Verbeamtung mit BMI 28

Emma123
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Beitrag von Emma123 »

da bleibt uns allen halt nichts anderes übrig, als abzuspecken, wie gesund das dann auch sein mag, wenn es so schnell gehen muss.

Emma123
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Re: BMI 25 in BW stimmt

Beitrag von Emma123 »

Fredegar hat geschrieben:Hallo,

wir hatten neulich eine Informationsveranstaltung zur Einstellung nachm Ref und da hat der Mitarbeiter vom Reg.-Präs. bestätigt:
BMI 25 ist der Maximalwert bei den meisten Gesundheitsämtern ohne Rücksicht auf viel Muskelmasse o.ä.

Bewerten möchte ich das nicht... entsetzt mich nämlich, der ich jahrelang viele Kraftübung mache. D.h. nämlich, ich muss meinen Sport reduzieren, um Muskeln abzubauen.
Das ist einfach nur paradox!
habe die auch gesagt, bis wann man das gesundheutszeugnis abgeben muss? denn ich versuche das rauszubekommen, aber im regierungspräsidium jemanden zu erreichen, ist ja irgendwie unmöglich

laberonkel
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BMI in NRW???

Beitrag von laberonkel »

Hallo!

Wie sieht es denn nun verbindlich in NRW aus?

Ist ein BMI von 30 (männlich) noch ok??? Oder ist 25 die feste Grenze?

Wird das nach einem Jahr nochmals kontrolliert, oder sollte ich nun besser 10 Kilo abnehmen, die Untersuchung abwarten (steht im August an...) und dann wieder völlen? :lol:

Noch was: Die amtsärztliche Untersuchung kostet ca. 100,- Euro, die man wohl aus eigener Tasche bezahlen darf, was ich für eine absolute Unverschämtheit halte!!!

Gruß!

Herbie
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Beitrag von Herbie »

Hallo, Emma 123!

Soweit ich weiß, soll/darf das amtsärztliche Zeugnis beim Dienstantritt nicht älter als drei Monate sein, aber es muß beim Dienstantritt natürlich vorliegen, sonst ist die Einstellung gar nicht möglich.
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

penny
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noch ne frage

Beitrag von penny »

Hallo, hätte da auch noch ne bmi frage:
muss man in hessen die untersuchung bei dienstantritt (also nach ref, bei einstellung) oder erst bei verbeamtung machen lassen? hätte ja hoffentlich noch auswirkungen auf meinen bmi, der sich im ref doch deutlich nach oben verschoben hat :oops: :lol:
wäre dankbar für ne antwort
lg
penny

Emma123
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Beitrag von Emma123 »

Herbie hat geschrieben:Hallo, Emma 123!

Soweit ich weiß, soll/darf das amtsärztliche Zeugnis beim Dienstantritt nicht älter als drei Monate sein, aber es muß beim Dienstantritt natürlich vorliegen, sonst ist die Einstellung gar nicht möglich.
Hi Herbie,
ich habe im Regierungspräsidium angerufen und nachgefragt, in Ba-Wü muss man das bis zum 31. 10 abgeben, super spät, aber bis dahin habe ich einen bmi von 24 *hoff*
Grüsse,
Emma

Emma123
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Beitrag von Emma123 »

Emma123 hat geschrieben:
Herbie hat geschrieben:Hallo, Emma 123!

Soweit ich weiß, soll/darf das amtsärztliche Zeugnis beim Dienstantritt nicht älter als drei Monate sein, aber es muß beim Dienstantritt natürlich vorliegen, sonst ist die Einstellung gar nicht möglich.
Hi Herbie,
ich habe im Regierungspräsidium angerufen und nachgefragt, in Ba-Wü muss man das bis zum 31. 10 abgeben, super spät, aber bis dahin habe ich einen bmi von 24 *hoff*
Grüsse,
Emma
Ich muss mcih da selbst verbessern - diese Aussage habe ich zwar zwei mal vom Regierungspraesidium in Stuttgart bekommen, allerdings muss man das Attest jetzt wohl doch schon bis Mitte September einreichen. Es leben die unterschiedlichen Aussagen von Leuten, die es wissen sollten! :evil:

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