BMI 29 - Beamter auf Probe?! Altersgrenze? Widerspruch?

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hillibilly
Beiträge: 4
Registriert: 27.06.2006, 15:17:15

BMI 29 - Beamter auf Probe?! Altersgrenze? Widerspruch?

Beitrag von hillibilly »

Hallo,

nun hat es auch mich (m, NRW, 33 Jahre) getroffen: Dank eines BMI von 29 hat mich der Arzt bei der amtsärztlichen Untersuchung zur Einstellung in ein Beamtenverhältnis dazu verdonnert, binnen eines Jahres rund acht Kilo weniger auf die Waage zu bringen. Zwar liege die Obergrenze für die Verbeamtung (auf Lebenszeit) in NRW bei einem BMI von 30, dennoch aber hielt der Doc diese Maßnahme für notwendig.

Soweit, so gut. Habe grundsätzlich überhaupt kein Problem damit, ein paar Kilo abzuspecken, ist ja vielleicht sogar sinnvoll - auch wenn es sich bei mir nur um ein "geringes Übergewicht" handelt, wie der Doc selbst gesagt hat.

Was mich nun aber beschäftigt, sind die folgenden Fragen:

- Zum neuen Schuljahr sollte ich, wie stets üblich, zunächst in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. Ist das nun tatsächlich hinfällig - sprich: Werde ich jetzt "nur" als angestellte Lehrkraft eingestellt?

- Gesetzt den Fall, ich erreicht die Gewichtsreduzierung beim neuerlichen Schaulaufen vor dem Amtsarzt: Werde ich dann wiederum erst Beamter auf Probe oder sogleich auf Lebenszeit?

- Wie ist das dann mit der Altersgrenze für die Verbeamtung (in NRW regulär bei 35 Jahre) - im Oktober 2007 vollende ich mein 35. Lebensjahr! Allerdings vertrete ich mit Sozialwissenschaften ein Fach, das hier einst als Mangelfach galt und in dem daher bis 45 Jahre verbeamtet wurde/wird. (Meines Wissens ist diese Bestimmung bis auf weiteres verlängert worden - oder?)

- Wie steht es um die Möglichkeit, gegen den Bescheid des Amtsarztes Widerspruch einzulegen - etwa um die Frist zur Gewichtsreduktion zu verkürzen (ein Jahr ist doch was lang...)? Gibt es da (rechtliche) Chancen?

Würde mich freuen, wenn die/der ein oder andere von euch mehr weiß oder Ähnliches erlebt hat oder was auch immer.

Besten Dank im Voraus!

AnneS
Beiträge: 5
Registriert: 03.07.2006, 0:49:13

Beitrag von AnneS »

Hallo,

also bei uns (NRW) liegt der "SOLL-BMI" bei 25, aber auch das ist nicht so einfach - es wird sich je nach Amtsarzt daran gehalten. Allerdings kenn ich einige, die daran gescheitert sind. Eine Klage und derartiges macht da wohl keinen Sinn - man ist an die Vorgabe des Arztes gebunden. Man verliert in der vorgegebenen Zeit nicht seine Stelle, wird aber als Angestellter eingestellt. Bis zur entsprechenden Altersgrenze musst du "es geschafft haben", sonst bleibt man Angestellte. Mangelfächer ändern sich von Halbjahr zu Halbjahr und sind vom Bundesland abhängig. Das sind meine Erfahrungen...hoffe sie helfen dir.

hillibilly
Beiträge: 4
Registriert: 27.06.2006, 15:17:15

Beitrag von hillibilly »

Hallo Anne,

danke für deine Antwort.

In meiner Region (auch in NRW) werden Männer grundsätzlich bis zu einem BMI von 30 (einschließlich) verbeamtet. Das weiß ich vom Amtsarzt selbst, ist also Fakt.

