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Delundra
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Zuletzt geändert von Delundra am 26.08.2023, 18:18:02, insgesamt 2-mal geändert.

nrw31
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Re: Dysthymie oder leichte Depression - was ist schlimmer?

Beitrag von nrw31 »

Delundra hat geschrieben: Mein Gang zum Amtsarzt steht nun an. Ich habe zwei Ärzte aufgesucht in den letzten Jahren, die beide verschiedene Diagnosen gestellt haben (Dysthymie oder leichte Depression - kleiner, aber feiner Unterschied). Beide haben mir aber eine dauerhafte Behandlung mit Psychopharmaka nahegelegt, da diese das Stoffwechselproblem im Gehirn ausgleichen und ich somit im Grunde gesund bin. Im Grunde, da jemand der Tabletten nimmt, generell als krank gilt. Ich bin symptomfrei, habe keinerlei Beschwerden und weiß auch, dass die Symptome nicht wiederkommen, solange ich weiterhin die Tabletten nehme. Da bin ich mittlerweile sehr gut eingestellt. Die Ärzte sind mir bezüglich des Amtsarztes keine Hilfe, weil die nur sehr erstaunt reagiert haben: "Wieso sollte eine psychische Erkrankung ein Problem darstellen?"... Das ist ja schön, dass sie ihren Beruf wenigstens so voruteilsfrei ausüben, aber Amtsärzte sind i.d.R. kein ausgebildeter Psychiater oder Neurologe..

Nun weiß ich aber nicht, welche Diagnose ich dem Amtarzt mitteilen soll, also bei welcher dieser wohl gnädiger reagieren wird. Die Tabletten gebe ich natürlich an! Dysthymie ist chronisch, aber ich werde ja auch ewig die Tabletten nehmen müssen. Leichte Depression ist eine Form der Depression und dazu gibt es ja schon viele Beiträge, die nichts gutes aussagen..
Ich würde gar nicht so sehr auf die Erkrankung abstellen, ich denke das ist beim Amtsarzt in diesem Fall egal. Das Entscheidende ist die Tatsache, dass du gut eingestellt bist und nach der schriftlich fixierten Einschätzung der behandelnden Ärzte kein konkretes Risiko eines wiederauftretens der Symptome zu erwarten ist.

Beim Amtsarzt geht es darum, das konkrete Risiko einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit abzuschätzen. Hier sehe ich aber nicht, dass ein solches konkretes Risiko vorliegt. Das wären alles im Grunde nur Vermutungen bzw. regelrecht Kaffesatzleserei, da du ja gut eingestellt bist und niemand weiss wie sich dein Leben entwickelt.
Delundra hat geschrieben: Aber ich habe nun auch gehört, dass bei psychischen Problemen der Amtsarzt einem sogar die Einstellung als Angestellte untersagen kann !
Das ist definitiv eine Fehlinfo!

Bei Angstellten hat der Amtsarzt lediglich zu prüfen, ob du gesundheitlich grundsätzlich in der Lage bist deinen Beruf auszuüben und nicht womöglich bereits berufsunfähig für die angestrebte Tätigkeit bist.
Eine defintive, aktuell vorliegende Berufsunfähigkeit kann man aber in deinem wie den meisten anderen Fällen ausschließen. Du bist mit Medikamenten entsprechend eingestellt, es besteht kein Grund deine Berufsfähigkeit anzuzweifeln. Punkt.
Delundra hat geschrieben: Die Vorstellung das Studium und Referendariat gut abgeschlossen zu haben, um dann doch nicht als Lehrerin arbeiten zu dürfen - sei es Angestellte oder Beamtin - hat mich ziemlich geschockt! Das wäre vor allen Dingen absolut übertrieben, da es mir ja gut geht und ich voll belastbar bin!
Wie gesagt: Deine Berufsfähigkeit wird sicher nicht angezweifelt werden, das ist Panikmache.
Delundra hat geschrieben: Hat jemand einen Rat, wie ich jetzt am besten vorgehe???
Ich würde beim Amtsarzt zum Termin erscheinen und die entsprechenden Angaben zu Medikamenten machen und sagen bzw. schreiben, dass es die zwei Diagnosen gibt. Erst wenn der Amtsarzt sagt, dass er dazu mehr braucht würde ich ganz unschuldig die Berichte beider Ärzte vorlegen. Wenn da übereinstimmend festgestellt wird, dass du dauerhaft gut medikamentös eingestellt werden kannst, sehe ich wenig Spielraum für den Amtsarzt, dich "Krank zu argumentieren".

Alles gute für die Untersuchung!

P.S.: Warst du im Referendariat schon in der PKV? Wenn ja ist alles geritzt, dann findet keine Gesundheitsprüfung mehr statt. Ansonsten müsstest du voraussichtlich über die Öffnungsaktion in die PKV...

Delundra
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nrw31
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Re: Dysthymie oder leichte Depression - was ist schlimmer?

Beitrag von nrw31 »

Delundra hat geschrieben:Danke, das klingt doch schon wesentlich beruhigender. Also muss in den Gutachten weniger eine eindeutige Diagnose drin stehen, als die Einschätzung der gesundheitlichen Situation?
Nun ja, eine Diagnose ist natürlich schon wichtig, weil ja eben klar sein muss um welche Erkrankung es formal geht.

Gerade bei psychischen Erkrankungen ist es aber in der Tat bedeutsam, dass die Diagnose mit Leben gefüllt wird. Denn letztlich sind diese einzelnen Bezeichnungen ja im Grunde nur Oberbegriffe für doch sehr komplexe Erkrankungsbilder und sagen fast gar nichts über die Umstände des Einzelfalls aus, sodass erst ein erläuterndes Gutachten klar macht, was hier konkret Sache ist.

Delundra
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