Ablehnung der Verbeamtung wegen leichter Hörminderung!!?

PauleAnn
Beiträge: 5
Registriert: 10.05.2009, 14:06:05

Beitrag von PauleAnn »

Vielen lieben Dank für eure Tipps! War beim HNO-Facharzt, der erstens festgestellt hat, dass die neuen Hörkurven wesentlich besser sind als die alten, und zweitens ins Gutachten schreibt, dass das, was überhaupt noch auffällig ist, sehr wahrscheinlich angeboren ist UND selbst wenn sich das Gehör in 20 Jahren oder so verschlechtert, dies eine Sache wäre, die problemlos mit Hörhilfen in den Griff zu bekommen wäre, sodass es mich nich in meinem Dienst beeinträchtigen würde. Das müsste doch wohl hoffentlich reichen!?
Für alle, die vertragsmäßig in der gleichen verzwickten Lage sind oder waren: ich habe durch die Ablehnung des Angestelltenvertrages nun tatsächlich erstmal den Sonderarbeitsvertrag bis 31.7. weiter, obwohl die ja anfangs behaupteten, dies ginge auf garkeinen Fall. Sollte der Widerspruch bis dahin allerdings nicht durch sein, bin ich dann arbeitslos.
An alle Hamburger: schöne Ferien! :)

Tiffy_01
Beiträge: 64
Registriert: 18.01.2010, 14:23:23
Wohnort: Saarland/GHS/Deutsch,kath.Reli,Sport

Re: Ablehnung der Verbeamtung wegen leichter Hörminderung!!?

Beitrag von Tiffy_01 »

Wie ging die Geschichte denn aus?
Ich habe vieles über das Leben gelernt, aber das Wertvollste war: Es geht weiter. (Brigitte Bardot)

Amtsarzt
Beiträge: 578
Registriert: 24.07.2008, 9:07:19
Wohnort: Niedersachsen/nie wieder/nur bei heißem Wetter

Re: Ablehnung der Verbeamtung wegen leichter Hörminderung!!?

Beitrag von Amtsarzt »

Ja, das würde mich auch interessieren. Ich vergaß zu empfehlen, gleichzeitig, unbeschadet einer möglichen Ablehnung des Widerspruchs, hilfsweise den Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis zu wiederholen. Denkbar wäre nämlich eine Entscheidung (zur Wahrung des Gesichts der "Obrigkeit"), dass die Zweifel an einer günstigen Prognose zum Zeitpunkt der Untersuchung für die Verwaltung nicht auszuräumen waren und die Ablehnung deshalb rechtmäßig erfolgte. Die Vorlage des HNO-Gutachtens wäre in einem solchen Fall aber eine geeignete Grundlage, um die Zweifel an der Prognose nach einem neuen Antrag (!) auszuräumen. Viele Beamte haben eine panische Angst vor Schadensersatzforderungen oder sind schlicht der Auffassuung, als Vertreter des Staates immer recht zu haben. Manchmal muss man Ihnen den Weg "etwas bahnen", auch wenn eigentlich immer "Amtsarzt" recht hat. :wink:
Mit freundlichem Gruß
"Amtsarzt"
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)

Feli-
Beiträge: 1
Registriert: 27.01.2013, 16:42:04

Re: Ablehnung der Verbeamtung wegen leichter Hörminderung!!?

Beitrag von Feli- »

Da ich in einer ähnlichen Lage wie PauleAnn bin, würde es mich sehr interessieren, ob man mit einer (angeborenen) Schwerhörigkeit, die mit Hörgeräten ausgeglichen wird, verbeamtet werden kann. Wer weiß etwas hierzu?
Viele Grüße Feli

Fränzy
Moderator
Beiträge: 6797
Registriert: 20.11.2005, 16:17:06
Wohnort: BW, Berufsbildende Schule (VAB, BEJ, BF)

Re: Ablehnung der Verbeamtung wegen leichter Hörminderung!!?

Beitrag von Fränzy »

ich kenne einen Junglehrer mit angeborener Schwerhörigkeit. Er ist Beamter.

Hast Du einen GdB?
שָׁלוֹם

Amtsarzt
Beiträge: 578
Registriert: 24.07.2008, 9:07:19
Wohnort: Niedersachsen/nie wieder/nur bei heißem Wetter

Re: Ablehnung der Verbeamtung wegen leichter Hörminderung!!?

