Hallo Ihr alle,
ich habe mich dazu entschlossen, eine Therapie zu machen, weil ich es einfach nicht schaffe meine Beziehung zu beenden, obwohl es mir furchtbar schlecht damit geht. Die Therapie hat also nur Beziehungsprobleme zum Inhalt - in die Schule (bin gerade im Zweigschuleinsatz) gehe ich sehr gerne.
Nun muss diese Therapie ja auch irgendjemand zahlen - ich bin in der DBV-Winterthur, d.h. die würden die Hälfte zahlen, die andere Hälfte würde normalerweise die Beihilfe zahlen.
Kann ich die Rechnung da einreichen oder soll ich das unbedingt bleiben lassen, weil eine vorangegangene Therapie einer Verbeamtung im Wege steht?
Und gleich noch eine Frage: muss man zum 2. Staatsexamen oder nach dem Ref etc. noch einmal so einen Fragebogen wie im Gesundheitsamt nach den psychischen Erkrankungen ausfüllen??
Danke für Eure Antworten,
Eva-Maria.
Therapie während des Referendariats
Moin!
Kann mich Scooter anschließen.
Eine Therapie hat weder für die Verbeamtung noch für den Verbleib in der PKV zwangsläufig negative Folgen. Die Therapie hilft Dir ja auch gesund zu werden.
Lediglich die Berufsunfähigkeitsversicherung ist da sehr pingelig und wird Dich die nächsten zwei bis fünf Jahre ablehnen.
Gruß
Lysander
Kann mich Scooter anschließen.
Eine Therapie hat weder für die Verbeamtung noch für den Verbleib in der PKV zwangsläufig negative Folgen. Die Therapie hilft Dir ja auch gesund zu werden.
Lediglich die Berufsunfähigkeitsversicherung ist da sehr pingelig und wird Dich die nächsten zwei bis fünf Jahre ablehnen.
Gruß
Lysander