Freistellung als Beamter

Sabine0
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Beitrag von Sabine0 »

Ich red net vom Sabbatjahr, sondern von unbezahltem Urlaub (s. Eingangspost!!!). Über das Sabbatjahr bin ich hinreichend informiert. Das kann man im übrigen schon nach 2 Jahren machen....

Gruß,
Sabine

v1981
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Beitrag von v1981 »

kay13 hat geschrieben:man muss aber dafür nicht mehr arbeiten (wie sollte das gehn?) sondern man erhält z.B. nur vier Fünftel des Gehaltes für vier Jahre und dann im fünften Jahr eben auch diese vier Fünftel, hat aber frei.
siehe hier http://www.gew-bw..de/Binaries/Binary7782/GEW-Jahrbuch_zu_Sabbatjahr_-_Freistellungsjahr.pdf
richtig...natürlich! hatte ich irgendwie falsch in erinnerung!
Studium in Hessen (GS, D/M/ER),
Referendariat in NRW (D/ER),
jetzt Vertretungsstelle mit Klassenleitung

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