Hallo,
Ich arbeite als Beamtin in NRW und habe jetzt einen Brief vom LBV bekommen mit dem Betreff "Umstellung von Besoldungsdienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen".
Inhalt: "Ihre Dienststelle hat mich über die Festsetzung Ihrer Erfahrungsstufe ab dem 1.6.13 informiert. Entsprechend wurden Ihre Bezüge mit der Zahlung für den Monat August 2014 rückwirkend umgestellt. Dadurch ist eine Zuvielzahlung entstanden. [Es geht um 1500€.]
Eine Rückforderung des Zuvielzahlungsbetrages erfolgt zunächst nicht, da davon auszugehen ist, dass der betroffene Sachverhalt im Rahmen von Musterklagen gerichtlich überprüft wird."
Aha?! Kann da jemand etwas zu sagen? Im Internet habe ich tatsächlich nichts gefunden, kann mir aber nicht vorstellen, dass ich die einzige Betroffene bin. Ist das nur "heiße Luft" oder besteht die reelle Chance, dass sie das Geld zurückhaben wollen?
Und worum geht es überhaupt genau, was wurde da umgestellt und wieso habe ich dadurch zu viel Geld bekommen?
(Dazu habe ich immerhin ein paar Gesetzestexte gefunden, die mir aber nicht verraten haben, ob sozusagen jeder NRW-Beamte von dieser möglichen Rückzahlung betroffen ist oder ob dem LBV in meinem Fall ein Fehler bei der Einstufung (?) unterlaufen ist.)
Umstellung von Besoldungsdienstalters- auf Erfahrungsstufen
-
- Beiträge: 3251
- Registriert: 28.08.2009, 10:46:00
Re: Umstellung von Besoldungsdienstalters- auf Erfahrungsstu
Hast DU zuviel Geld erhalten oder zu wenig?
-
- Moderator
- Beiträge: 9146
- Registriert: 02.02.2008, 15:46:55
- Wohnort: Bayern / StR(RS) / Betreuungslehrer Einsatzrefs, Fachschaftsleiter
Re: Umstellung von Besoldungsdienstalters- auf Erfahrungsstu
chilipaprika hat geschrieben:Hast DU zuviel Geld erhalten oder zu wenig?
Beastie hat geschrieben:Dadurch ist eine Zuvielzahlung entstanden. [Es geht um 1500€.]
Re: Umstellung von Besoldungsdienstalters- auf Erfahrungsstu
Ich versuch's mal, auseinander zu klamüsern:
Einige BL besolden nach Dienstalter, andere nach Erfahrungsstufen.
Wenn Beamter Fred Müller mit 30 Jahren sein Ref in Bundesland XY abschließt, kommt er in eine bestimmte Gehaltsstufe, bspw. in Gehaltsstufe 5 und wird dementsprechend bezahlt. Gehaltsstufe 5 bezieht sich auf sein Dienstalter, hat also nichts mit seiner Berufserfahrung zu tun, denn die ist nach dem Ref ja quasi bei Null.
Fred Müllers Gehalt steigt mit zunehmendem Alter an; mit 32 wird er bereits nach Stufe 6 bezahlt.
Schließt Gerd Meyer sein Ref mit 30 Jahren ab und findet danach eine Planstelle in Bundesland Z, wird er unter Umständen nach seiner Berufserfahrung bezahlt, beginnt demnach auf Erfahrungsstufe 1 (sehr gering). Dementsprechend bekommt Gerd Meyer weniger Gehalt als Fred Müller, der nach Alter bezahlt wird.
Soweit so gut. Anscheinend hat NRW seine Gehaltsstufen geändert (lese ich jetzt aus Deinem Post raus). Jedoch sehe ich nicht, wieso DU etwas zurückzahlen solltest, wenn Du
a) dafür nichts kannst und
b) nicht darüber informiert wurdest.
1500€ sind ne Stange Geld. Daher abwarten, denn da werden bei Rückforderungen juristische Klagen kommen!
Einige BL besolden nach Dienstalter, andere nach Erfahrungsstufen.
