Amtsarzt, Verbeamtung, Cannabis

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Jensstah
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Amtsarzt, Verbeamtung, Cannabis

Beitrag von Jensstah »

Hallo Zusammen,

vor nun 6 Jahren habe ich das erste und einzige Mal Cannabis zu mir genommen (gebackener Brownie). Das habe ich nicht vertragen und landete nach einer Feier mit Kreislaufzusammenbruch etc. im Krankenhaus in der Notaufnahme. Blöde Sache, aus der ich definitiv gelernt habe. Ärgere mich selbst sehr über mich, da ich weder rauche noch trinke und eigentlich immer der vernünftige Typ bin. Ich befürchte, aufgrund dieser Geschichte nicht verbeamtet zu werden. In dem Fragebogen wird nach Drogenkonsum und Behandlungen die aufgrund der Folgen des Konsums erfolgt sind in dem genannten Zeitraum gefragt. Somit muss ich diesen Vorfall angeben. Wie schätzt ihr die Sache ein? Kostet mich dies wahrscheinlich die Verbeamtung? Gibt es Möglichkeiten die Sache glattzubügeln indem ich mir ein psychologisches Gutachten einhole, in dem bestätigt wird dass ich weder Drogenabhängig war, noch bin und dies ein einmaliger Vorfall war?

Revisor
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Re: Amtsarzt, Verbeamtung, Cannabis

Beitrag von Revisor »

"Nein" ankreuzen und fertig. Muss ja nicht jeder wissen, was du in deinem vorherigen Leben für krasse Sachen gemacht hast.

Amtsarzt
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Re: Amtsarzt, Verbeamtung, Cannabis

Beitrag von Amtsarzt »

Jensstah hat geschrieben: da ich weder rauche noch trinke und eigentlich immer der vernünftige Typ bin.
na ja, mit der Vernunft ist das so eine Sache. Nicht nur, dass Sie offensichtlich Lehrer werden möchten, sondern dazu noch im Beamtenverhältnis..., immerhin waren Sie nicht so bekifft, dass Sie sich aktuell nicht mehr an den Vorfall erinnern würden. Nein, ich glaube natürlich nicht dass die Damen und Herren Politiker mit Erinnerungslücken vor Untersuchungsausschüssen bekifft waren.
Zur Beurteilung und mal im Ernst: Es geht erst dann den Staat etwas an, was Sie so im Privatleben treiben oder trieben, wenn dies geeignet ist, Auswirkungen auf die Dienstfähigkeit und die Prognose der Dienstfähigkeit zu haben. Die Vorbildfunktion der Lehrer spielt vielleicht eine Rolle, aber nicht im Rahmen einer medizinischen Beurteilung. Antworten Sie fehlerhaft, so dürfte das bei einem Nachweis der Fehlerhaftigkeit tatsächlich Folgen haben, wenn Sie wegen chronischen Konsums von Suchtmitteln bzw. irreversibler Folgeschäden dienstunfähig werden. Ob die Fragestellung hinsichtlich des Untersuchungszieles geeignet ist, ist eine Frage für die Validitätsprüfung der verwendeten Bögen. Ob die gewählte Fragestellung datenschutzrechtlich verhältnismäßig ist, mögen Juristen entscheiden. Wurden früher Zivildienstleistenden und angehenden Soldaten solche Fragen gestellt, durften diese nur nach ermahnender psychiatrischer Untersuchung und vielen Auflagen dem geliebten Vaterlande dienen. Zuweilen kann man sich bekifft fühlen, ohne jemals so etwas konsumiert zu haben, zumindest nicht wissentlich.(Wenn ich an die vielen drogeninduzierten Psychosen denke, kann ich dennoch nur raten, die Finger davon zu lassen. Die Realität, hier das Ausfüllen von Bögen, macht schon an sich berauscht.)
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)

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