Verbeamtung Übergewicht

Deutsch-Bio-Tante
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Re: Verbeamtung Übergewicht

Beitrag von Deutsch-Bio-Tante »

Hier mal eine aktuelle (und sehr erfreuliche) Entscheidung bezüglich des BMIs und der Prognose:

Auch ich wurde im Juli 2013 amtsärztlich untersucht. Mit einem BMI von 38 scheiterte die Verbeamtung (und nein: Ich möchte nun nicht hören, dass ich fett bin! Ich weiß, dass ich zu viele Kilos auf den Rippen habe, aber selbst der Amtsarzt war sehr erstaunt über den hohen BMI, da man ihn mir nicht ansieht!).

Aufgrund der neuen Rechtsprechung vom Sommer 2013 habe ich im September 2013 einen Antrag auf Übernahme ins Beamtenverhältnis gestellt.
Nachdem ich die geforderten Nachuntersuchungen (Langzeitblutdruck, Belastungs-EKG, Blutwerte, Urinwerte, Leberwerte etc.) über mich habe ergehen lassen, wurde ich (ohne Gewichtsreduktion!) vor 3 Wochen ins Beamtenverhältnis aufgenommen! 8)

Sofern ihr also sonst fit seit, kann ich euch nur ans Herz legen, hartnäckig zu sein!
Natürlich sollte man das Gewicht regulieren, aber kein Arzt kann euch allein aufgrund dieser Tatsache ein Gutachten ausstellen, aus dem hervorgeht, dass ihr das Dienstzeitalter nicht erreichen werdet!

Viele Grüße
Deutsch-Bio-Tante

helpless8
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Re: Verbeamtung Übergewicht

Beitrag von helpless8 »

In welchem Bundesland war das? Ich habe einen BMI von 31 und in 3 Wochen meinen Termin beim Amtsarzt in NRW. Ich versuche nun auch schon seit einer Weile abzunehmen, aber trotz Sport und gesunder Ernährung will es nicht so recht klappen. Entsprechend bin ich extrem nervös, was den Termin angeht.

Nies
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Re: Verbeamtung Übergewicht

Beitrag von Nies »

Huhu.
Kurze Zwischenfrage: Weiß man den BMI für NRW?
In BAY haben sie den ja auch schön nach oben gelegt...
LG
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Ophalos
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Re: Verbeamtung Übergewicht

Beitrag von Ophalos »

Ich kenn den BMI leider nicht, aber der Tipp mit dem hartnäckig sein, hört sich doch schonmal ganz vielversprechend an.

Deutsch-Bio-Tante
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Re: Verbeamtung Übergewicht

Beitrag von Deutsch-Bio-Tante »

Hallo,
ich bin in Niedersachsen. 8)

Seid wirklich hartnäckig! Durch die zusätzlichen Zusatzuntersuchungen konnte nachgewiesen werden, dass ich eben gesund bin und man mir keine Langzeitprognose geben kann, aus der hervorgeht, dass ich mit hoher Wahrscheinlichkeit das Dienstalter nicht erreichen werde (das ist die Formel, die durch das neue Urteil im amtsärztlichen Gutachten stehen muss, damit einer Verbeamtung nichts im Wege steht).

Ich hoffe, dass Prognosen bezüglich des BMIs nun (endlich) deutschlandweit ein wenig infrage gestellt werden.

Viele Grüße
Deutsch-Bio-Tante

nrw31
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Re: Verbeamtung Übergewicht

Beitrag von nrw31 »

Nies hat geschrieben:Huhu.
Kurze Zwischenfrage: Weiß man den BMI für NRW?
In BAY haben sie den ja auch schön nach oben gelegt...
Ist ja nicht zentral festgelegt. Jede Gesundheitsbehörde/Amtsarzt entscheidet individuell.

Aber selbstverständlich berücksichtigen auch die Amtsärzte der Kommunen in NRW die entsprechenden Urteile...

Amtsarzt
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Re: Verbeamtung Übergewicht

Beitrag von Amtsarzt »

chilipaprika hat geschrieben:in NDS: ja, erst bei der Planstelle geht man zum Amtsarzt.
uns wurde letztens die BMI-Grenze 35 genannt, mit der Empfehlung (nicht nur gesundheitlicher Natur) sich nicht wirklich oben an der Grenze zu befinden.

Chili
Als Faustregel ich das richtig. Bei den Herren der Schöpfung könnte das zur Ablehnung bei entsprechender argumentiver Untermauerung sogar zur Ablehnung ausreichen. Dennoch würde ich jedem Amtsarzt dringend empfehlen, bereits oberhalb eines BMI von 30 kg/m² ein negatives Votum argumentativ durch Einbeziehung anerkannter Risikoscores hinsichtlich zu betrachtender metabolischer Risikofaktoren, Nikotin u.U. sogar Familienanamnese sowie Folgeerkrankungen zu untermauern. Inzwischen bezweifele ich sogar, dass die wissenschaftlich zu belegenden Wahrscheinlichkeiten bei Menschen solch jugendlichen Alters überhaupt für eine Ablehnung ausreichen werden. Das aber müssen die Juristen der Schulbehörden entscheiden. Als Amtsarzt sollte man hier (ebenso wie der Schuster) bei seinen Leisten bleiben.
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)

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