Die Frage ist rechtlicher Natur und kann von mir nicht wirklich kompetent beantwortet werden. Grundsätzlich antworte ich meist in solchen Fällen wie Radio Eriwan: Es kommt darauf an.dali hat geschrieben:
Eine Frage bleibt noch: Muß/soll ich dem Amtsarzt von mir aus darauf hinweisen, dass meine Blutfette vom Soll abweichen? Ist das also eine Krankheit, die ich erwähnen muß? Oder soll der Amtsarzt das selbst rausfinden?
Ebenso konkret wie der Amtsarzt fragt, müssen Sie auch konkret antworten. Keinesfalls "dürfen" Sie fehlerhaft antworten (sofern man Ihnen die Fehlerhaftigkeit nachweisen kann)
Neben rechtlichen Erwägungen, spielen aber auch der Rechtsetzung nicht zugängliche psychologische Erwägungen eine Rolle. Wie würden Sie sich als Lehrer fühlen, wenn Sie merken, dass ein Schüler Sie hintergehen möchte. Nehmen Sie so etwas sportlich oder werden Sie gekränkt sein und dies auf die Notengebung Einfluss nehmen lassen? Hier kann keine allgemeinverbindliche Empfehlung abgegeben werden. Menschen sind wir alle (jedenfalls mehr oder weniger).