Amtsärztliche Untersuchung - gehob. nichttechnischer Dienst

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Gast0acht15
Beiträge: 1
Registriert: 28.03.2006, 12:01:14

Amtsärztliche Untersuchung - gehob. nichttechnischer Dienst

Beitrag von Gast0acht15 »

Hallo Leute,

ich habe kürzlich von der Hansestadt Hamburg eine Einstellungszusage für die Ausbildung gehobener nichttechnischer Dienst zugesandt bekommen. Da ich jedoch seit meiner Kindheit an einer, laut meinem behandelten Arzt, chronischen Krankheit leide, habe ich Schiss, dass die amtsärztliche Untersuchung mir zum Schluss noch einen Strich durch die Rechnung macht. Da diese Krankheit aber für mich keinerlei Beeinträchtigung (ich treibe Sport, war bei der Bundeswehr etc.) zur Folge hat, überlege ich, diese eventuell bei der Untersuchung gar nicht zu erwähnen. Meine Frage ist nun, muss man bei der amtsärztlichen Untersuchung alle Vorerkrankungen und behandelten Ärzte angeben und vor allem, muss man jene Ärzte per Unterschrift von der Schweigepflicht entbinden? Weiterhin interessiert mich, ob der Amtsarzt auf jeden Fall sich bei den behandelten Ärzten weiter erkundigt oder nur in bestimmten Fällen. Für Informationen, Erfahrungsberichte und Ratschläge jeglicher Art danke ich Euch im Voraus.

Herbie
Beiträge: 432
Registriert: 10.07.2005, 11:48:05
Wohnort: B.-W. Gymnasium

Beitrag von Herbie »

Hi!

Das läßt sich leider ganz schwer sagen. Im Prinzip hängt alles davon ab, ob Deine chronische Krankheit Dich irgendwie einschränkt und ob mit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit zu rechnen wäre.

Generell würde ich sagen: Etwas Ernstes zu verscgwiegen, ist gefährlich; da könnte Dir zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Sache herauskäme, der Beamtenstatus nachträglich aberkannt werden.

Es ist nicht klar, wie der Amtsarzt auf die Angabe Deiner chronischen Erkrankung reagiert, Oftmals ist es möglich, vom Haus- oder von einem Facharzt eine ärztliche Bescheinigung anfertigen zu lassen, die man dann beim Amtsarzt vorlegt.

Ich sehe z.B. kein Problem, wenn ein Arzt Dir bescheinigt, daß die Erkrankung Dich nicht wesentlich einschränkt und Dir eine positive Prognose ausstellt.

Mehr kann ich in dieser Allgemeinheit leider nicht sagen. Aber glaub mir, die Fragen, die Du Dir gerade stellst, stellen sich viele, die zum Amtsarzt gehen dürfen ... :wink:
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

Anja82
Beiträge: 1037
Registriert: 19.03.2006, 20:45:39

Beitrag von Anja82 »

Hallo,

bei einer bekannten hat es ausgereicht, dass sie von einem sogenannten Spezialisten eine Erklärung bekommen hat, dass die da vorhandene Erkrankung, kein Hindernis für die volle Erfüllung der Dienstzeit ist.

Liebe Grüße Anja

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