Wechsel von einem Beamtenstatus in anderen?

jujubu
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Wechsel von einem Beamtenstatus in anderen?

Beitrag von jujubu »

Hallo liebe Foris,

ich glaube, ich bin ein "Spezialfall" und hoffe hier jemanden zu finden, der sich mit meiner Frage auskennt.
Ich bin bereits seit 1993 Polizeibeamtin (Lebenszeitbeamtin, 34J), habe jetzt noch neben dem Beruf Lehramt SekI in NRW studiert und möchte 2007 ins Ref. gehen, also den Beruf wechseln. Ich suche eine Möglichkeit, meinen Beamtenstatus nicht zu verlieren, oder - wenn das nicht möglich ist - zumindest den Pensionsanspruch aus 13 Jahren Arbeitszeit zu halten, denn bei einer Kündigung würde meine Pension in eine normale Rente umgewandelt, und das ist verflixt wenig, da Beamte ja nicht in die Rentenkasse einzahlen!!! Diesen finanziellen Verlust könnte ich bis ins Alter nicht mehr wettmachen. Kann mir jemand vielleicht aus eigener Erfahrung sagen, wie das geht oder an wen ich mich am besten wenden kann?

grussi von Judith

Bluemli82
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Beitrag von Bluemli82 »

Hallo Judith,

leider muss ich Dir gleich vorweg sagen, dass ich Dir bei Deiner Frage nicht weiterhelfen kann :cry:

Aber ich bin echt froh, dass ich nach langem Suchen im Net jemanden gefunden habe, der die gleiche Berufsausbildung wie ich genossen hat und nun den (Beamten)beruf wechseln möchte :lol: Würde mich sehr freuen, wenn Du mir ein paar Auskünfte bzgl. Deines Studiums mitteilen könntest...

Ich bin momentan im Streifendienst, allerdings in BW, 24 Jahre alt, Beamtin auf Probe und mein Wunsch ist es Grundschullehramt zu studieren! Meine Frage ist nun, ist es denn möglich dieses Lehramtsstudium (was hast Du studiert?- was bedeutet SekI?) neben dem Polizeiberuf auszuüben? Hast Du Dich für diese Zeit prozentual in der Arbeitszeit herunterstufen lassen? Dauerte das Studium dadurch länger oder war es so nebenbei machbar? Was sagt der Dienstherr bzw. die LPD/PD dazu? Und Deine Frage mit dem Beamtenstatus wäre für mich natürlich auch sehr interessant! Evtl. würde es sich für mich dann ja lohnen noch für 3 Jahre im Polizeidienst zu bleiben!?
Mit Sicherheit unterscheiden sich hier die Dinge wegen den unte
rschiedlichen Bundesländern; ein Erfahrungsbericht Deinerseits würde mich aber sehr freuen...

Viele liebe Grüße,
Steffi

Malina
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Beitrag von Malina »

Sek 1= Sekundarstufe 1 = Klassenstufe 5 bzw. 7 (je nach Bundesland) bis 10.

Knochenhund
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Beitrag von Knochenhund »

A) du kannst nicht kündigen, weil du gar keinen Arbeitsvertrag hast!

B) Normalerweise kannst Du sofort wechseln, Du schwörst einfach den Eid, dann bist DU beim einen Dienstherrn drin u beim anderen drausen.......


Wie das mit der Anerkenng ist weiß ich nicht genau, da mußte ma nachfragen, Im gleichen Bundesland dürfte es kein Problem sein.



Im Hochschuldienst ist dieses Verfahren absolut üblich . auch beim wechsel in ein anderes Bundesland.....

jujubu
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Infos über Job + Studium

Beitrag von jujubu »

Hallo Steffi,

also, ich habe für das Studium 5 Jahre gebraucht, und dabei 50% Teilzeit bei der Polizei im WuW gearbeitet. Teilweise war es nicht einfach, kurzfristig geplante Sondereinsätze mit der Uni unter einen Hut zu bringen, vor allem, weil dort Anwesenheitspflicht in den Seminaren herrschte, aber es hat geklappt. Ich habe i.d.R. vor allem an den Wochenenden und 1-2 Tage unter der Woche gearbeitet und mir 3 Tage in der Woche für die Uni verplant. Es geht, aber man hat so gut wie keinen freien Tag mehr. Die anderen Studies haben auch im Schnitt etwa so lange studiert. In NRW (ich habe nach der alten Studienordnung studiert, die ist gerade geändert worden und nun wie in BW) war die SekI für die MIttelstufe (5.-10.Klasse), inzwischen ist es wie in BW so, dass man sich für Grund-u.Hauptschule oder Realschule/Gymn.Mittelstufe entscheiden muss, ersteres setzt voraus, dass auch Deutsch oder Mathe mind. als "kleines" Fach studiert werden muss. Ich glaube, in BW brauchst Du auch 3 Fächer, aber das wird Dir das Ministerium dort genauer sagen können.

