Neueinstieg nach Ref Abbruch

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Jesslca
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Neueinstieg nach Ref Abbruch

Beitrag von Jesslca »

Hey,
Ich hab mein Ref in Bayern aus persönlichen Gründen in den ersten drei Monaten abgebrochen. Wie sieht das mit einem Neueinstieg ins Ref aus?
Hab gelesen, dass das in manchen Bundesländern nur innerhalb von 5 Jahren nach Abbruch nochmal geht. Weiß jemand wie das in Bayern gehandhabt wird?
Grad mit dem Lehrermangel find ich es irgendwie unlogisch, dass den Refabbrechern da so ein Ultimatum für eine zweite Chance gegeben wird - als würde dann das 1. StEx verfallen...

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

tiger
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Re: Neueinstieg nach Ref Abbruch

Beitrag von tiger »

Wenn du verlässliche Auskünfte über die derzeitige Regelung haben willst, musst du dich an die bayerische Schulbehörde wenden. Hörensagen hier aus dem Forum oder Berichte darüber, wie die Situation vor zwei Jahren war, nützen dir nichts. Also, einfach den Telefonhörer in die Hand nehmen und dort anrufen, so schwer ist das nicht. Dann weißt du Bescheid und hast Planungssicherheit.
Jessica hat geschrieben:Grad mit dem Lehrermangel find ich es irgendwie unlogisch, dass den Refabbrechern da so ein Ultimatum für eine zweite Chance gegeben wird - als würde dann das 1. StEx verfallen...
Ich finde das nachvollziehbar. Die im Studium erworbenen Kenntnisse verblassen mit der Zeit. Nicht nur das Fachwissen, auch das methodische Wissen und die Erfahrungen aus Praktika. Im Sinne der Qualitätssicherung ist es wohl sinnvoll, zeitliche Fristen zu setzen, zumal fünf Jahre wirklich sehr großzügig sind.

MarlboroMan84
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Re: Neueinstieg nach Ref Abbruch

Beitrag von MarlboroMan84 »

tiger hat geschrieben: Ich finde das nachvollziehbar. Die im Studium erworbenen Kenntnisse verblassen mit der Zeit. Nicht nur das Fachwissen, auch das methodische Wissen und die Erfahrungen aus Praktika. Im Sinne der Qualitätssicherung ist es wohl sinnvoll, zeitliche Fristen zu setzen, zumal fünf Jahre wirklich sehr großzügig sind.

Das ist in fast jedem Beruf so, laut dieser Logik müsstest du etlichen Akademikern ihre Abschlüsse wieder wegnehmen. Ein Arzt, der z.B. 5 Jahre lang in der Forschung gearbeitet hat, dürfte dann nicht mehr im Krankenhaus arbeiten und verliert seine Approbation? Oder wie stellst du dir das vor?

tiger
Beiträge: 424
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Re: Neueinstieg nach Ref Abbruch

Beitrag von tiger »

Der Vergleich hinkt. Ein Arzt, der seine Approbation bereits erworben und fünf Jahre lang hat ruhen lassen, ist nicht mit einem Medizinstudenten am Ende des klinischen Teils zu vergleichen, der fünf Jahre lang etwas Fachfremdes macht und dann wieder nahtlos in den letzten Teil der Ausbildung einsteigen möchte.

Um trotzdem auf den Vergleich einzugehen: Nein, ich würde einen Chirurgen, der jahrelang nicht praktiziert hat, nicht sofort ohne Aufsicht an den Operationstisch lassen.

Jesslca
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Re: Neueinstieg nach Ref Abbruch

Beitrag von Jesslca »

Danke für eure antworten. Ich weiß, dass die Meinungen zu dem Thema hier wohl immer auseinander gehen werden. Viel wichtiger ist mir aber die Frage, ob das in Bayern wirklich auch so zutrifft, dass Leute mit 1.StEx nach 5 Jahren quasi komplett weg vom Fenster sind und der Uniabschluss bei der Regierung nicht mehr anerkannt wird. Ich hab schon auf der Seite vom Kultusministerium recherchiert und finde da das in der LPO II:


"Scheiden Prüfungsteilnehmer oder Prüfungsteilnehmerinnen vor der Ablegung des Kolloquiums aus dem Vorbereitungsdienst aus, so werden im Fall der erneuten Zulassung zum Vorbereitungsdienst die bereits abgelegten Prüfungsteile angerechnet, wenn der Vorbereitungsdienst nicht länger als drei Jahre unterbrochen worden ist. Ist der Vorbereitungsdienst für eine Dauer von mehr als drei Jahren unterbrochen worden, setzt die Anrechnung bereits abgelegter Prüfungsteile einen entsprechenden Antrag des Prüfungsteilnehmers oder der Prüfungsteilnehmerin und die Zustimmung des Landespersonalausschusses voraus. Bei einer Unterbrechung von mehr als fünf Jahren ist eine Anrechnung ausgeschlossen."

Heißt das man kann nochmal ganz normal zum Ref zugelassen werden, aber es wird nix von den Leistungen angerechnet, die man damals im Seminar erbracht hat?
Das wäre ja völlig okay. Hauptsache die Leistungen vom 1. StEx werden dabei nicht aberkannt.

Bender5
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Re: Neueinstieg nach Ref Abbruch

Beitrag von Bender5 »

Mir ist kein Bundesland bekannt, in dem das 1. Staatsexamen "verfällt" (natürlich macht jedes Bundesland seine eigenen Regeln).
In den 2 Bundesländern in denen ich bisher war, musste bzw. muss man wenn man zu lange aus dem System raus ist ein mündliches Kolloq ablegen, um zu zeigen, dass man es fachlich und didaktisch noch kann.
Tiger kann natürlich nicht wissen, wie es in jedem Bundesland so abgeht, aber hier im Saarland sind 5 Jahre gar nicht so großzügig. Die aktuelle Wartezeit nach dem Studium auf eine Referendarstelle am Gymnasium liegt bei 1,5-2,5 Jahren je nach Fächerkombination. Nur mit 2 absoluten Mangelfächern kommt man sofort ins Ref. Mit einem Mangelfach und einem nicht Mangelfach wartet man immer.
Also nach dem Studium 2 Jahre was anderes gemacht und dann noch 2 Jahre+ warten, kommt dem schon relativ schnell nahe. Ab 5 Jahren muss man auch hier eine kurze mündliche Prüfung machen, um dann ins Ref einsteigen zu können. Anerkannt wird einem dann von früher allerdings nichts mehr.

tiger
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Re: Neueinstieg nach Ref Abbruch

Beitrag von tiger »

Jesslca hat geschrieben:Heißt das man kann nochmal ganz normal zum Ref zugelassen werden, aber es wird nix von den Leistungen angerechnet, die man damals im Seminar erbracht hat?
Der Satz "Bei einer Unterbrechung von mehr als fünf Jahren ist eine Anrechnung ausgeschlossen" beantwortet zumindest den zweiten Teil deiner Frage mit ja. Über den ersten Teil wird damit nichts gesagt, weil es ja sein kann, dass andere Gründe bzw. andere Vorschriften außer der LPO die erneute Zulassung zum Referendariat ausschließen.

Wie schon gesagt: Verlass dich nicht auf Hörensagen oder auf womöglich veraltete oder demnächst auslaufende Regelungen, die du im Internet gefunden hast, sondern nimmt Kontakt mit der Behörde auf, schildere deine Situation und lass dir eine konkrete Auskunft geben. Manche Schulbehörden haben sogar telefonische Hotlines für solche Anfragen – dem Lehrermangel sei Dank.

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