Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle?

MarlboroMan84
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Re: Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle

Beitrag von MarlboroMan84 »

Die Kündigung muss keinen "sachlichen" Grund haben, sondern es geht um die Art der Befristung, Sachgrundlos oder mit Sachgrund, idR ist das Elternzeitvertretung.

chilipaprika
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Re: Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle

Beitrag von chilipaprika »

Genau, nur die Art der Beschäftigung ist relevant. WARUM du kündigst, interessiert keinen.

Aber: wenn du zum 1. Oktober kündigst: du wirst ziemlich sicher niemals einen Vertrag zum 1. Oktober wieder bekommen. Das heißt, bei solchen Wechseln kann es sein, dass das "Mehr an Geld", das du glaubst, zu gewinnen, doch nicht da ist. Vermutlich würde dann dein neuer Vertrag nach den Herbstferien beginnen, und das wären dann 3 Wochen Lücke. Keine Bezirksregierung macht einen Arbeitsvertrag für 4 Tage vor den Herbstferien und zahlt dir dann auch noch 2 Wochen Ferien.

chili

o0Julia0o
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Re: Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle

Beitrag von o0Julia0o »

o.k., danke. Das bestätigt ja meine Recherche. Jedoch da ich Erfüllerin bin, meinte die aufnehmende Schule, würde die Bezirksregierung NRW das machen, mit dem Vertrag ab dem 01. Oktober. Die Schule hat ja die Stunden genehmigt bekommen von der Regierung & Stelle war auch ausgeschrieben. So würde die Regierung den Vertrag gewiss auch erstellen. Die Schule meinte sogar, dass die Kündigungsfrist gar keine Rolle spielt & es quasi noch nächste Woche ginge(also Ende August), dass ich wechsel. Gibt es eine Sonderregel wenn man von Primarstufe zu Gym wechselt? Denn für Gym bin ich ja eigentlich ausgebildet. Primarvertretungsstellt habe ich nur angenommen, da sonst keine Stellen frei waren.

Ich würde natürich nur kündigen, wenn ich den Vertrag dann vorligen hätte.

Das Problem, wenn ich kündige zu Ende September - dann bekomme ich kein Hartz4 für die 3 Wochen im Oktober, weil ich ja selbst gekündigt habe, oder? Alles ein wenig verzwickt. Man muß das ja eigentlich 3 Monate vor Vertragsende dem Arbeitsamt melden.

Wohin schicke ich eigentlich meine Kündigung? An die Bezirksregierung? An das Schulamt für meinen Kreis? Wohl kaum an die Schule. Oder 3 Schreiben aufsetzen? Gibt es irgendwo ein Beispielkündigungschreiben? Wie ist die Formlierung richtig. Einfach nur kündigen oder kündigen zwecks Wechsel der Schule? Denn der Arbeitgeber bleibt ja eigentlich der gleiche - nur die Schule(und Schulform) ändert sich.

2 Verträge möglich?
Was wäre wenn mir die Bezirksregierung einen Vertrag für die neue Schule vorlegt - also dererseits unterschrieben für Mitte September Beginn. Wenn ich diesen dann unterschreibe - ist dann der neue Vertrag gültig? Ist der alte somit ungültig, da die Unterschriften älter sind & die Vertragspartner die gleichen? Somit haben sie im beidseitigem Einvernehmen die Kündidungsfristen übergangen? Oder ist das eine unübergehbare Regelung?

ein schönes Wochenende!

chilipaprika
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Re: Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle

Beitrag von chilipaprika »

