Verbeamtung auf Probe trotz Mutterschutz/Elternzeit

Isarnachbarin
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Verbeamtung auf Probe trotz Mutterschutz/Elternzeit

Beitrag von Isarnachbarin »

Hallo,

ich bin im ersten Ref-Jahr als Sonderschullehrerin in Bayern und mich beschäftigt die Familienplanung. Habe bereits gelesen, dass einer Verbeamtung auf Probe nichts im Wege steht, wenn man schwanger ist.

Aber wie sieht es mit der Verbeamtung auf Probe aus, wenn man in Mutterschutz oder Elternzeit ist?

Wie sieht es mit Elterngeld und Beihilfe aus, wenn man direkt nach dem Referendariat oder gegen Ende des Refs ein Kind bekommt?

Habe mich schon selbst durch das Forum gelesen, aber darauf noch keine Antworten gefunden. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!

Danke schon mal und viele Grüße
Jenny

lapal
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Re: Verbeamtung auf Probe trotz Mutterschutz/Elternzeit

Beitrag von lapal »

Vielleicht solltest du nicht nur im Forum lesen. :lol:

Elterngeld gibt es gerechnet auf die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes, egal, was du nach der Geburt machst. Wenn du während des Refs in Elternzeit gehst, bleibt alles beim alten, heißt du bist beihilfeberechtigt. Allerdings hast du dann auch nicht dein Referendariat erfolgreich beendet, sondern musst nach der Geburt nochmal hin. :roll:

Mutterschutz und Elternzeit verlängern meines Wissens nur die Zeiten, haben also aufschiebende Wirkung, aber sie dürfen deinen Status natürlich nicht verschlechtern.

Isarnachbarin
Beiträge: 4
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Re: Verbeamtung auf Probe trotz Mutterschutz/Elternzeit

Beitrag von Isarnachbarin »

Hab schon auch noch andere Teile des Internets durchforstet als das Forum ;-)

Hatte eh vor, frühestens nach Ende der Prüfungen ein Kind zu bekommen. Also so, dass das Ref auf jeden Fall erfolgreich beendet ist. Nochmal antreten mag ich auf keinen Fall :lol:

Das heißt also, dass die Verbeamtung auf Probe an sich ni HT gefährdet wäre, wenn ich zu diesem Zeitpunkt schwanger/ in Mutterschutz/ Elternzeit wäre, ich aber länger auf die Verbeamtung auf Lebenszeit warten müsste?

Und dass sich das Elterngeld an den Bezügen vom Ref bemessen würde? D.h. das wäre quasi fast nichts oder wie? Habe gelesen, dass das 65% des Durchschnitteinkommens der letzten 12 Monate sind...

chilipaprika
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Re: Verbeamtung auf Probe trotz Mutterschutz/Elternzeit

Beitrag von chilipaprika »

tja, Ausbildung ist auch nicht der beste finanzielle Zeitpunkt ...

lapal
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Re: Verbeamtung auf Probe trotz Mutterschutz/Elternzeit

Beitrag von lapal »

Wegen Rechtsstreit wird dieser Name nicht veröffentlicht. Alle Behauptungen müssen als Frage formuliert sein. hat geschrieben:
Hatte eh vor, frühestens nach Ende der Prüfungen ein Kind zu bekommen. Also so, dass das Ref auf jeden Fall erfolgreich beendet ist. Nochmal antreten mag ich auf keinen Fall :lol:
Wie gesagt, hier in NRW ist das Ref nicht mit den Prüfungen beendet, sondern mit dem Stichdatum.

Zusätzlich ist natürlich zu sagen, dass man besonders die Schwangerschaft nicht wirklich planen kann. :shock: Du wirst es also auf +-4 Monate nicht genau schaffen, einen Zeitpunkt zu treffen. Ärgerlich, wenn du vor deinen Prüfungen ein Berufsverbot bekommst.
Wegen Rechtsstreit wird dieser Name nicht veröffentlicht. Alle Behauptungen müssen als Frage formuliert sein. hat geschrieben: Und dass sich das Elterngeld an den Bezügen vom Ref bemessen würde? D.h. das wäre quasi fast nichts oder wie? Habe gelesen, dass das 65% des Durchschnitteinkommens der letzten 12 Monate sind...
Wie ist die Frage?

Fränzy
Moderator
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Re: Verbeamtung auf Probe trotz Mutterschutz/Elternzeit

Beitrag von Fränzy »

Rechne 67% des Ref-Gehalts, WENN du bereits 12 Monate im Ref warst. Min. 350 Euronen.
שָׁלוֹם

Isarnachbarin
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Re: Verbeamtung auf Probe trotz Mutterschutz/Elternzeit

Beitrag von Isarnachbarin »

Danke für eure Antworten. Ich möchte nicht mitten im Ref ein Kind bekommen, sondern danach. Eben weil mir bewusst ist, dass die Ref-Zeit finanziell und zeitlich ungünstig ist und man den Verlauf einer Schwangerschaft nicht planen kann.
Beziehen sich die 67% auf dass Anwärtergrundgehalt oder den gesamten Lohn?

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