Beitrag von Amtsarzt »

Feli- hat geschrieben:, würde es mich sehr interessieren, ob man mit einer (angeborenen) Schwerhörigkeit, die mit Hörgeräten ausgeglichen wird, verbeamtet werden kann. Wer weiß etwas hierzu?
Viele Grüße Feli
Hallo Feli,
Soweit ich mir anlesen konnte, kann man eine Schwerhörigkeit mit Hörgeräten nicht komplett ausgleichen. Insbesondere wenn mehrere Personen gleichzeitig sprechen, soll es Schwierigkeiten geben. Man muss hier regelrecht mit dem Hörgerät üben. So habe ich es jedenfalls im Gedächtnis, ohne dass ich dies spontan belegen könnte. Trotzdem ist diese Überlegung rein theoretischer Natur. Wenn ein Schwerhöriger die Unterrichtsprüfungen erfolgreich absolviert hat, so spricht dies m.E. erst einmal für eine "ausreichende Kompensation".
Es gibt unter Amtsärzten eine Diskussion, wie das Gehör bei der Untersuchung geprüft werden sollte. In NRW vertreten einige engagierte Amtsärzte die Auffassung, man sollte das Gehör audiometrisch mit Gerät prüfen und bei Auffälligkeiten eine HNO-ärztliche Stellungnahme einholen. Das klingt erst einmal ganz gut, nur wann ist ein Audiogramm auffällig? Setzt man dann einen starren Grenzwert für den maximalen Hörverlust bei einzelnen Testfrequenz fest, oder wählt man z.B. die Summe der Hörverluste (z.B. zwischen 1-6 kHz)? Müsste man nicht die Grenzwerte altersabhängig festlegen? Und nach welchen Kriterien soll dann der HNO-Arzt urteilen?
Oder will man es gleich auswürfeln?
Persönlich gehöre ich eher zu den faulen Amtsärzten, die andere für sich arbeiten lassen. Deshalb schaue ich nach bereits bestehenden überregionalen Regelungen. Mir fallen da die Grundsätze des Hauptverbandes der Berufsgenossenschaften zum Lärm (G20) und zu Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G25) mit hohen Anforderungen, z.B. in größeren Leitständen, Überwachungszentralen etc. ein. Bei der G20 wird durchaus eine Audiometrie gefordert, ein guter Lehrer hat jedoch keine mittlere Lärmexposition >85 dB(A). Bei dem genannten Spezialfall der G 25 genügt die Verständlichkeit von Flüstersprache auf 5 m (natürlich bei bester technischer Kompensation). Man kann natürlich und es wurde auch der Einwand erhoben, die Zielrichtung der arbeitsmed. Vorsorgeuntersuchung sei eine andere als die einer Beamtungsuntersuchung. Da ist selbstverständlich richtig. Nur, was mag das höhere Rechtsgut sein: Die körperliche Unversehrtheit des Untersuchten oder das Bestreben der Obrigkeit, selbst die leiseste akustische Schummelei unter Schülern ans Licht zu bringen? Wenn die körperliche Unversehrtheit als Zielsetzung der Vorsorgeuntersuchung nun das höhere Rechtsgut sein sollte, so darf man doch wohl davon ausgehen dürfen, dass die dort bestehenden Grenzwerte (Verständlichkeit Flüstersprache 5m) ausreichend sind, zumal die Unterrichtsprüfungen als Praxistest erfolgreich verliefen. Bestenfalls kann man an der Prognose mäkeln. Hier bedarf die Bescheinigung einer guten , hier gleichbleibenden Prognose lediglich einer etwa 50-75%igen Sicherheit. Bis eine schlüssige Argumentation in deutschen Behörden ein "wir haben es immer so gemacht" verdrängt, vergehen jedoch meist Jahrzehnte. Zuweilen muss man hier Rambo spielen! Oder argumentieren Sie einfach mit der Inclusion, wenn schon geistig behinderte Lehrer, sorry ich meine natürlich Schüler auf höheren Schulen geduldet werden, so wird doch wohl auch Platz für ein armes Lehrerchen sein, das wegen Hörfehlers etwas länger braucht, um die geistigen Ergüsse seines MK zu erfassen.
Mit freundlichem Gruß
Rambo Amtsarzt
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)

Graninini
Beiträge: 38
Registriert: 19.01.2014, 11:05:07
Wohnort: NRW Gymnasium, StR'

Re: Ablehnung der Verbeamtung wegen leichter Hörminderung!!?

Beitrag von Graninini »

Hallo zusammen,

mich würde interessieren, wie über die Verbeamtung mit Hörminderung entschieden wurde? Ich werde dieses Jahr mein 2. Staatsexamen ablegen und habe eine einseitige Hörminderung und mache mir ein wenig Sorgen, dass ich damit nicht verbeamtet werde. In der Schule komme ich gut klar, es ist angeboren und von daher habe ich das automatisiert, wie ich den Kopf drehen muss, um alles zu hören bzw. zu verstehen. Bisher ist es in der Schule auch niemandem aufgefallen. Mir bereitet ein wenig Sorgen, dass der Hörtest durch einen Flüstertest gemacht wird. Denn damit habe ich auf der linken Seite eben große Probleme und das werde ich auf 5 m nicht hören, wenn ich den Kopf nicht drehen darf.
Nun meine Frage: Sollte ich besser vor der amtsärztlichen Prüfung zu einem HNO gehen und seine Einschätzung einholen oder soll ich vorher besser kein Fass aufmachen? Ich war seit Jahren nicht mehr beim Arzt damit. In der Kindheit ist das jedes Jahr überprüft worden, um die Entwicklung festzuhalten, da sich die Schwere der Hörminderung immer wieder geändert hat.
VG Grani

Antworten