Hallo zusammen,
ich mache in Baden-Württemberg mein Referendariat auf Grundschullehramt und habe vor dem Referendariat vom Amtsarzt ein Zeugnis auf Widerruf ausgestellt bekommen. Ist es normal, dass man nur das Zeugnis auf Widerruf bekommt? Alle Kommilitonen die bei dieser Praxis waren, haben nämlich nur ein solches ausgestellt bekommen und in manchen anderen Praxen gab es zusätzlich das Zeugnis auf Lebenszeit ausgestellt.
Außerdem würde mich interessieren, ob man mit einem Zeugnis auf Widerruf mit Sicherheit nochmal zum Amtsarzt muss und wenn ja, ob man zur gleichen Praxis nochmal gehen kann.
Wäre sehr dankbar, wenn jemand damit Erfahrung hat und mir hierbei weiterhelfen könnte.
Grüße
Flosse
Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit
Re: Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit
Der Amtsarzt stellt ein Gesundheitszeugnis aus, kein "Zeugnis auf Widerruf". Warum auch sollte der Amtsarzt sein eigenes Zeugnis widerrufen?flosse hat geschrieben:Ist es normal, dass man nur das Zeugnis auf Widerruf bekommt?
Du bist für die Dauer des Referendariats "Beamter auf Widerruf" und wirst am Ende automatisch aus dem Dienst entlassen. Dann kannst du dich um die Aufnahme in das Beamtenverhältnis "auf Probe" bewerben, sofern die gesundheitlichen und sonstigen Voraussetzungen gegeben sind. Wenn du die Probezeit ohne größere Mängel bestehst und du immer noch bei guter Gesundheit bist, wirst du zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.
Du verwechselst hier viele Begriffe miteinander. Je nach Bundesland ist für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe eine weitere Untersuchung beim Amtsarzt vorgesehen. Wie das derzeit in BW ist, weiß ich nicht, diese Regelungen ändern sich gelegentlich. Und je nach Bundesland kann es außerdem sein, dass der Amtsarzt nicht frei gewählt werden kann, sondern z. B. an den Wohnort oder den Ort der Dienststelle gebunden ist.flosse hat geschrieben:Außerdem würde mich interessieren, ob man mit einem Zeugnis auf Widerruf mit Sicherheit nochmal zum Amtsarzt muss und wenn ja, ob man zur gleichen Praxis nochmal gehen kann.
Re: Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit
In BW kann man den Arzt für die Untersuchung inzwischen frei wählen aus einem Pool von zugelassenen Ärzten. In der Regel muss man nach dem Ref nicht nochmal zur Untersuchung.
Zum "Zeugnis auf Widerruf" hat Tiger schon alles gesagt.
Zum "Zeugnis auf Widerruf" hat Tiger schon alles gesagt.
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Re: Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit
phstudent hat geschrieben:In BW kann man den Arzt für die Untersuchung inzwischen frei wählen aus einem Pool von zugelassenen Ärzten. In der Regel muss man nach dem Ref nicht nochmal zur Untersuchung.
Zum "Zeugnis auf Widerruf" hat Tiger schon alles gesagt.
Zuletzt geändert von Valenzetti am 04.10.2018, 12:07:46, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit
Evtl. hat sich das dann geändert, wenn das so explizit drübersteht.
Ich war vor dem Ref noch im GSA und habe eben nachgeschaut, ich habe da ein "Amtsärztliches Zeugnis" bekommen auf dem steht
[...] Gegen die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf
Widerruf Probe Lebenszeit
bestehen aus ärztlicher Sicht keine Bedenken
Bedenken[...]
Bei mir sind alle drei angekreuzt. Ich musste nur vor dem Ref hin, später wurde nichts mehr angefordert, obwohl ich inzwischen in einem anderen RP tätig bin.
Ich war vor dem Ref noch im GSA und habe eben nachgeschaut, ich habe da ein "Amtsärztliches Zeugnis" bekommen auf dem steht
[...] Gegen die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf
Widerruf Probe Lebenszeit
bestehen aus ärztlicher Sicht keine Bedenken
Bedenken[...]
Bei mir sind alle drei angekreuzt. Ich musste nur vor dem Ref hin, später wurde nichts mehr angefordert, obwohl ich inzwischen in einem anderen RP tätig bin.
Re: Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit
Hat denn jemand schon mit dem neuen Verfahren in Baden-Württemberg Erfahrung gemacht und kann vielleicht weiterhelfen? Ist ja noch nicht allzulange, seitdem man einfach einen Arzt aus einer Liste aussuchen kann.
Re: Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit
Seit anderthalb Jahren.