o0Julia0o hat geschrieben:o.k., danke. Das bestätigt ja meine Recherche. Jedoch da ich Erfüllerin bin, meinte die aufnehmende Schule, würde die Bezirksregierung NRW das machen, mit dem Vertrag ab dem 01. Oktober. Die Schule hat ja die Stunden genehmigt bekommen von der Regierung & Stelle war auch ausgeschrieben. So würde die Regierung den Vertrag gewiss auch erstellen. Die Schule meinte sogar, dass die Kündigungsfrist gar keine Rolle spielt & es quasi noch nächste Woche ginge(also Ende August), dass ich wechsel. Gibt es eine Sonderregel wenn man von Primarstufe zu Gym wechselt? Denn für Gym bin ich ja eigentlich ausgebildet. Primarvertretungsstellt habe ich nur angenommen, da sonst keine Stellen frei waren.
nein, es gibt keine Regelung diesbezüglich.
Erste Regel: Schulleitungen haben keine Ahnung von Arbeitsrecht.
Zweite Regel: Wenn eine Schulleitung / eine Bezirksregierung will, geht einiges. Wenn sie aber genervt sind, weil du die 5. bist, die eine Grundschule aus einer Laune heraus wieder in Stich lässt und die Grundschulen bei der Bezirksregierung Sturm laufen, dann werden sie eben auf das Recht pochen. Sie können mal so, oder mal so.
Ich würde natürich nur kündigen, wenn ich den Vertrag dann vorligen hätte.
tja, dann wird es schwierig, ich habe unzählige Verträge am Tag meines Stellenantritts unterschrieben (oder gar später, aber das erzählen wir lieber nicht: Vergleich: Erste Regel oben.). Und ich bin was weiß ich keine Ausnahme...
Das Problem, wenn ich kündige zu Ende September - dann bekomme ich kein Hartz4 für die 3 Wochen im Oktober, weil ich ja selbst gekündigt habe, oder? Alles ein wenig verzwickt. Man muß das ja eigentlich 3 Monate vor Vertragsende dem Arbeitsamt melden.
außer der Arbeitsvertrag ist kürzer oder dir wird gekündigt.
Aber ja, genau deswegen schrieben es vorher. Du musst eventuell das Risiko in Kauf nehmen.
Wohin schicke ich eigentlich meine Kündigung? An die Bezirksregierung? An das Schulamt für meinen Kreis? Wohl kaum an die Schule. Oder 3 Schreiben aufsetzen? Gibt es irgendwo ein Beispielkündigungschreiben? Wie ist die Formlierung richtig. Einfach nur kündigen oder kündigen zwecks Wechsel der Schule? Denn der Arbeitgeber bleibt ja eigentlich der gleiche - nur die Schule(und Schulform) ändert sich.
Nein, es gibt keine "Beispielskündigungsschreiben"... "Hiermit kündige ich fristgerecht die Stelle XY zum XY.CX.CX" wird wohl jeder mal hinkriegen, der einen akademischen Abschluss hat.
Alles in der Schule ist über den Dienstweg einzureichen, also vermutlich bei der Schule, die es der Bezirksregierung weiterleitet. Du kannst quasi schon am ersten Schultag nachfragen und kündigen. Die Frist wäre trotzdem 30. September, also hast du locker Zeit nachzufragen.
2 Verträge möglich?
Was wäre wenn mir die Bezirksregierung einen Vertrag für die neue Schule vorlegt - also dererseits unterschrieben für Mitte September Beginn. Wenn ich diesen dann unterschreibe - ist dann der neue Vertrag gültig? Ist der alte somit ungültig, da die Unterschriften älter sind & die Vertragspartner die gleichen? Somit haben sie im beidseitigem Einvernehmen die Kündidungsfristen übergangen? Oder ist das eine unübergehbare Regelung?

ein schönes Wochenende!
Wenn du 2 Verträge unterschreibst, bist du an 2 Verträgen gebunden, so einfach ist das. Selbstverständlich hebelt nicht eine Unterschrift eine ältere Unterschrift. Das wäre noch was. Ich hatte schon mal 3 Verträge parallel (an 2 bzw. 3 Schulen gleichzeitig), ich hätte mich echt bedankt, wenn nur der 3. Vertrag gegolten hätte.


So, jetzt von vorne:
die 2. Schule braucht DICH wirklich erst ab dem 1. Oktober? Nicht vorher? Es gibt kein Risiko, dass sie schon jetzt / Mitte September jemanden nehmen? Ist deren Unterrichtsversorgung bis zum 30. September zufällig passend geregelt?
Übernimmst du die Stunden EINER einzelnen Person? Wenn ja, gibt es gute Chancen, dass der Stundenplan sich nicht ändert. Wenn die Stunden und Fächerverteilung wegen der Vertretung verschoben werden müssen, befürchte ich, dass sie das nicht 4 Tage vor den Ferien machen.
Regel Nummer 1: Schulleitungen haben keine Ahnung von Arbeitsrecht.
Regel Nummer 2: Schulleitungen können etwas wollen (schnelle Vertretungskraft), die Bezirksregierung entscheidet alleine. Wenn sie den Vertrag nicht schickt / schicken will, dann hat die Schule die Bredouille.

Wenn die Schule dich schon jetzt gebrauchen könnte (aber dann kann ich mir kaum vorstellen, dass sie auch noch bereit wären, einen Monat auf dich zu warten...), dann: ruf doch übermorgen bei deiner Grundschule an, schildere dein Problem, hab vielleicht jemanden in petto, der deine Vertretungsstelle übernehmen würde (Studienfreund? Ref-Kollege?) und bitte um einen Wechsel. Auch einvernehmliche Vertragsauflösungen sind möglich..

chili

o0Julia0o
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Re: Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle

Beitrag von o0Julia0o »

chilipaprika hat geschrieben: Wenn eine Schulleitung / eine Bezirksregierung will, geht einiges.
-> wie weiß ich denn, dass die Bez. Reg. damit einverstanden ist, dass ich keine Kündigungsfrist hab´ und sofort an der 2. Schule anfangen kann? Anscheinend nicht dadurch, dass mir ein Vertrag vorgelegt wird. Oder legt mir die Bezirksregierung dann direkt auch den Aufhebungsvertrag vor, quasi gegen den Willen der Grundschule(abgebenden Schule)?
chilipaprika hat geschrieben: tja, dann wird es schwierig, ich habe unzählige Verträge am Tag meines Stellenantritts unterschrieben
Die werden mir doch keinen 2. Vertrag vorlegn, obowhl ich noch einen für die Grundschule habe. Erhalte ich dann auch 2 Mal Gehalt? Hattest du dann noch Vertrag bei der alten Schule & hast aber nur für die neue Schule gearbeitet? Einfach bei der alten gesagt, du hast jetzt eine neue Stelle? Du mußtest doch auch kündigen - und die Kündidung also zur alten Schule schicken. Einfach: "Hiermit kündige ich den Vertrag zwischen mir und Schule"? Und der Direktor wird es schon vielleicht nicht checken & einen ziehen lassen?

