Wann wird man Beamter (in Niedersachsen)?

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i-Ten
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Wann wird man Beamter (in Niedersachsen)?

Beitrag von i-Ten »

Hallo !

Ich habe mal eine grundlegende Frage. Für das Referendariat sind wir ja "Beamte auf Widerruf", direkt danach ja dann nicht mehr.

Da die Bundesländer scheinbar verschiedenartige Regelungen haben, würde ich mich gerne auf Niedersachsen beziehen:

Davon ausgehend, dass man sich strafrechtlich nichts zu schulden kommen lassen hat und kerngesund ist; wann ist bzw. wird man wieder Beamter?

Ist man, sobald man eine volle Stelle bekommt, schon Beamter (zumindest auf Probe)? Wenn man nur eine Teilzeitstelle bzw. eine Stelle als Feuerwehrlehrkraft bekommt, ist man doch nur Angestellter im öffentlichen Dienst, oder? Hat man dann auch ein Recht auf Beihilfe zur PKV oder nur als "echter" Beamter?

Ich meine, mich erinnern zu können, dass ein Herr von der Landesschulbehörde uns bei einer Info-Veranstaltung gesagt hat, dass man nach 3 Jahren als Angestellter automatisch in den Beamtenstatus gehoben wird. Stimmt das tatsächlich?
Und muss man dann 3 Jahre am Stück Angestellter gewesen sein oder kann man über 3 Jahre auch mit Unterbrechungen Angestellter gewesen sein und wird Beamter?

Herbie
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Beitrag von Herbie »

Hi!

Mit dem Abschluß des Referendariats verliert man den Beamtenstatus auf Widerruf; das ist richtig. Wenn man dann wiedereingestellt wird, dann gibt es drei Möglichkeiten (das gilt für die Bundesländer, in denen Lehrer überhaupt noch ins Beamtenverhältnis übernommen werden):
  1. Man bekommt eine Planstelle zugewiesen. Sofern man die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wird man als Beamter auf Probe eingestellt. Später erfolgt die Umwandlung des Beamtenverhältnisses von „auf Probe“ in „auf Lebenszeit“, sofern man sich in der Probezeit bewährt hat.
  2. Man erhält einen sogenannten Supervertrag. Das bedeutet, man wird für einige Zeit (maximal ein paar Jahre) im Angestelltenverhältnis beschäftigt. In dieser Zeit hat man natürlich keinen Beamtenstatus und somit auch keinen Anspruch auf Beihilfe (Beihilfe für Angestellte gab's früher mal, ist aber quasi vom Tisch). Allerdings steht in einem Supervertrag auch die feste Zusage, daß man den Anspruch hat, zu einem festgelegten Zeitpunkt eine Beamtenstelle zugewiesen zu bekommen.
  3. Man bekommt einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag. Das heißt, man arbeitet als Angestellter und erhält keine Zusage für eine spätere Übernahme ins Beamtenverhältnis. Diese Variante wird in der Regel dann angewandt, wenn keine Planstellen mehr zu vergeben sind, Aushilfskräfte eingestellt werden oder der Bewerber die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.
Ach ja, es gibt keine Unterscheidung zwischen echten und unechten Beamten. Sobald man im Beamtenverhältnis ist, ist man von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit und hat Anspruch auf Beihilfeleistungen des Dienstherrn.

Ob ein unbefristeter Arbeitsvertrag nach einigen Jahren bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen automatisch zur Übernahme ins Beamtenverhältnis führt, weiß ich nicht.
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

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