Also, ich gehe jetzt mal von dem aus, was ich in Baden-Württemberg mitbekommen habe. Die amtsärztliche Untersuchung, die hier vor Beginn des Referendariats durchgeführt wird, soll im Normalfall die einzige sein, die Lehramtsbewerbern überhaupt abverlangt wird. Bei mit z.B. hat es keine weitere Untersuchung mehr gegeben. Logischerweise wurden bei dieser Untersuchung die strengen Kriterien für eine Verbeamtung auf Lebenszeit zugrunde gelegt.
Die Untersuchung, so wie ich sie kenne, besteht aus folgenden Bestandteilen:
- Beantwortung von Fragen, die sich auf Gesundheitsrisiken beziehen (Körpergröße und -masse, Rauchen, Alkoholgenuß, Vorerkrankungen des Bewerbers bzw. seiner nahen Verwandten, ...)
- Einige kleinere Untersuchungen (Blutdruckmessung, Sehtest, Hörtest, Urinprobe)
Gewisse Dinge kann man unmöglich verschweigen. Ein Beispiel dafür wäre eine größere Operation, deren Spuren der Amtsarzt ohnehin erkennen würde. Auch eine Wirbelsäulenverkrümmung wird man nicht wirklich verbergen können. Massive Schwierigkeiten gäbe es wohl ebenso, wenn man z.B. Diabetes verschweigen würde und es später herauskäme.
Ich sage es mal so: Wenn Du etwas verschweigst, obwohl Du dahingehend ständige medizinische Versorgung benötigst, wird es wohl nicht gutgehen. Bei den sog. Kleinigkeiten verweise ich auf meinen obenstehenden Beitrag.