Ich liege darunter (BMI 29), werde vorerst aber dennoch nur als Angestellter eingestellt. Dies ist sicherlich vom jeweiligen Arzt abhängig. Der hat mir aufgegeben, mich in einem Jahr erneut vorzustellen und bis dahin rund acht Kilo weniger auf die Waage zu bringen.

Das ist zu schaffen, keine Frage. Was mich nun aber insbesondere noch interessiert:
Ist die - willkürlich gesetzte - Frist von einem Jahr noch verhandelbar? Mit anderen Worten: Kann ich mich ggf. auch bereits in einem halben Jahr erneut beim Amtsarzt vorstellen?

Wer hier Erfahrungen hat, dem sei Dank für die Antwort.

heinzemergency
Beiträge: 2
Registriert: 20.01.2006, 11:26:58

Frist

Beitrag von heinzemergency »

Hi,

habe auch `ne Frist bekommen und nachdem mir zunächst gesagt wurde diese sei verbindlich - in meinem Fall 1-2 Jahre - hat mein Personalrat (GEW) sich nochmal für mich "erkundigt" und siehe da,
vorausgesetzt ich kann nachweisen, dass ich eine Ernährungsberatung gemacht habe und dass mein BMI nun im grünen Bereich ist (ärztliches Attest) ist eine Nachuntersuchung jederzeit möglich - ein Laufbahnwechsel jedoch (i.d.R.) nur immer zum Halbjahr (Begründung unbekannt!)....

Viel Erfolg

HHN

Emma123
Beiträge: 409
Registriert: 21.03.2006, 0:18:35

Beitrag von Emma123 »

hier steht über den bmi/ einstellung/ ablehnung in baden-württemberg generell was http://www.gew-bw.de/Lehrereinstellung_2.html

man kann also wirklich bei einem bmi über 25 schon scheitern

Jabitha
Beiträge: 13
Registriert: 30.08.2005, 14:22:49

Beitrag von Jabitha »

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Zuletzt geändert von Jabitha am 13.06.2020, 12:30:11, insgesamt 1-mal geändert.

hillibilly
Beiträge: 4
Registriert: 27.06.2006, 15:17:15

Beitrag von hillibilly »

Tja,

nach all diesen Erfahrungsberichten weiß man vor allem eins: Das es keine einheitlichen Regelungen und Entscheidungen gibt, nicht einmal in ein- und demselben Bundesland.

Ich bin trotz BMI von klar unter 30 (das ist hier in NRW die Grenze für Verbeamtung) nicht verbeamtet worden, sondern zunächst nur als Angestellter eingestellt. Man erhält darüber dann übrigens auch Bescheid vom Arbeitgeber, also der Bezirksregierung (um Jabithas Frage zu beantworten).

Folgendes gilt sicher für NRW, Regierungsbezirk Köln - in anderen Gegenden sind abweichende Regelungen möglich:

Inzwischen weiß ich auch, dass, so lange man vom Amtsarzt nicht "auf Dauer" von der Verbeamtung ausgeschlossen wurde (dieses Schicksal trifft vor allem chronisch Kranke), eine erneute Untersuchung jederzeit und nach eigenem Ermessen vornehmen kann - übrigens auch beim Gesundheitsamt und Amtsarzt seiner Wahl. Die Kosten dafür trägt man dann selbst, während man die Einstellungsuntersuchung (nach Einreichen der Rechnung) ja erstattet bekommt.

Tipp für alle, die/der schon nahe an die Verbeamtungsgrenze von 35 Jahren kommt: Aufpassen, dass ihr den Antrag auf Verbeamtung (zusammen mit dem neuen Amtsarzt-Gutachten, das eine Verbeamtung auf Lebenszeit befürworten muss!) spätestens am Tag vor der Vollendung des 35. Lebensjahres stellt! Dann ist die Altersgrenze (in NRW) erfüllt, sofern ihr spätestens zwölf Monate später auch verbeamtet werdet. Aber das sollte dann Formsache sein...

Viel Glück an alle!

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