Gleichzeitig Polizei und Lehramt im Arbeitsverhältnis - das wird auf keinen Fall gehen, dazu sind beide Jobs zu stressig. Zumindest das Ref. wird Dich voll fordern, da brauchst Du 100% Deiner Zeit. Sonst würde ich auch gerne beides machen, schon, weil der Unterschied so groß ist und echte Abwechslung böte. Aber ich fürchte, da wirst Du Dich für einen Beruf entscheiden müssen. Alternative wäre evtl., innerhalb der Polizei eine Stelle zu finden, in der Du mit Kindern arbeiten kannst: z.B. Verkehrserziehung (beim VD oder KK Vorbeugung).

liebe Grüße von Judith

Bluemli82
Beiträge: 2
Registriert: 06.12.2006, 23:01:17

Beitrag von Bluemli82 »

Hallo Judith,

vielen lieben Dank für Deine Antwort :-) Boah, 50% Teilzeit bei der Polizei zu arbeiten und nebenher studieren, das stell ich mir auch echt heftig vor :? An welcher Stelle hast Du denn die Teilzeit beantragt? Bei der Polizeidirektion Deiner Dienststelle? Hast Du erwähnt warum Du Teilzeit arbeiten möchtest? Habe irgendwie bammel mit meinem Vorhaben auszupacken, schließlich ist es für den Dienstherrn ja dann absehbar, dass ich nur noch für ne gewisse Zeit bei der Polizei beschäftigt wäre...
Muss diese Teilzeit denn genehmigt werden? Ich habe im Beamtenrecht mal nachgelesen und darin steht, dass ein Polizeibeamter nicht mehr als 1/5 nebenher entgeltlich arbeiten darf! Aber für ein Studium bekomme ich ja kein Gehalt! Oder liegt es einfach im Ermessen der Dienststelle ob die Teilzeit genehmigt wird oder nicht?

Ich dachte übrigens an 25% - 30% Teilzeit- habe noch einen Mann zu Hause, den ich auch gerne hin und wieder sehen möchte ;-)

Nein nein, beide Berufe parallel möchte ich natürlich nicht ausüben ;-)
Ich habe mich schon entschlossen, dass ich als Lehrer tätig sein möchte, falls ich das Studium antrete! Mit den drei Jahren warten wollte ich nur sagen, dass ich dann Beamtin auf Lebenszeit werde und evtl. den Beamtentitel "mitnehmen" kann!? Hast Du denn zwischenzeitlich herausgefuden ob dies überhaupt möglich ist?

Sorry für meine ganzen Fragen, aber es ist wirklich selten eine Kollegin mit dem selben "Anliegen" zu finden ;-)

Liebe Grüße,
Steffi

Miyagi
Beiträge: 1
Registriert: 31.01.2007, 0:24:38

Beitrag von Miyagi »

Hallo Ihr beide,

ich bin gerade durch Zufall Eure Diskussion aufmerksam geworden. Habe hier und da gegoogelt und dann dieses Forum entdeckt.

Kurz gesagt geht's mir ähnlich wie Euch beiden. Ich bin 28 Jahre, bin seit gut 7 Jahren Polizeibeamter in Niedersachsen und studiere nebenbei Jura, derzeit im 6. Semester. U.a. wegen des Studiums mache ich Teilzeit (50%). Ich habe vor, mich nach dem 8. Semester zum 1. Staatsexamen zu melden.

So langsam merke ich auch, daß der Tag eigentlich viel zu wenig Stunden hat. Ich mache seit einem Jahr schon Repetitorium, was auch einiges gebracht hat. Ich weiß, daß ich es schaffen kann, nur nimmt mich der Job - auch bei Teilzeit - doch sehr in Anspruch.

Ich habe mich schon hier und da über eine mögliche Freistellung vom Dienst (d.h. sog. längerfristigen Urlaub ohne Bezüge) informiert. Rechtlich möglich dürfte das sein. Ob's letztlich bewilligt wird, entscheidet der Dienstherr nach Ermessen. Nach den Informationen meiner Personalstelle wurde bislang Sonderurlaub zur Examensvorbereitung noch nie gewährt. Fraglich, ob ich es im Widerspruchs- oder Klageverfahren durchkriegen könnte.

An eine -weitere- Ermäßigung meiner derzeitigen Teilzeit auf 25 oder 30 % habe ich auch schon gedacht. Das niedersächsische Beamtengesetz sieht allerdings nur eine Teilzeitbeschäftigung mit einem Mindestsatz von 50% vor. Denkbar wäre, eine Art "Vereinbarung" mit der Behörde zu treffen, außergesetzlich für einen bestimmten Zeitraum noch weniger Dienst zu versehen. Ich meine, daß es sich dabei um einen sog. öffentlich-rechtlichen Vertrag handeln müßte. Es ist aber ebenso fraglich, ob die Behörde sich darauf einläßt.

Ich werde demnächst einen solchen Antrag stellen. Einen Antrag auf unbezahleten Sonderurlaub für ein Jahr habe ich wieder verworfen. Wenn die Behörde einem solchen Urlaub sowieso ablehnend gegenübersteht, ist die Chance vielleicht größer, wenn man stattdessen Verringerung der Teilzeit begehrt. Denn schließlich ist man dann ja nicht "ganz weg", sondern noch - wenn auch weniger - da.

Respekt übrigens an Dich, Jujubu. In fünf Jahren neben der Teilzeitbeschäftigung ein (Vollzeit-)Studium zu bewältigen finde ich schon anerkennenswert. Ich weiß nur allzugut, wovon Du sprichst, wenn Du "für anderes keine Zeit mehr hattest". In Niedersachsen ist es nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 b) der Nds. Sonderurlaubsverordnung übrigens möglich, für die Dauer eines Vorbereitungsdienstes Sonderurlaub zu erhalten. Dafür dürfen aber (1) dienstliche Gründe nicht entgegenstehen und es muß (2) ein dienstliches Interesse positiv festgestellt werden, den Antragsteller in einer anderen Laufbahn - sprich hD - zu verwenden.

Viele Grüße
Miyagi

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