Fragen zum Angstelltenverhältnis

Fränzy
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Re: Fragen zum Angstelltenverhältnis

Beitrag von Fränzy »

Ja, du kannst mit psychischer Erkrankung als Lehrer arbeiten, angestellt oder auch verbeamtet (je nach Sachlage).
שָׁלוֹם

KB207
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Re: Fragen zum Angstelltenverhältnis

Beitrag von KB207 »

Das Gutachten des Amtsarztes liegt der Einstellungsbehörde vor, jedoch gelten natürlich starke Datenschutzbestimmungen, in Deiner Schule wird diese Information niemand bekommen.
Gibt es eigentlich folgenden Fall:

Eine Person ist psychisch stark krank - wird nicht verbeamtet. Sie arbeitet jedoch trotz der Krankheit (vermeintlich ungeeignet) später als Angestellte/r?
StR
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Fränzy
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Re: Fragen zum Angstelltenverhältnis

Beitrag von Fränzy »

wer das 2. Examen besteht hat erstmal seine Eignung erwiesen. Von daher denke ich, ein Angestelltenverhältnis ist möglich. Warum denn auch nicht?
שָׁלוֹם

Soistdas
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Re: Fragen zum Angstelltenverhältnis

Beitrag von Soistdas »

Was genau steht denn in diesem Gutachten genau drin? Bisher dachte ich, dass der Amtsarzt lediglich das amtsärztlcihe Zeugnis an die Einstellungsbehörden schickt bzw. ich wurde ja selbst aufgefordert dieses weiterzuleiten. Der schickt also noch mehr als dieses Schreiben an die Einstellungsbehörden?

Mh, also jemand, der aufgrund vorausgegangener erfolgreich abgeschlossener Psychotherapien nicht verbeamtet wird, ist deswegen doch noch nicht für den Lehrberuf ungeeignet? Also das seh ich schon so wie Fränzi, nach Bestehen des 2. Staatsexamens habe ich meine Fähigkeiten als Lehrperson unter Beweis gestellt. Aber da mag man gern anderer Meinung sein, da gibt's ja teils hitzige Diskussionen, die ich an dieser Stelle allerdings nicht führen mag.
Ich wäre sehr dankbar um weitere Erfahrungswerte, ob man, wenn man aufgrund psychsicher vorausgegangener ERkrankungen nicht verbeamtet wird, Schwierigkeiten mit der Einstellung ins Angstelltenverhältnis bekommen kann.

Fränzy
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Re: Fragen zum Angstelltenverhältnis

Beitrag von Fränzy »

Du kannst Dich diesbezüglich von einer Gewerkschaft oder auch vom ÖPR beraten lassen, wie die das sehen.

Tatsächlich kenne ich einige Menschen mit psychischer Erkrankung, die entweder verbeamtet oder angestellt als Lehrer arbeiten. Oder auch in anderen Berufen. Nur, weil man chronisch krank ist, heißt das doch noch lange nicht, dass man nicht arbeitsfähig ist, oder? (Tatsächlich kann das der Amtsarzt auch feststellen, aber ich kenne keinen Junglehrer, der solch ein Gutachten erhielt.)
שָׁלוֹם

Soistdas
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Re: Fragen zum Angstelltenverhältnis

Beitrag von Soistdas »

Naja, mir wurde bisher auch keine chronische Erkrankung diagnostiziert und ich denke mal, soweit wird es auch nicht kommen :).

Ich habe mich vor der Einstellung ins Referendariat von der GEW beraten lassen und der meinte, er könnte sich in meinem Fall auch eine Verbeamtung vorstellen. Allerdings sah das die Amtsärztin bei der Einstellungsuntersuchung zum Referendariat nicht ganz so rosig und hatte das auch deutlich zum Ausdruck gebracht.

LG

Fränzy
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Re: Fragen zum Angstelltenverhältnis

Beitrag von Fränzy »

mit chronisch meine ich, wiederkehrend.

Meine Amtsärztin war auch krass. Die hörte zu und sagte: "aber Sie leben noch". :shock: Na, wie ein Geist habe ich nicht gewirkt. :roll:

Und dann hat sie mich gewogen und mich kniebeugen machen lassen und das Herz abgehört und immer "ach ach" gesagt.

Es lebt sich auch als Angestellter gut!
שָׁלוֹם

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