hallo

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gise
Beiträge: 1
Registriert: 22.06.2006, 10:03:37

hallo

Beitrag von gise »

danke
Zuletzt geändert von gise am 25.06.2010, 15:41:19, insgesamt 1-mal geändert.

Lysander

Beitrag von Lysander »

Liebe gise!

Diese Frage ist hier schon einmal gestellt und meiner Erinnerung nach ausführlich diskutiert und beantwortet worden. Such doch mal in dieser Rubrik nach dem Thread.

Gruß
Lysander

Mfariji
Beiträge: 26
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Beitrag von Mfariji »


ratsuchende
Beiträge: 8
Registriert: 08.05.2006, 13:33:32

Beitrag von ratsuchende »

ich hab leider immer noch nicht mehr infos (allerdings vertag ich das auch auf ein halbes jahr vor referendariatsende), aber soweit ich mich noch vor dem amtsarzttermin im netz schlau gemacht hab ist es so:

der amtsarzt muss deine voraussichtliche dienstfähigkeit beurteilen auf die lebensarbeitszeit bezogen (was die bei ms ja eh net können, aber gut).
wenn du einen sb-ausweis hast, müssen sie es allerdings nur für die kommenden fünf jahre tun. durch dieses gleichstellungsgesetz ("bei gleicher eignung als schwerbehinderter bevorzugt") hat man evtl. vorteile...oder auch nicht.

eben diese frage muss ich noch klären - aber damit warte ich erst noch ein wenig. denn unbedint brauch ich jetzt keinen sb-ausweis!

ich hab allerdings mal im netz - zwar nicht bezogen auf lehrer aber zumindest auf den beamtenstatus - gelesen, dass sich ne frau die eingeklagt hat. sie mußte allerdings zu zwei oder drei gutachtern, aber gut, wenn die ms nen positiven verlauf hat, dürfte das ja kein problem sein!

viel glück bei allem weiteren!

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