Ich red net vom Sabbatjahr, sondern von unbezahltem Urlaub (s. Eingangspost!!!). Über das Sabbatjahr bin ich hinreichend informiert. Das kann man im übrigen schon nach 2 Jahren machen....
Gruß,
Sabine
Freistellung als Beamter
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richtig...natürlich! hatte ich irgendwie falsch in erinnerung!kay13 hat geschrieben:man muss aber dafür nicht mehr arbeiten (wie sollte das gehn?) sondern man erhält z.B. nur vier Fünftel des Gehaltes für vier Jahre und dann im fünften Jahr eben auch diese vier Fünftel, hat aber frei.
siehe hier http://www.gew-bw..de/Binaries/Binary7782/GEW-Jahrbuch_zu_Sabbatjahr_-_Freistellungsjahr.pdf
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Referendariat in NRW (D/ER),
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