Darauf, dass man nach dem Referendariat gleich verbeamtet wird kann man ja heute leider nicht mehr hoffen
Die meisten die ich kenne haben Lehraufträge bekommen. Soweit ich weiß wird man wie ein Angestellter bezahlt (BAT )
Wer weiß wieviel das ungefähr ist?
Wie muss man sich krankenversichern?
Und wieviel bleibt nach allen Abzügen dann überhaupt übrig?
Besonders interessieren würde mich Grundschule Hessen sowie Haupt- und Realschule Hessen.
Ich hoffe auf eure Antworten
Bezahlung Lehrauftrag
Naja du wirst wie ein Angestellter bezahlt, weil du Angestellter bist.
Verbessert mich, wenn ich nen Fehler mache:
Gymnasiallehrer verdienen nach BAT IIa
Realschule ist IIb
Grund und Hauptschule BAT III (da bin ich mir unsicher.)
Du bist natürlich sozialversicherungspflichtig, kannst aber später, wenn du Beamtin bist, zumindest den von dir eingezahlten Anteil der Rentenversicherung wieder zurückfordern.
Es bleibt auf jeden Fall genug - wieviel das im einzelnen ist, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem von deinem Lebensalter, denn bei Angestellten ist dieser Faktor noch stärker betont als bei Beamten.
Genaue Tabellen müssten sich bei den diversen Gewerkschaften (Verdi?) finden lassen.
Grüße
Verbessert mich, wenn ich nen Fehler mache:
Gymnasiallehrer verdienen nach BAT IIa
Realschule ist IIb
Grund und Hauptschule BAT III (da bin ich mir unsicher.)
Du bist natürlich sozialversicherungspflichtig, kannst aber später, wenn du Beamtin bist, zumindest den von dir eingezahlten Anteil der Rentenversicherung wieder zurückfordern.
Es bleibt auf jeden Fall genug - wieviel das im einzelnen ist, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem von deinem Lebensalter, denn bei Angestellten ist dieser Faktor noch stärker betont als bei Beamten.
Genaue Tabellen müssten sich bei den diversen Gewerkschaften (Verdi?) finden lassen.
Grüße
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- Beiträge: 106
- Registriert: 21.05.2006, 13:46:26
Gilt das für alle vorherigen Jobs? Könnte man die Beiträge aus einer mehrjährigen Berufstätigkeit komplett zurück fordern und so quasi auf eine zusätzliche Rente aus dem Angestelltenverhältnis verzichten? Und quasi dann das Geld selber anlegen, als zusätzliche Altersvorsorge?sebbi hat geschrieben: Du bist natürlich sozialversicherungspflichtig, kannst aber später, wenn du Beamtin bist, zumindest den von dir eingezahlten Anteil der Rentenversicherung wieder zurückfordern.