Einseitige Taubheit - Amtsarzt

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geoschr
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Einseitige Taubheit - Amtsarzt

Beitrag von geoschr »

Hallo,

gibt es in diesem Forum vielleicht jemanden der einseitig taub ist? Ich bin es seit ich denken kann und bei mir steht demnächst der Gang zum Amtsarzt an. Dabei mache ich mittlweile sehr verrückt, dass ich aufgrund der einseitigen Taubheit nicht verbeamtet werden könnte.

Habt ihr Erfahrungen damit, wie sich dieser Makel auf eine Verbeamtung in Niedersachsen auswirken kann?

Viele Grüße

Max_Cohen
Beiträge: 161
Registriert: 01.06.2017, 21:37:07
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt

Beitrag von Max_Cohen »

Hallo,

das hängt von der Ursache ab, da es darum geht, ob du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit dienstunfähig wirst. Wenn das z.B. durch eine Infektion in der Kindheit geschehen ist oder es sich um einen Geburtsdefekt handelt, dann interessiert das niemanden. Zu Problemen kommt es nur, wenn die Ursache eine weiterhin bestehende, nicht behandelbare Erkrankung ist, bei der objektiv keine andere Möglichkeit besteht, als vorzeitig aufgrund dieser Erkrankung dienstunfähig zu werden.

Ich würde als Hörgeschädigter allerdings alles daran setzen, dass du nur in Räumen auf dem Stand der Technik (DIN 18041 - Hörsamkeit in Räumen) unterrichtest und den Schulträger ggf. zur Sanierung zwingen. Die Schüler und Kollegen werden dir danach auf ewig zu Füßen liegen, wenn die Räume diesen Standard vorher nicht erfüllten.

geoschr
Beiträge: 3
Registriert: 21.12.2018, 16:16:18

Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt

Beitrag von geoschr »

Bei mir ist dies entweder von Geburt an oder durch eine MIttelohrentzündung als Kind passiert. So genau weiß das niemand irgendwie. Ich kann mich jedenfalls nicht dran erinnern jemals beidseitig gehört zu haben. Ich kann also beruhigt sein?

Max_Cohen
Beiträge: 161
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt

Beitrag von Max_Cohen »

In diesem Fall würde ich ganz gelassen bleiben - die Beweislast liegt ohnehin seit 2013 beim Dienstherrn.

Löwenherz
Beiträge: 268
Registriert: 02.10.2018, 17:57:53
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Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt

Beitrag von Löwenherz »

geoschr hat geschrieben:Bei mir ist dies entweder von Geburt an oder durch eine MIttelohrentzündung als Kind passiert. So genau weiß das niemand irgendwie. Ich kann mich jedenfalls nicht dran erinnern jemals beidseitig gehört zu haben. Ich kann also beruhigt sein?
Am besten ein Attest des behandelnden Arztes zur amtsärztlichen Untersuchung mitbringen aus dem hervorgeht seit wann du hörgeschädigt bist und enweder welche voraussichtliche Ursache es gab oder aber zumindest die Aussage, dass es sich um kein aktutes Leiden handelt und keine weitere Verschlechterung des Hörvermögens erwartet wird. Die Aussage "keine Einschränkung für den Zielberuf" schadet in dem Kontext nie, da sie eine hohe Nachweishürde für den Amtsarzt setzt. ;-)

Ein Kollege von mir ist einseitig taub, bereits seit rund 10 Jahren Lehrer, verbeamtet- muss also kein Ausschlussgrund sein.In jedem Fall: Nicht verrückt machen, man kann auch im Angestelltenverhältnis als Lehrer arbeiten. Wenn du weitere Informationen benötigst, führ ein Gespräch mit deiner örtlichen Schwerbehindertenvertretung bzw. der Schwerbehindertenvertretung deiner Gewerkschaft, die sind da fit und können dir weitere gute Hinweise geben (je nach GdB vielleicht auch vorab die Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragen, das erleichtert das Verfahren enorm, da dann nur noch auf 5 Jahre Dienstfähigkeit geprüft wird).

geoschr
Beiträge: 3
Registriert: 21.12.2018, 16:16:18

Re: Einseitige Taubheit - Amtsarzt

Beitrag von geoschr »

Ich stell es mir jedoch schwer zu beweisen, dass ich seit frühster Kindheit einseitig taub bin. Der letzte Hörtest wurde bei mir vor knappen 10 Jahren gemacht bei einem HNO (Ausmusterung Bundeswehr), dessen Praxis nicht mehr existiert.

Die Untersuchungen aus meiner Kindheit und einer Ohr-OP (um zu gucken was kaputt ist im Ohr) existieren wahrscheinlich nicht mehr. Ich hab bei meinem HNO aus der Kindheit mal nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, dass die Akten nur 10 Jahre aufbewahrt werden.

Ich lasse es erstmal auf mich zu kommen. Mein vllt. zukünftiger Dienstherr meinte zumindest, dass Ihrerseits keine Einwände bei einer einseitigen Taubheit bestehen würden.

Vielen Dank erstmal!

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