Abbruch Referendariat

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amelia
Beiträge: 5
Registriert: 14.04.2012, 19:46:53

Abbruch Referendariat

Beitrag von amelia »

Hallo Leute !

Ich möchte mein Ref definitiv abbrechen, hätte aber noch einige Fragen:

(1) Was passiert arbeitstechnisch direkt nach dem Abbruch ? Ab wann ist man offiziell arbeitslos ?
Bräuchte dringend Ruhephase zum Überlegen für neue Ausbildung/ Weiterbildung. Müßte dann
ja Teilzeitjob übernehmen ? Wann muß ich mich bei der Arbeitsagentur melden ? (P.S. habe
dort jetzt erstmal einen Termin für die Berufsberatung vereinbart, war das so klug ?)

(2) Zur Absicherung. Welche Gründe könnte ich zur Entlassung, um mir ein Hintertürchen offen
zu
lassen, angeben. Bei mir kämen nur zwei Möglichkeiten in Frage.

(a) gesundheitlich: tw. Schlafstörungen, Magen-Darm Probleme, morgendliches Erbrechen
häufige Kopfschmerzen. Könnte ich damit zum Amtsarzt gehen und müsste
mir das bescheinigen lassen ?

(b) beruflich: meine Lehrerpersönlichkeit noch nicht reif genug/ kompatibel mit dem
Beruf. Muß Weiterbildung ( ich werde mich wahrscheinlich beruflich
ganz anders orientieren, hoffe aber mdZ mehr Autorität zu bekommen)
bei Wiedereintritt nachgewiesen werden ? Mir geht es hier nur ums Formale.

(3) Wem muß ich bei Abbruch /Entlassung Bescheid geben ? Oberster Seminarleiter und Schule
klar ! Aber den Fachleitern auch ? Ich will mich nicht rechtfertigen müssen und umstimmen
wollen die einen garantiert !


Wäre nett , wenn ihr ein paar Tipps oder Anregungen hättet ! :wink:

Fränzy
Moderator
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Registriert: 20.11.2005, 16:17:06
Wohnort: BW, Berufsbildende Schule (VAB, BEJ, BF)

Re: Abbruch Referendariat

Beitrag von Fränzy »

amelia hat geschrieben:Hallo Leute !

Ich möchte mein Ref definitiv abbrechen, hätte aber noch einige Fragen:

(1) Was passiert arbeitstechnisch direkt nach dem Abbruch ? Ab wann ist man offiziell arbeitslos ?
Bräuchte dringend Ruhephase zum Überlegen für neue Ausbildung/ Weiterbildung. Müßte dann
ja Teilzeitjob übernehmen ? Wann muß ich mich bei der Arbeitsagentur melden ? (P.S. habe
dort jetzt erstmal einen Termin für die Berufsberatung vereinbart, war das so klug ?)

(2) Zur Absicherung. Welche Gründe könnte ich zur Entlassung, um mir ein Hintertürchen offen
zu
lassen, angeben. Bei mir kämen nur zwei Möglichkeiten in Frage.

(a) gesundheitlich: tw. Schlafstörungen, Magen-Darm Probleme, morgendliches Erbrechen
häufige Kopfschmerzen. Könnte ich damit zum Amtsarzt gehen und müsste
mir das bescheinigen lassen ?

(b) beruflich: meine Lehrerpersönlichkeit noch nicht reif genug/ kompatibel mit dem
Beruf. Muß Weiterbildung ( ich werde mich wahrscheinlich beruflich
ganz anders orientieren, hoffe aber mdZ mehr Autorität zu bekommen)
bei Wiedereintritt nachgewiesen werden ? Mir geht es hier nur ums Formale.

(3) Wem muß ich bei Abbruch /Entlassung Bescheid geben ? Oberster Seminarleiter und Schule
klar ! Aber den Fachleitern auch ? Ich will mich nicht rechtfertigen müssen und umstimmen
wollen die einen garantiert !


Wäre nett , wenn ihr ein paar Tipps oder Anregungen hättet ! :wink:
Huhu,

Meldung bei der AfA zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme der (drohenden) Arbeitslosigkeit. Ruf an und frag, ob Du wirklich einen Termin zur Berufsberatung oder zur Arbeitsvermittlung hast. Berufsberatung ist eigentlich für junge Menschen unter 25 (die keine Akademiker sind). Angehende Studierende gehen zur Studienberatung. Vielleicht bist Du schon zur Arbeitsvermittlung gemeldet, dann kannst Du Dich da auch arbeitssuchend melden. Arbeitslos melden kannst Du DIch nur, wenn Du Gelder beziehen wirst (SBG III - Versicherungsleistung oder Grundsicherung SGB II).

Job annehmen musst Du nur, wenn DU Gelder beziehst (und auch da wird man nicht sofort dazu gezwungen). ERst wenns zu lange dauert bzw. wenn sie den EIndruck haben, man tut null bzw. sabotiert sich noch selbst gibts Sanktionierung. Also, wenn Du es Dir leisten kannst, kannste ne Auszeit nehmen, ansonsten erstmal einen Job über 800 Öcken suchen, schon alleine wegen KV.

DEr Termin in der Afa ist übrigens sinnvoll.

Für Deinen Ausstieg halte einfach den Dienstweg ein, der Fachleiter spielt keine Rolle. Mit dem würde ich nur sprechen, wenn Du Dir etwas davon versprichst.

Hintertüren? In BW - Krankheit, Schwangerschaft/Mutterschaft, Promotion, in Hessen außerdem persönliche Gründe (glaube ich)

PS: Bundesland nachtragen, ist für deine Frage relevant ;)
שָׁלוֹם

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