Abbruch Bayern Sonderpädagogik

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Jesslca
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Registriert: 19.09.2018, 21:26:56

Abbruch Bayern Sonderpädagogik

Beitrag von Jesslca »

Hallo ihr lieben,

kurz zum Hintergrund: Ich bin im ersten Halbjahr des Refs. an der Förderschule in Bayern und möchte den Vorbereitungsdienst ohne weitere Gründe unterbrechen bzw. abbrechen. Allerdings möchte ich mir nicht die Möglichkeit verbauen jemals wieder ins Ref. einzusteigen.

In der LPO II unter §12 finde ich dazu den Absatz:
"Scheiden Prüfungsteilnehmer vor der Ablegung des Kolloquiums aus dem Vorbereitungsdienst aus, so werden im Fall der erneuten Zulassung zum Vorbereitungsdienst die bereits abgelegten Prüfungsteile angerechnet, wenn der Vorbereitungsdienst nicht länger als 3 Jahre unterbrochen worden ist. Ist der Vorbereitungsdienst für mehr als drei Jahre unterbrochen worden, setzt die Anrechnung bereits abgelegter Prüfungsteile einen entsprechenden Antrag und die Zustimmung des Landespersonalausschusses voraus. Bei Unterbrechung von mehr als 5 Jahren ist die Anrechnung ausgeschlossen."


Nun meine Fragen:
- kann ich das Ref im ersten halben Jahr ohne gesundheitliche oder andere Gründe unterbrechen?
- ist in dem Ausschnitt der LPO mit "abgelegten Prüfungsteilen" auch das erste Examen gemeint? Sprich verfällt nach 5 Jahren jeglicher Anspruch auf einen Refplatz oder gilt das nur für Leistungen aus dem zweiten Ausbildungsabschnitt, sodass man quasi einfach bei Tag 1 im Ref neu beginnen muss?


Danke schon mal für Eure Hilfe! :)

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