Wenn Beamter Fred Müller mit 30 Jahren sein Ref in Bundesland XY abschließt, kommt er in eine bestimmte Gehaltsstufe, bspw. in Gehaltsstufe 5 und wird dementsprechend bezahlt. Gehaltsstufe 5 bezieht sich auf sein Dienstalter, hat also nichts mit seiner Berufserfahrung zu tun, denn die ist nach dem Ref ja quasi bei Null.
Fred Müllers Gehalt steigt mit zunehmendem Alter an; mit 32 wird er bereits nach Stufe 6 bezahlt.
Schließt Gerd Meyer sein Ref mit 30 Jahren ab und findet danach eine Planstelle in Bundesland Z, wird er unter Umständen nach seiner Berufserfahrung bezahlt, beginnt demnach auf Erfahrungsstufe 1 (sehr gering). Dementsprechend bekommt Gerd Meyer weniger Gehalt als Fred Müller, der nach Alter bezahlt wird.
Soweit so gut. Anscheinend hat NRW seine Gehaltsstufen geändert (lese ich jetzt aus Deinem Post raus). Jedoch sehe ich nicht, wieso DU etwas zurückzahlen solltest, wenn Du
a) dafür nichts kannst und
b) nicht darüber informiert wurdest.
1500€ sind ne Stange Geld. Daher abwarten, denn da werden bei Rückforderungen juristische Klagen kommen!
Re: Umstellung von Besoldungsdienstalters- auf Erfahrungsstu
Die Auseinandersetzung bleibt abzuwarten, allerdings ist davon auszugehen, dass das Geld zurück gezahlt werden muss, da die Umstellung ja auf Basis eines im Landtag verabschiedeten und veröffentlichten (!!!) Gesetzes stattfindet. Dass die Umstellung beim LBV NRW etwas dauert bei hundert tausenden von Beamten ist verständlich. Da ist m.E. kein Rechtsbruch geschehen (Gezahlt ist gezahlt ist kein Argument!). Entscheidend ist hier, wann Du eingestellt worden bist. Vor der Umstellung oder in der Übergangsphase bzw. danach...wurde man weit vorher eingestellt, wurde man wie ich verlustfrei übergeleitet...
Daher: leg das Geld lieber schon einmal an die Seite, es kann sein, dass es Dir irgendwann per Bezügemitteilung mal abgezogen wird, wenn juristisch alles geklärt ist.
By the way: Eine Bezahlung nach Erfahrung halte ich für gerechter, warum sollen Menschen, die ihre Ausbildung schneller machen am Ende dafür bestraft werden?
Ein Tipp am Rande: Über derartige Entwicklungen in der Besoldung sollte man sich stets auf dem Laufenden halten, sei es über Gewerkschaften oder einfach übers Netz.
Daher: leg das Geld lieber schon einmal an die Seite, es kann sein, dass es Dir irgendwann per Bezügemitteilung mal abgezogen wird, wenn juristisch alles geklärt ist.
By the way: Eine Bezahlung nach Erfahrung halte ich für gerechter, warum sollen Menschen, die ihre Ausbildung schneller machen am Ende dafür bestraft werden?
Ein Tipp am Rande: Über derartige Entwicklungen in der Besoldung sollte man sich stets auf dem Laufenden halten, sei es über Gewerkschaften oder einfach übers Netz.
StR
NRW, LA GYGE Deutsch, Geschichte
NRW, LA GYGE Deutsch, Geschichte
Re: Umstellung von Besoldungsdienstalters- auf Erfahrungsstu
Ich bin nun wahrlich kein Jurist, aber es kommt mir irgendwie seltsam vor, dass man Geld, das man vorher legal verdient hat, nun plötzlich zurückzahlen muss, weil ein Gesetz geändert wurde.KB207 hat geschrieben: Daher: leg das Geld lieber schon einmal an die Seite, es kann sein, dass es Dir irgendwann per Bezügemitteilung mal abgezogen wird, wenn juristisch alles geklärt ist.
Ist es nicht vielmehr so, dass bei Umstellung einfach ein anderer Betrag gezahlt wird, anstatt dass alle Beamten Geld zurückzahlen müssen?
Re: Umstellung von Besoldungsdienstalters- auf Erfahrungsstu
naja. Bei Tarifveränderungen bekommt man schließlich auch rückwirkend Geld nachgezahlt. warum dann nicht umgekehrt?