Chronische Erkrankung - bei Einstellung Lügen?

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krux
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Chronische Erkrankung - bei Einstellung Lügen?

Beitrag von krux »

Servus.
Ich habe vor, mich nach dem Ref in verschiedenen Bundesländern zu bewerben. Zur Einstellung als LAA habe ich keine amtsärztliche Untersuchung benötigt. Nun muss ich aber bei dem neuen Arbeitgeber, also dem Bundesland XY, zum Amtsarzt, so wie jede, die Beamtin werden will. Nun zur frage: In Bayern werden z.B. exakt fragen nach vorhandenen Erkrankungen gestellt. Mir geht es v.a. um HIV. Ich bin positiv und seit Jahren unter der Nachweisgrenze. Also nicht eingeschränkt, wie auch sonst kerngesund. In anderen Bundesländern, wie z.B. NRW, stellt das ja keine große Hürde mehr da. Aber in Bayern wird einem quasi gleich beim Anamnesebogen die Pistole auf die Brust gedrückt. Nun zur frage. Also in allen Bundesländern würde ich quasi die frage nach der Infektion verneinen, da sie laut Landesgesetzen und Landesrichtlinien unerheblich ist. In Bayern muss ich aber die Wahrheit sagen, da ich sonst riskiere, nicht verbeamtet zu werden. Hat jemand Erfahrung, wie sich die Ämter verhalten, wenn ich ankreuze, ich sei positiv? Wird dann abgelehnt oder spielt es keine Rolle bei der Einstellung? Laut Bundesgesetz darf ich als HIVlerin ja nicht schlechter gestellt werden als eine, die kein HIV in sich trägt, da 1. nicht ansteckend, 2. körperlich gesund und es 3. kein Einfluss auf meine berufliche Tätigkeit vorliegt. Hat jemand Erfahren, wie die Ämter so entscheiden? Bayern ist da ja manchmal, naja sagen wir..... konservativ *würg*. Vielleicht könnt ihr kurz und knapp mal eure Erfahrungen darlegen. Oder mir Tips geben. Oder, oder, oder... Danke Ihr Lieben

Stark
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Re: Chronische Erkrankung - bei Einstellung Lügen?

Beitrag von Stark »

Wenn du bei der amtsärztlichen Untersuchung auf Nachfrage falsche Angaben machst, kann dich das auch Jahre später noch deinen Beamtenstatus und deine Pensionsansprüche kosten.
Ich habe keine Ahnung darüber, wie so ein Krankheitsbild bei HIV abläuft. Geprüft wird bei der amtsärztlichen Untersuchung allerdings, ob eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass du vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden musst.
Sollte nun deine HIV-Infektion genau dazu führen, musst du davon ausgehen, dass der Dienstherr sehr genau hinsehen wird, seit wann sie besteht. Sofern er dann Hinweise darauf entdeckt, dass du sie bei der amtsärztlichen Untersuchung verschwiegen hast, hast du richtige Probleme und bist auch nicht mehr durch den Beamtenstatus versorgungsrechtlich abgesichert.
Ob das Szenario realistisch ist, kann ich nicht einschätzen.
Spontan würde ich sagen, dass es im Zweifelsfall besser ist, die Wahrheit zu sagen und eine unbefristete Angestelltenstelle (statt einer Verbeamtung) zu akzeptieren, um später hier keine Probleme zu bekommen. Aus Laiensicht erscheint es mir nämlich durchaus wahrscheinlicher, dass eine HIV-Infektion später zu Problemen führt als beispielsweise eine kurze Psychotherapie, die man mal mit 14 gemacht hat, als die erste Freundin Schluss gemacht hat.
Aber, wie gesagt, um das einzuschätzen fehlt mir die medizinische Kompetenz.

krux
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Re: Chronische Erkrankung - bei Einstellung Lügen?

Beitrag von krux »

Naja, jeder wäre schlauer, wenn die genauen Kriterien festgelegt und transparent dargestellt würden, nachdem jemand aufgrund der amtsärztlichen Untersuchung verbeamtet wird oder eben nicht. Ich weiß, es ist immer auch eine Einzelfallentscheidung, aber doch auch sehr subjektiv und politisch. Ganz konkret werde ich nämlich dann nicht nach Bayern gehen! Ganz definitiv nicht! Dazu ist mir das Gehalt zu niedrig. In anderen Bundesländern wäre es im Angestelltenverhältnis ok, siehe Berlin oder Sachsen, aber Bayern, als auch die restlichen anderen Bundesländer, nicht! Wenn dort, dann nur als Beamter! Meine Fächer sind Mangelfächer, v.a. in München. Das macht dann schon einen Unterschied, ob ich dort verbeamtet bin, oder nicht. Deshalb auch die Nachfrage, wie die Entscheidungen so sind. Ich kann auch ohne weiteres Gutachten von Infektionsmedizinern einholen, die bescheinigen, dass ich exakt zu behandeln bin, wie jeder andere Mensch ohne Infektion auch. Allgemein und wissenschaftlich ist ja auch bekannt, dass die Lebenserwartung von HIVlern heuten denen von "Normalbürgern" entspricht.
---------->Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
„Die symptomlose HIV-Infizierung ist eine Behinderung im Sinne der Richtlinie 2000/78/EG und des AGG“, siehe Rn 43 des Urteils des EuGH vom 11.07.2006 Die Ablehnung der Verbeamtung ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn „die betreffende Person für die Erfüllung der wesentlichen Funktionen ihres Arbeitsplatzes nicht kompetent, fähig oder verfügbar ist“ (Rn. 51 des Urteils Chacón Navas). Das trifft für symptomlose HIV-Infizierte nicht zu.

Stark
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Registriert: 30.05.2013, 1:23:20

Re: Chronische Erkrankung - bei Einstellung Lügen?

Beitrag von Stark »

Na, dann hast du doch deine Antwort. Wenn das sogar gesetzlich geregelt ist, kann der betroffene Amtsarzt noch so schrullig sein, dann kann er dir keine Steine in den Weg legen.
Ein Gutachten von einem Facharzt kann dabei nur hilfreich sein. Wenn die HIV als Behinderung gilt, sieht die Sache evtl. nochmal besser aus. Ab einem bestimmten GdB gelten nämlich andere Regeln - ich glaube, dann muss keine Prognose mehr bis zur Pensionierung erstellt werden, sondern nur auf fünf Jahre oder so. Das würde die Sache deutlich erleichtern.
Schau mal hier:
https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrera ... erung.html

Wenn du ein bisschen suchst, findest du vielleicht auch Kontaktdaten zur Schwerbehindertenvertretung am bayersichen Kultusministerium, die kann dir sicher auch weiterhelfen.

Valerianus
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Registriert: 04.09.2010, 22:41:27
Wohnort: NRW / GyGe / Mathe & Geschichte

Re: Chronische Erkrankung - bei Einstellung Lügen?

Beitrag von Valerianus »

Ab GdB 50 ohne Akutsymptome ist die Amtsarztuntersuchung generell eher witzlos...ein Blick, ein Pieks, ein Winken. ;)
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