Ablehnung der Verbeamtung wegen leichter Hörminderung!!?

PauleAnn
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Registriert: 10.05.2009, 14:06:05

Ablehnung der Verbeamtung wegen leichter Hörminderung!!?

Beitrag von PauleAnn »

Hallo an alle!

Ich sitze grade fassungslos vor dem Ablehnungsbescheid meiner Verbeamtung auf Probe wegen " Hörminderung beidseitig, die der HNO-Arzt nicht diagnostisch einordnen konnte".
Ich hörte schon immer etwas schlecht, ist angeboren denke ich. Mein Fehler war es wohl, dies dem Amtsarzt HH auf die schriftliche Frage nach Hörminderung mitzuteilen ( der einzige Arztbesuch in ca. 10 Jahren, um eine Ohrenerkrankung o.ä. auszuschließen, als ich merkte, dass ich einen Klingelton erst spät höre), ich dachte ich hätte nix zu befürchten. Der Arzt sagte damals, dass es wohl angeboren sei, ein Hörgerät sei nicht notwendig, und ich muss mir keine Sorgen machen. Auf Nachfrage des Amtsarztes bescheinigte er aber nun eben die "unklare Genese", weil es keinerlei Vorbefunde gibt (hatte ja auch noch nie was!!) und somit nicht auszuscließen ist, dass die Hörminderung sich verschlechtert. Momentan aber kein Problem, deswegen wurde mir ein unbefristetes Angestelltenverhältnis angeboten, ich soll mich in einem Jahr nochmal vorstellen beim Amtsarzt. Ich meine, warum ist das denn bei Sehfehlern kein Problem? Kann man da außschließen, dass sich das nicht verschlechtert? Wie kann man etwas angeborenes diagnostizieren? Und hätte an mir nicht die Chance auf ein Gutachten geben müssen, um Erkrankungen als Ursache auszuschließen?
Mir wurde ohne mich davon in Kenntnis zu setzen bereits kein (Beamten)Gehalt mehr für Mai gezahlt. Am 7.5. bekam ich den Angestellten vertrag vom 1.5. vor die Nase gehlaten, mit der Begründung ich müsse den nun unterschreiben, weil mein Sonderarbeitsvertrag zu Beamtenkonditionen mit der Ablehnung nun erloschen sei. Kann ein Widerspruch meinen Sonderarbeitsvertrag (eigentlich bis 31.7. datiert) weiter aufrecht erhalten?? Wie ist mein vertragsstatus bloß jetzt? Und gibt es ähnliche AMtsarzterfahrungen??
Sorry für den langen Text, aber ist halt etwas kompliziert...
Danke für eure Antworten!!
LG
PauleAnn

Maunz
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Registriert: 02.03.2007, 8:56:59

Beitrag von Maunz »

Hallo!
Ich kann deine Fassunslosigkeit gut verstehen.. ich bin auch gerade erst als Angestellte eingestellt worden und schwerst frustriert. Gleichzeitig bin ich in Kontakt mit der Rechtsberatung der GEW gewesen, die mir geraten hatte die Stelle ruhig erstmal als Angestellte zu nehmen und dann rechtliche Schritte einzuleiten. Zuerst hat die Schulbezirkspersonalrätin versucht sich um meine Angelegenheit zu kümmern, als diese nicht vermitteln konnte wurde mir geraten, mein Anliegen an einen Rechtsanwalt abzugeben. Dieser wurde mir von der GEW empfohlen welche auch alle Kosten trägt. Wenn du also in der Gewerkschaft bist, setze dich umgehend mit der Rechtsberatung in Verbindung!
Viel Erfolg!

nani
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Registriert: 25.05.2006, 21:01:37

Beitrag von nani »

Versteh ich nicht: wenn jemand nicht gut gucken kann, trägt er eben eine Brille und wird verbeamtet. Du kannst nicht gut hören - schlag doch mal vor, dass Du bereit wärst, ein Hörgerät zu tragen, wenn das hilft, verbeamtet zu werden. Wo ist dann das Problem??? Frag doch noch mal beim Amtsarzt nach!

Übrigens: beim Amtsarzt wurde bei mir auch festgestellt, dass ich auf einem Ohr ganz hohe und ganz tiefe Töne nicht hören kann. War aber überhaupt kein Problem...und beeinflusst ja auch nicht meine Arbeit!

PauleAnn
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Beitrag von PauleAnn »

Versteh ich auch nicht, aber Danke auch für euer Unverständnis, das tröstet ein wenig.

Mit dem Hörgerät verhält sich das so: ich brauch gar keins. Denn momentan beeinträchtigt mich das überhaupt nicht bei der Ausübung meines Berufes, wie eindeutig festgestellt wurde, weil es so minimal ist, das das eh niemand bemerkt.ABER: da nicht festgestellt wurde, warum ich nicht so gut höre, kann angeblich nicht ausgeschlossen werden, das sich dies in hundert Jahren oder so mal verschlimmert. Spinnen die denn?

Hab mir nen Anwalt genommen und werde weiter berichten...

liebe Grüße

Antonia
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Registriert: 07.02.2005, 0:29:35

Beitrag von Antonia »

Ich würde auch einen Anwalt nehmen und wenn du sicher gehen willst, wie schlecht du wirklich hörst, gehe zum Akustiker, der hat mehr Erfahrung als ein Arzt, und mache einen Hörtest. Wenn der Akustiker bescheinigt, dass du ausreichend gut hörst, um auf ein Hörgerät zu verzichten, dürfte man dir nichts mehr anhaben. Sollte man aber immer noch Theater wegen einer möglichen Verschlechterung machen, weise daraufhin, dass du dann eben Hörgeräte tragen wirst und somit wieder genauso gut wie ein Normalhörender hören wirst. ;)

Amtsarzt
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Beitrag von Amtsarzt »

Moin,
offensichtlich hält der Amtsarzt die Abklärung der Genese, und sei es auch nur zur Abschätzung der Prognose für eine Aufgabe der Krankenkasse nach SGB V. Tun Sie Ihm doch den Gefallen und lassen eine HNO-ärztliche Abklärung durchführen. Damit überläßt der Amtsarzt in dem "Duell" die Wahl der Waffen (bzw. die Wahl des Arztes) zunächst Ihnen. Selbst wenn eine restlose Abklärung nicht möglich sein sollte, so läßt sich die genaue Lokalisation (Mittelohr, Innenohr, Hörnerv) doch abklären. Ein Vergleich der alten und neuen Befunde kann ebenfalls weiterhelfen. Wichtig ist, dass alle Seiten ihr Gesicht behalten. Bleiben Sie (wie hoffentlich auch Ihr Amtsarzt) unbefangen. Der Amtsarzt wird nach Vorlage neuer Unterlagen sicher gebeten werden, die Sachlage neu zu prüfen. Zwischenzeitlich können Sie nur das Angestelltenverhältnis tolerieren.
Mit freundlichem Gruß
Amtsarzt
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)

Antonia
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Beitrag von Antonia »

Ein Hörgeräteakustiker ist weitaus kompetenter als ein HNO-Arzt. Ich würde zu ersterem gehen.

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