Verbeamtung bei Zwangsstörung

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Butterbluemchen
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Verbeamtung bei Zwangsstörung

Beitrag von Butterbluemchen »

Hallo, gibt es hier jemanden, der etwas zur Verbeamtung bei bekannter Zwangsstörung sagen kann? Außerdem wüsste ich gerne, welche Gesundheitsfragen bzgl. psychischer Gesundheit in Düsseldorf/NRW gestellt werden. Vielen Dank!

MarlboroMan84
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Re: Verbeamtung bei Zwangsstörung

Beitrag von MarlboroMan84 »

Es wird recht allgemein gefragt, "welche Krankheiten haben Sie?" - dann musst du das auch konkret angeben, sofern es diagnostiziert ist. Und Zwangsstörungen haben ja einen ICD-Code.

Ggf. wird dann ein weiteres Gutachten eingefordert.

tiger
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Re: Verbeamtung bei Zwangsstörung

Beitrag von tiger »

Über die Sinn und Unsinn solcher Fragen haben wir hier schon verschiedentlich diskutiert. Die Frage "Welche Krankheiten haben Sie?" kann ich schon deshalb nicht vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, weil ich das nicht weiß. Das kann auch niemand sonst beantworten. Besser wäre schon "Welche Krankheiten wurden bei Ihnen diagnostiziert?" oder "Wegen welchen Krankheiten sind Sie in den letzten x Jahren behandelt worden?" Lustig ist auch "Gibt es in Ihrer Familie Fälle von ...?" Ich kenne doch nicht die Krankenakten aller meiner Verwandten! Und selbst wenn, dürfte ich das aus Datenschutzgründen nicht weitergeben.

Löwenherz
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Re: Verbeamtung bei Zwangsstörung

Beitrag von Löwenherz »

Butterbluemchen hat geschrieben:Hallo, gibt es hier jemanden, der etwas zur Verbeamtung bei bekannter Zwangsstörung sagen kann? Außerdem wüsste ich gerne, welche Gesundheitsfragen bzgl. psychischer Gesundheit in Düsseldorf/NRW gestellt werden. Vielen Dank!
Ganz grundlegend lohnt es sich bei allen Arten chronischer Erkrankungen beim Versorgungsamt einen möglichen GdB prüfen zu lassen (Zwangsstörungen können dabei Teil sogenannter seelischer Behinderungen sein) und ggf.eine Gleichstellung mit GdB 50 zu beantragen, um als Schwerbehinderte_r geprüft zu werden (andere gesundheitliche Voraussetzungen).

Gerade bei seelischen/psychischen Erkrankungen können ärztliche Fragen sich um mögliche Trigger drehen und die Frage, inwieweit das vorliegende Krankheitsbild schulisch relevant sein und im worst case SuS beinträchtigen kann. Wenn du beispielsweise infolge eines schlecht therapierten Waschzwangs deine Aufsichtspflicht verletzen könntest oder du wiederholt prüfen müsstest, ob Medien ausgeschaltet sind statt im Unterricht weitermachen zu können etc. Denke, da lassen sich je nach Krankheitsbild und Ausprägung viele Beispiele für problematische, schulspezifische Situationen finden, die zumindest einer Verbeamtung im Weg stehen könnten. Da gilt es einerseits gut für dich zu prüfen, was an deinem Krankheitsbild im Bezug auf Schule, Schüler, Kollegen relevant werden kann (um hier auch für dich selbst eine mögliche Verschlechterung deines Gesundheitszustandes wenigstens mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausschließen zu können) und auf jeden Fall direkt ein fachärztliches Attest (Psychiater) zur Begutachtung mit einreichen, aus dem hervorgeht, dass du den Belastungen des Schuldienstes ungeachtet der Zwangserkrankung gewachsen bist. Das anzuzweifeln ist nicht so leicht und bedarf sehr guter Gründe, gerade, wenn das Attest entsprechend detailliert und zu deinen Gunsten ist.

Ich kenne einen ehemaligen Anwärter mit PTBS, bei dem dank GdB und positiver ärztlicher Gutachten (sowie dem Umstand, dass schulische Situationen keine Trigger darstellten) verbeamtet wurde, inzwischen sogar auf Lebenszeit.

MarlboroMan84
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Re: Verbeamtung bei Zwangsstörung

Beitrag von MarlboroMan84 »

@Löwenherz: Bei der Prüfung bzgl. der Verbeamtung geht es aber nicht darum, ob jemand seine Aufsichtspflicht vernachlässigt, sondern ob er nicht vor der Pension berufsunfähig wird.

Löwenherz
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Re: Verbeamtung bei Zwangsstörung

Beitrag von Löwenherz »

MarlboroMan84 hat geschrieben:@Löwenherz: Bei der Prüfung bzgl. der Verbeamtung geht es aber nicht darum, ob jemand seine Aufsichtspflicht vernachlässigt, sondern ob er nicht vor der Pension berufsunfähig wird.
Das war nur ein Beispiel, worauf sich so eine Frage nach Triggern (wurde dem Bekannten mit der PTBS explizit im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf SuS gestellt bei der ärztlichen Untersuchung) beziehen könnte. :-) Natürlich hast du recht, es geht um die mögliche vorzeitige Berufsunfähigkeit, gerade bei seelischen Erkrankungen werden aber durchaus auch andere Faktoren mit einbezogen in die Prüfung als nur die eigene seelische Belastung bzw. letztere eben vor dem Hintergrund möglicher schulischer Faktoren, die sich negativ auf die Gesundheit und Dienstfähigkeit auswirken könnten geprüft.

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