Umstellung von Besoldungsdienstalters- auf Erfahrungsstufen
Re: Umstellung von Besoldungsdienstalters- auf Erfahrungsstu
Für welchen Zeitraum bekommt man das Geld denn dann zurückgezahlt?
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Re: Umstellung von Besoldungsdienstalters- auf Erfahrungsstu
In Bayern war es zuletzt mal so, dass das entsprechende Gesetz erst im Frühjahr rückwirkend zum 01.01. beschlossen worden ist. Da gab es das "mehr" dann entsprechend für alle Monate nachgezahlt.Drops hat geschrieben:Für welchen Zeitraum bekommt man das Geld denn dann zurückgezahlt?
Re: Umstellung von Besoldungsdienstalters- auf Erfahrungsstu
Auch auf die Gefahr hin, dass ich hier wirklich dumme Fragen stelle - man möge es mir verzeihen...
Wie sähe es denn dann beim TE aus?
Für alle Monate, die man bisher gearbeitet hat oder von Frühjahr (bspw. 01.03.) rückwirkend zum 01.01., also 3 Monate?Illi-Noize hat geschrieben: In Bayern war es zuletzt mal so, dass das entsprechende Gesetz erst im Frühjahr rückwirkend zum 01.01. beschlossen worden ist. Da gab es das "mehr" dann entsprechend für alle Monate nachgezahlt.
Wie sähe es denn dann beim TE aus?
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Re: Umstellung von Besoldungsdienstalters- auf Erfahrungsstu
Habe jetzt mal nachgeschaut.
Bezügemitteilung von Mai 2013 mit dem Inhalt (gekürzt):
"Erhöhung der Bezüge ab 01.01.2013 auf Grundlage des Ministerratsbeschlusses vom 19.03.2013 im Vorgriff auf des Gesetzesbeschluss um 2,65 v. H. [...] Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass sich im Gesetzgebungsverfahren inhaltliche Änderungen ergeben."
Gab dann für JAN - APR jeweils 98,89 € brutto mehr als Nachzahlung mit der neunen, höheren Besoldung für Mai zusammen.
Bezügemitteilung von Mai 2013 mit dem Inhalt (gekürzt):
"Erhöhung der Bezüge ab 01.01.2013 auf Grundlage des Ministerratsbeschlusses vom 19.03.2013 im Vorgriff auf des Gesetzesbeschluss um 2,65 v. H. [...] Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass sich im Gesetzgebungsverfahren inhaltliche Änderungen ergeben."
Gab dann für JAN - APR jeweils 98,89 € brutto mehr als Nachzahlung mit der neunen, höheren Besoldung für Mai zusammen.
Re: Umstellung von Besoldungsdienstalters- auf Erfahrungsstu
Das würde dann im Umkehrschluss für den TE bedeuten, dass er rückwirkend alle Mittelwerte zurückzahlen muss?
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass eine solche Forderung ohne juristische Eskapaden von Seiten der Gewerkschaften von Statten gehen wird...
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass eine solche Forderung ohne juristische Eskapaden von Seiten der Gewerkschaften von Statten gehen wird...
Re: Umstellung von Besoldungsdienstalters- auf Erfahrungsstu
Danke für die Antworten, besonders an Drops, fürs Erklären was Diebstalter eigentlich heißt.
Ich entnehme ihnen dass ihr auch nicht genau wisst, ob man das Geld zurückzahlen muss.
Ich werde es vorsichtshalber mal auf die Seite legen. Auch wenn ich es tatsächlich komisch fände, denn ich kann ja nichts dafür, dass ich bei der Umstellung falsch eingestuft wurde??
Könnte höchstens sein, dass ich mich mal früher hätte informieren sollen. Ich wusste überhaupt nichts von der Umstellung.
Von euch ist niemand betroffen?
Ich könnte mich mal an die Gewerkschaft wenden, oder?
Ich entnehme ihnen dass ihr auch nicht genau wisst, ob man das Geld zurückzahlen muss.
Ich werde es vorsichtshalber mal auf die Seite legen. Auch wenn ich es tatsächlich komisch fände, denn ich kann ja nichts dafür, dass ich bei der Umstellung falsch eingestuft wurde??
Könnte höchstens sein, dass ich mich mal früher hätte informieren sollen. Ich wusste überhaupt nichts von der Umstellung.
Von euch ist niemand betroffen?
Ich könnte mich mal an die Gewerkschaft wenden, oder?
Re: Umstellung von Besoldungsdienstalters- auf Erfahrungsstu
Ja, das könnte sicherlich weiterhelfen! Viel Erfolg dabei!
StR
NRW, LA GYGE Deutsch, Geschichte
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