Bereitschaft zur Beurlaubung für die Tätigkeit an Schule XY

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Eme87
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Bereitschaft zur Beurlaubung für die Tätigkeit an Schule XY

Beitrag von Eme87 »

Hallo,

bei manchen Stellenausschreibungen in Niedersachsen ist folgender Zusatz zu lesen: "Bereitschaft zur Beurlaubung für die Tätigkeit an Schule XY erforderlich"

Die Konsequenz, dass man dann für eine gewisse Zeit an einer anderen Schule unterrichet ist mir verständlich. Allerdings bleiben noch einige Fragen:

* Erfolgt eine Beurlaubung an eine andere Schule zu 100 Prozent, oder ist es auch möglich, dass man zwischen zwei Schulen pendeln müsste?
* Wie lange ist man üblicherweise beurlaubt? Inwieweit besteht MItspracherecht?
* Gibt es Auswirkungen auf die Probezeit und später auf die Anrechnung der Dienstjahre?
* Und damit verbunden: Gibt es generell mögliche Abweichungen bzgl. dem "klassischen" Verlauf? (3 Jahre Probezeit -> Lebenszeitverbeamtung beim Dienstherren Niedersachsen)

LG

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