Grad der Behinderung von 50% - Vorteil bei Verbeamtung?

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HankMoody
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Grad der Behinderung von 50% - Vorteil bei Verbeamtung?

Beitrag von HankMoody »

Hallo Leute,

ich habe auch eine Frage zum Thema Verbeamtung mit Diabetes bzw. generell zum Thema Behinderung und Verbeamtung.

Ich wollte mich erkundigen, wie es in den letzten Jahren (am besten speziell in Bayern) Leuten mit Typ I Diabetes (oder anderer Krankheit, die zu einem Grad d. Behinderung führen kann) zwecks Verbeamtung ergangen ist.

Konkret geht es um folgende Situation: Meine Freundin hat Typ I Diabetes mit einem generell gut eingestellten Wert. Sie möchte im Februar 2019 ihr Referendariat (= Verbeamtung auf Wiederruf) in Bayern beginnen und muss daher auch bald zum Amtsarzt. Nun mache ich mir Gedanken, dass Sie danach - trotz guter Noten - prinzipiell nicht für eine Verbeamtung (auf Probe, dann auf Lebenszeit) in Frage kommt, da der Amtsarzt dazwischenfunkt. Je nach Bundesland und je nach Person hört man da ja unterschiedlichste Geschichten.

Aus meinen bisherigen Recherchen habe ich u.a. folgende Ansichten herauslesen können:

1) Mit einem Schwerbehindertenausweis und GdB von 50% sollte es, bei entsprechenden Noten, kein Problem sein, verbeamtet zu werden (aus Gleichstellungsgründen).

bzw.

2) Selbst ohne Behindertenausweis ginge es, ist dann aber stark abhängig vom jeweiligen Arzt.


Sehe ich das soweit richtig? D.h. die sicherste Option wäre es, schon gleich beim Beantragen des Refs die Behinderung von 50% anzugeben und dann über die Gleichstellungs- bzw. nicht-Benachteiligungs-Schiene in das Beamtenverhältnis zu kommen? Wir hatten nämlich bisher (fälschlicherweise?) vermutet, dass eben genau das Gegenteil der Fall wäre, und man die Krankheit vorher vielleicht gar nicht so an die große Glocke hängen sollte...

Ich würde mich freuen, wenn ihr uns da ein bisschen weiterhelfen könntet - vielleicht finden sich ja noch neuere Erfahrungsberichte zu dem Thema :-) Danke!

nrw31
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Re: Grad der Behinderung von 50% - Vorteil bei Verbeamtung?

Beitrag von nrw31 »

HankMoody hat geschrieben: 1) Mit einem Schwerbehindertenausweis und GdB von 50% sollte es, bei entsprechenden Noten, kein Problem sein, verbeamtet zu werden (aus Gleichstellungsgründen).
Das Entscheidende ist, dass der Amtsarzt hier ganz offiziell nur eine Prognose für die nächsten 5 Jahre abgeben muss. Und dass jemand klar absehbar und mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in den nächsten 5 Jahren Dienstunfähig wird ist dermaßen unwahrscheinlich, dass die 5 Jahresprognose praktisch immer positiv ausfallen muss. Wenn der Patient so krank ist, dass diesbezüglich keine positive Prognose möglich ist kann man vermuten dass der Beruf sowieso nicht ausgeübt werden kann.

HankMoody hat geschrieben: 2) Selbst ohne Behindertenausweis ginge es, ist dann aber stark abhängig vom jeweiligen Arzt.
Das sollte es eigentlich nicht sein, da es hier um medizinisch gesicherte Diagnosen gehen muss. Der Arzt ist nunmal Arzt und kein Wahrsager. Bei einer gut eingestellten chronischen Erkrankung wie Diabetes Typ I wird es normalerweise keine medizinischen Gründe geben, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (mehr als 50 %) eine vorzeitige Dienstunfähigkeit erwarten lassen.
HankMoody hat geschrieben: Sehe ich das soweit richtig? D.h. die sicherste Option wäre es, schon gleich beim Beantragen des Refs die Behinderung von 50% anzugeben und dann über die Gleichstellungs- bzw. nicht-Benachteiligungs-Schiene in das Beamtenverhältnis zu kommen? Wir hatten nämlich bisher (fälschlicherweise?) vermutet, dass eben genau das Gegenteil der Fall wäre, und man die Krankheit vorher vielleicht gar nicht so an die große Glocke hängen sollte...
Klar, auf jeden Fall angeben. Dann gilt halt die 5 Jahresregelung für die ärztliche Prognose, siehe Oben.

MarlboroMan84
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Re: Grad der Behinderung von 50% - Vorteil bei Verbeamtung?

Beitrag von MarlboroMan84 »

Der GdB wird nicht in % angegeben, sondern das ist ein Grad der Behinderung.

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