Abbruch - ab wann zählt die Kündigung?

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greenbudgie
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Abbruch - ab wann zählt die Kündigung?

Beitrag von greenbudgie »

Hallo ihr Lieben,
ich habe mich dazu entschieden, das Referendariat abzubrechen.

Ab dem 1.2. habe ich einen neuen Job in Aussicht.

Wenn ich jetzt den Antrag auf Entlassung abschicke und beantrage, dass ich zum 31.01. entlassen werden möchte...funktioniert das dann so? Oder ist man schon an dem Tag entlassen, an dem man den ANtrag abschickt? Hat jemand Erfahrung?

Bzw. wie muss ich vorgehen, damit ich ab dem 1.2 reibungslos in den neuen Job kann?

Liebe Grüße, greenpaulie

Hubselzwerg
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Re: Abbruch - ab wann zählt die Kündigung?

Beitrag von Hubselzwerg »

Ich weiß gar nicht, ob es da konkrete Vorgaben gibt.
Theoretisch können die dich länger "festhalten", wenn du nunmal gebraucht wirst. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man das tun würde.

Ich habe mich auch entlassen lassen (nicht im Ref) und hatte damals Angst, ich müsste noch das Halbjahr durchhalten.

Aber jetzt bis zum 1.2. ist schon ganz schön knapp
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Nedyar
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Re: Abbruch - ab wann zählt die Kündigung?

Beitrag von Nedyar »

Du stellst den Antrag und vermerkst darin, dass die Entlassung zum 31.01 erfolgen soll und dann wird dem auch stattgegeben. Du kannst dann zum 1.2 deine neue Stelle antreten.

Es wird aber überschneidungen mit der Krankenkasse usw geben. Bist du in der PKV? Wenn ja, dann werden die den Beitrag für Februar noch erheben etc. weil du nur mit der Entlassurkunde kündigen kannst. Das macht aber alles nicht, bekommst du zurückerstattet.

edit: Aussage bezieht sich auf NRW, in welchem BL bist du?

greenbudgie
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Re: Abbruch - ab wann zählt die Kündigung?

Beitrag von greenbudgie »

hallo nedyar,
ja ich bin in nrw. vielen dank für deine Hilfe! Bin im Moment krankgeschrieben...Weißt du, ob ein gespräch mit der Seminarleitung notwendig ist für den antrag? also muss das sein, auch wenn man krank ist? bin etwas verzweifelt

lg

sillaine
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Re: Abbruch - ab wann zählt die Kündigung?

Beitrag von sillaine »

Ja, soweit ich weiß sind die Seminarleiter verpflichtet, vorher ein Gespräch mit dir zu führen (u.A. wegen den daraus folgenden Konsequenzen). SIe schicken dann auch deinen Antrag auf Entlassung über den Dienstweg weg. Wie das bei Krankheit ist, weiß ich nicht.

Nedyar
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Re: Abbruch - ab wann zählt die Kündigung?

Beitrag von Nedyar »

Wie schon gesagt wurde, ist das Informationsgespräch verpflichtend (Was auch gut so ist).

Du brauchst da keine Angst vor haben, warum denn? Es wird einfach darüber gesprochen, welche Konsequenzen das hat/haben kann. Da wird niemand beschuldigt oder niedergemacht.

Wenn du aufgrund deiner Erkrankung nicht in der Lage bist, persönlich zu erscheinen, würde ich telefonisch erfragen, wie vorgegangen wird. Solltest du in der Lage sein, würde ich hinfahren.

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