Halbtagsstelle Gymnasium / Bayern

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123
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Halbtagsstelle Gymnasium / Bayern

Beitrag von 123 »

Hallo, wie ist es eigentlich als Beamter, am Gymnasium eine Halbtagsstelle zu bekommen? Kann ich diese einfordern oder kann ich nur in begründeten Fällen eine Halbtagsstelle bekommen? Wo kann ich nachlesen, wie dies - in Bayern - geregelt ist?

Gerade zu Beginn des Schuldienstes nach dem Referendariat kostet die Vorbereitungszeit der Stunden ja viel mehr Zeit als hinterher; ich würde lieber am Anfang hochqualitativen Unterricht machen und hätte gerne mehr Zeit, mich in den "Lehrer-Job" einzuarbeiten.

Habt ihr da Erfahrung? Vielen Danke!

Hasi
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Beitrag von Hasi »

Soweit ich mitbekommen habe, ist es schwierig, wenn du keinen "guten Grund" hast, warum du nur halbtags arbeiten willst, z.B. Kinder.
Wenn genug Lehrer da sind, wirst du es bewilligt bekommen, aber falls an deiner Schule ein Engpass besteht, musst du voll ran.

123
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Beitrag von 123 »

Ich habe mittlerweilen dies hier gefunden: http://www2.stmf.bayern.de/imperia/md/c ... aubung.pdf

Dort heißt es u.a.: "Teilzeitbeschäftigung kann zu mehr Arbeitszufriedenheit und damit zu mehr Motivation führen. Zudem werden zusätzliche Einstel- lungsmöglichkeiten geschaffen ..." Aber wenn der Schulleiter sagen kann, daß dem "dienstliche Belange *doch* entgegenstehen", dann sollte er das schon mit etwas anderem als "Lehrermangel" begründen.

Gut, vielleicht muß das wirklich in der Situation jeder Schulleitr selbst entscheiden. Aber wenn ich das Vorwort der Broschüre lese, sollte es nicht unmöglich schwer gemacht werden, eine Arbeitsstelle zu teilen. Ich werde es ja sehen ...

Danke & Gruß!

Herbie
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Beitrag von Herbie »

Hi!

Also, generell ist Teilzeitarbeit für Lehrer im Beamtenverhältnis kein Problem. Wenn man nicht aus familiären, sondern aus sonstigen Gründen die Teilzeitarbeit beantragt, dann muß man eben mindestens einen halben Lehrauftrag übernehmen.

Wenn dienstliche Belange dem Antrag entgegenstehen, dann kann man zu mehr Stunden verpflichtet werden, als man eigentlich haben wollte. Das muß nicht immer gleich eine Vollzeitarbeit bedeuten, kann es aber.

Und damit es ganz klar ist: Dienstliche Belange, die der Genehmigung eines Teilzeitantrags entgegenstehen, haben natürlich in der Regel mit einem Mangel an verfügbaren Bediensteten zu tun. Womit denn sonst? – Ist doch klar, wenn nicht genügend Lehrer da sind, dann wird halt jeder voll gebraucht ...
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

Lili
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Beitrag von Lili »

hm, also ich hab mal was gelesen, da hieß es, man bräuchte schon einen guten grund, um halbtags arbeiten zu wollen: eben zum beispiel kinder...

also würd ich mich an deiner stelle auf jeden fall genau erkundigen (was du ja amscheinend machst). aber nicht das dir aus deinem grund, den ich durchaus verstehen kann und auch sinnvoll finde ein strick gedreht wird. im umkehrschluss könnte man ja daraus schließen, dass du halt ne ganze stelle nicht gebacken kriegst...

Herbie
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Beitrag von Herbie »

Gut, ich muß zugeben, daß ich mich jetzt nicht so gut in Bayern auskenne. Aber bei uns, in Baden-Württemberg, ist Teilzeit kein Problem und keine Ausnahme. Ich hatte selbst am Anfang eine Teilzeitstelle und durfte selbst die Stundenzahl wählen. Wie gesagt, mindestens die Häflte des vollen Deputats wird verlangt, wenn man nicht aus familiären Gründen Teilzeit beantragt.
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

Schorsch
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Teilzeit

Beitrag von Schorsch »

Die antragsbezogen Teilzeit wird in Bayern fast völlig zurück gefahren. Die familienbezogene Teilzeit für Väter und Mütter bleibt davon unberührt.

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