"; per se gleichwertig mit dem nicht mehr existenten Magistergrad.
Die Universität kann im Fall einer Lehramtsprüfung keinen Abschlussgrad verleihen, weil sie eine Staatsprüfung ist; und der Staat verleiht einen Abschlussgrad "Erstes Staatsexamen".
Vom System her gedacht hört an dieser Stelle aber niemand auf, und so bekommt am Schluss doch - theoretisch - auch der Inhaber eines Ersten und Zweiten Staatsexamens einen "Titel". Nach dem erfolgreichen zweiten Examen darf man sich dann "Assessor des Lehramts" schimpfen. Nicht aber, wenn man "zu früh" ausscheidet.
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Eigene Meinung schon immer.

Lili
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Beitrag von Lili »

Philou hat geschrieben:Diese Titelgeilheit befremdet mich allerdings :oops:
Irgendwie vielleicht schon, aber ich kann es auch verstehen. Es ist so wie Ulysses sagt: Da studierst du ewig rum und machst einen guten Abschluss, der dem Magister eigentlich auch in nichts nachsteht - tretet mich, falls ich mich irre, ich hab keinen Magister gemacht - und bist erst mal NICHTS.

Bevor ich allerdings behaupte, ich bin Lehrer und dann stellt sich beim Weiterlesenraus, dass da entscheidende Jahre fehlen, würde ich lieber nichts schreiben.
Ich würde mir als Personaler verarscht vorkommen.

Ulysses
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Beitrag von Ulysses »

Philou hat geschrieben:Diese Titelgeilheit befremdet mich allerdings :oops:
das ist keine Titelgeilheit, sondern eher eine praktische Frage, wie man mit einem einfachen, aber informativen Etikett kurz und knapp sagen, kann, was man gelernt hat.

etwa so:

"Was bist du?" "Bäcker."
--> Aha, der kann backen, und wer jemanden braucht, der backen kann, kann ihm einen Job geben.

"Was bist du?" "Diplom-Forstwirt."
--> Wer einen braucht, der sich um seinen Wald kümmert, erkennt, dass er hier einen Fachmann vor sich hat.

"Was bist du?" "... äh ...?"
--> Wer soll da wissen, ob und für was er den Menschen brauchen kann?

Titellosigkeit ist sicher kein Ausschlusskriterium auf dem Arbeitsmarkt, aber gerade für die Visitenkarte und das Bewerbungsdeckblatt macht es sich doch besser, wenn man mit so einem kurzen Etikett zeigen kann, was man kann.

und was die Titelgeilheit an sich angeht: es tut schon gut, wenn man sich ein M.A. hinter oder ein Dr. vor den Namen schreiben kann. es zeigt einfach, dass man etwas geleistet hat, auf das man stolz sein kann.
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mr_fresh
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Beitrag von mr_fresh »

Hi,

Philou hat alles gesagt. Darüber hinaus ist das Erste Staatsexamen NICHT zum Magister äquivalent - Gott sein Dank, muss man ja fast hinzufügen. Man sehe einfach in die Prüfungsordnungen und die Bestimmungen zur Anerkennung des Magisters als Erstes Staatsexamen. Und die Bezeichnung "Examinierte/r XY" fällt auch hinten runter, weil dafür das Zweite Staatsexamen zum Abschluss der gesamten Ausbildung abgelegt sein muss.

Mit dem Ersten Staatsexamen hat man also keinen Titel und darf keine geschützte Berufsbezeichung adoptieren, fertig.
Ich sitze am Straßenhang. // Der Fahrer wechselt das Rad. // Ich bin nicht gern, wo ich herkomme. // Ich bin nicht gern, wo ich hinfahre. // Warum sehe ich den Radwechsel mit Ungeduld? (B. Brecht)

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