Beamter vs. Angestellter

Maunz
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Beitrag von Maunz »

wie es aussieht muss ich das Geld zurück zahlen, weil ich im selben Monat noch Gehalt bekommen habe... also am Anfang des Monats habe ich Arbeitslosengeld II erhalten und am 30. des Monats wurde mir das Gehalt für den Monat überwiesen.. also muss ich das Arbeitslosengeld zurück zahlen.
Bei den Arztrechnungen sieht es so aus, dass mein Zahnarzt wohl irgendwas berechnet hat, was nciht beihilfefähig ist und deshalb wird mir das nicht erstattet und dann habe ich noch Krankengymnastik verschrieben bekommen. Die Termine gingen über meine Referendariatszeit hinaus - also war ich nicht zu allen terminen privat versichert und die wurden mir dann auch nicht erstattet - - - ääääätzend!

Lili
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Beitrag von Lili »

Ach so, ich dachte schon, du müsstest dein ALG II aus irgendeinem Grund zurückzahlen. Dass du das in dem Monat nicht bekommst, in dem du schon deinen Lohn erhältst ist ja logisch. Und bei Nicht-Beamten ist das nunmal am Ende des Monats.
Dass dich der Zahnarzt nicht aufklärt, wenn er dir da etwas implantiert, was nicht von der Beihilfe bezuschusst wird, ist schon bissl deppert, aber mei - das hört sich jetzt nicht so an, als müsstest du bis zu deiner Rente irgendwas zurückzahlen...

Maunz
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Beitrag von Maunz »

naja aber ist schon hart.. im Referendariat bekommt man das geld im Voraus, als angestellte dann im nachhinein.. das zu überbrücken ist nicht so leicht. Für immer Zahlen wohl nicht.. aber zur Zeit ist es ziemlich hart von dem geld noch an allen möglichen Stellen was abzudrücken.
Schönen Sonntag!

textmarker
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Beitrag von textmarker »

Hallo Hubselzwerg,

"(Ich hab das Problem nämlich gerade im Ref. Ich komme rein- zahle aber mehr als in der gesetzlichen. Meine Tochter kommt gar nicht rein. Ich bleibe nun also notgedrungen in der GKV und schenke dem Land die Beihilfe Evil or Very Mad )"

NACH dem Ref kannst du aber mit deiner Tochter in eine PKV!

http://www.pkv.de/publikationen/info_br ... aenger.pdf

Auf Seite 1 steht das auch Familienmitglieder aufgenommen werden!! Wichtig: die 6-Monatsfrist nicht verpassen (nach Anstellung als Probebeamter).

Textmarker

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