chilipaprika
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Re: Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle

Beitrag von chilipaprika »

o0Julia0o hat geschrieben:
chilipaprika hat geschrieben: Wenn eine Schulleitung / eine Bezirksregierung will, geht einiges.
-> wie weiß ich denn, dass die Bez. Reg. damit einverstanden ist, dass ich keine Kündigungsfrist hab´ und sofort an der 2. Schule anfangen kann? Anscheinend nicht dadurch, dass mir ein Vertrag vorgelegt wird. Oder legt mir die Bezirksregierung dann direkt auch den Aufhebungsvertrag vor, quasi gegen den Willen der Grundschule(abgebenden Schule)?
Das nennt man eine fuchtbar praktische Erfindung: das Telefon. Ohne mit den Leuten offen und ehrlich zu reden, wirst du so oder so nie etwas erreichen. Es hat Risiken, aber es ist halt so.
chilipaprika hat geschrieben: tja, dann wird es schwierig, ich habe unzählige Verträge am Tag meines Stellenantritts unterschrieben
Die werden mir doch keinen 2. Vertrag vorlegn, obowhl ich noch einen für die Grundschule habe. Erhalte ich dann auch 2 Mal Gehalt? Hattest du dann noch Vertrag bei der alten Schule & hast aber nur für die neue Schule gearbeitet? Einfach bei der alten gesagt, du hast jetzt eine neue Stelle? Du mußtest doch auch kündigen - und die Kündidung also zur alten Schule schicken. Einfach: "Hiermit kündige ich den Vertrag zwischen mir und Schule"? Und der Direktor wird es schon vielleicht nicht checken & einen ziehen lassen?
Mmm... ich glaube, ich wurde falsch verstanden.

1) Du kannst nicht auf die "Null-Risiko-Variante" setzen und erst mit unterschriebenem Vertrag für Stelle 2 Stelle 1 kündigen. Es würde voraussetzen, dass du schon Anfang September den Vertrag Nummer 2 unterschreibst.
Ich wollte dich darauf hinweisen, dass ich schon sehr viele (alle?) Vertretungsverträge am Tag des Stellenantritts unterschrieben habe. "Kommen Sie am 1. Oktober 15 Minuten vorher, wir machen dann den Papierkram".
Vorher liegt der Vertrag sicher nicht vor.

2) Ich hatte mehrere Verträge und habe sie auch ERFÜLLT!!
a) Ich unterschreibe doch keinen Vertrag, den ich nicht vor habe zu erfüllen.
b) Wenn sich die Voraussetzungen ändern, trete ich für meine Entscheidungen ein und sorge dafür, aus dem Vertrag rauszukommen.
-> Vergleich: du hast einen Mietvertrag, findest aber eine größere Wohnung, die dir besser gefällt. Wenn du einen 2. Mietvertrag unterschreibst, wirst du einfach 2 Wohnungen zur Verfügung haben. und nicht aus dem ersten Vertrag raussein. Selbst, wenn es der selbe Vermieter ist.
und eben aus dem Grund: ich BRAUCHTE auch die 2-3 Verträge. Wenn der 1. sofort erloschen wäre, wenn ich den 2. unterschrieben habe, na toll... Natürlich waren es keine Vollzeitverträge, sondern 7 bis 12 Stunden jeweils, die nie mehr als Vollzeit waren, wenn man sie zusammenkombiniert hat. Meine Lohnabrechnung war der reinste Wirrwarr, aber gut.

User65
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Re: Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle

Beitrag von User65 »

o0Julia0o hat geschrieben:hi, kann man in NRW einen Vertrag für eine Vertretungsstelle kündigen, wenn man eine andere Vertretungsstelle annehmen will? Die neue Stelle wäre das, was ich studiert habe (Gym), die bestehende (Grundschule).
Aus meiner Sicht muss hier überhaupt keine Kündigung erfolgen, da ja der Arbeitgeber (das Land NRW - n i c h t die Bez.-reg.!) gar nicht gewechselt werden soll. Es geht ja anscheinend nur um einen anderen Einsatzort. Wenn allerdings im derzeitigen Vertrag alle anderen Einsatzorte als die derzeitige Grundschule ausgeschlossen sind, würde es einer Änderungskündigung bedürfen. Hier vergessen immer sehr viele Leute, dass sie keinen Vertrag mit der Schule haben sondern immer mit einem Bundesland (außer natürlich bei Privatschulen etc.)
Man kann auch ohne Alkohol Spaß beim Feiern haben. Aber ich gehe auf Nummer sicher.

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