Berücksichtigungsfähige Zeiten für Stufenfestlegung

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mathlet
Beiträge: 6
Registriert: 12.08.2015, 23:10:51

Berücksichtigungsfähige Zeiten für Stufenfestlegung

Beitrag von mathlet »

Leider über die SuFu nichts gefunden, daher doch ein kurzer neuer Thread:
Laut BayBesG Artikel 31 Satz 2 (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... yBesG/true) werden "die ersten beiden Jahre einer förderlichen hauptberuflichen Beschäftigungszeit bei Beamten und Beamtinnen" nicht angerechnet.

Zu meinem persönlichen Planspiel: Wenn ich nach dem 2-jährigen Ref noch einmal 2 Jahre als Angestellter an einer FOS gearbeitet habe und nun eine Planstelle am Gymnasium antrete - was bekomme ich dann angerechnet zwecks Einstufung? Nichts? Habe ich das so richtig verstanden?

Habe vieles gehört und würde gerne wissen, was nun stimmt, weil ich mich mit dem Gesetzestext und den vielen Verweisen schwer tue ;-).
Folgende Aussagen von Verwandten und Bekannten habe ich zusammengetragen:
- 2,5 Jahre (Ref = ½ Jahr + 2 Jahre FOS)
- 2 Jahre (2 Jahre FOS)
- 0 (wegen des oben zitierten Artikels)

Danke für die Aufklärung ;-)

Pumuckel
Beiträge: 9
Registriert: 28.06.2014, 20:10:39

Re: Berücksichtigungsfähige Zeiten für Stufenfestlegung

Beitrag von Pumuckel »

Kurz gesagt: Nix.
Das Ref zählt nicht als berücksichtigungsfähige Zeit, da es Ausbildung ist. Die ersten beiden Jahre nach dem Ref zählen generell nicht mehr: das war mal anders, allerdings gab es da eine Altersklausel (die Jahre vor 28 zählten nicht, glaube ich), daraufhin wurde wegen Altersdiskriminierung geklagt, mit der Folge, dass nun die ersten beiden Jahre generell nicht zählen. Was zählt, ist Bund, Zivi, etc....

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