Verbeamtung NRW

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snoop
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Verbeamtung NRW

Beitrag von snoop »

hallo ihr Lieben!!! ich komme bald ins Ref (NRW) und habe nen paar ganz wichtige Fragen :shock:
1. Muss ich vor dem Ref zum Amtsarzt oder nicht? bin ich dann automatisch Beamtin auf Probe?
2. Was ist, wenn ich mich nach dem Ref für eine Stelle bewerbe, die als Beamtenstelle ausgeschrieben ist, und ich dann beim Amtsarzt nicht den TÜV bestehe???Kann ich mich dann mein Leben lang nur auf Stellen bewerben, die als Angestelltenstellen ausgeschriebn sind?
Zuletzt geändert von snoop am 17.07.2006, 23:53:11, insgesamt 1-mal geändert.

lala
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Registriert: 06.03.2006, 22:21:37
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Verbeamtung

Beitrag von lala »

Hallo Snoop,

ich bin auch im Ref in NRW. Ich musste nicht zum Amtsarzt. Wie es weitergeht, weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

lala

Herbie
Beiträge: 432
Registriert: 10.07.2005, 11:48:05
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Amtsärztliche Untersuchung

Beitrag von Herbie »

Hallo, Snoop!

Wann man zum Amtsarzt muß, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Baden-Württemberg mußte ich nur einmal zum Amtsarzt, und das war schon vor dem Referendariat. In Nordrhein-Westfalen ist es meines Wissens so, daß man nicht vor dem Referendariat zur Untersuchung geht, sondern erst, kurz bevor man als fertiger Lehrer eine Beamtenstelle antritt (––> Lalas Beitrag).

Jedenfalls wird der Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet, das grundsätzlich mit Beendigung der Referendarsausbildung erlischt. Erst wenn man als fertiger Lehrer eine Beamtenstelle antritt, wird man Beamter auf Probe.

Und was die Untersuchung angeht, würde ich mir an Deiner Stelle keinen Kopf machen. Der Amtsarzt interessiert sich vor allem für Krankheiten oder andere Beschwerden, die Dich vorzeitig dienstunfähig werden lassen könnten. Übergewicht wird heute kritischer gesehen als früher.

Die amtsärztliche Untersuchung selbst ist ein Witz. Da werden eine Befragung durchgeführt (––> bedeutende Krankheiten, ...) und ein paar Tests gemacht (z.B. Generalbegutachtung des Körpers, auf einem Bein stehen, Blutdruckmessung, Seh- und Hörtest, Urinprobe). An sich harmlos und eher eine Formsache. Denn tiefergehende und damit teurere Untersuchungen werden aus Kostengründen nicht durchgeführt (egal ob der Bewerber die Untersuchung selbst zahlen muß oder nicht).

Die Sache mit dem Fragebogen ist mir zugegebenermaßen suspekt. Ich kann mir aber partout nicht vorstellen, daß jemand, der an sich völlig gesund ist, abgelehnt wird, nur weil Angehörige irgendwann Krebs hatten ...

Also: Cool bleiben! So schlimm ist es nicht.

Du wirst bestimmt weitere interessante Beiträge im Forum finden, da wir das Thema „amtsärztliche Untersuchung“ schon des öfteren diskutiert haben.
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

Danone
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Registriert: 13.11.2006, 20:39:29
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Beitrag von Danone »

Hallo!
Ich wollte mal fragen, wie gut die Chancen sind in NRW verbeamtet( mit 2.Staatsexamen in NRW Grundschullehramt) zu werden. In Hessen gibt es nach dem 2. Staatsexamen eigentlich fast nur noch BAT-Verträge...weiss jemand wie das in NRW zur Zeit läuft??

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