Wie läuft Untersuchung ab

dani
Beiträge: 5
Registriert: 06.12.2005, 20:22:35

Beitrag von dani »

:arrow:
Zuletzt geändert von dani am 19.10.2006, 13:17:33, insgesamt 1-mal geändert.

Herbie
Beiträge: 432
Registriert: 10.07.2005, 11:48:05
Wohnort: B.-W. Gymnasium

Vorerkrankungen

Beitrag von Herbie »

Hallo, Dani!

Also, ich gehe jetzt mal von dem aus, was ich in Baden-Württemberg mitbekommen habe. Die amtsärztliche Untersuchung, die hier vor Beginn des Referendariats durchgeführt wird, soll im Normalfall die einzige sein, die Lehramtsbewerbern überhaupt abverlangt wird. Bei mit z.B. hat es keine weitere Untersuchung mehr gegeben. Logischerweise wurden bei dieser Untersuchung die strengen Kriterien für eine Verbeamtung auf Lebenszeit zugrunde gelegt.

Die Untersuchung, so wie ich sie kenne, besteht aus folgenden Bestandteilen:
  • Beantwortung von Fragen, die sich auf Gesundheitsrisiken beziehen (Körpergröße und -masse, Rauchen, Alkoholgenuß, Vorerkrankungen des Bewerbers bzw. seiner nahen Verwandten, ...)
     
  • Einige kleinere Untersuchungen (Blutdruckmessung, Sehtest, Hörtest, Urinprobe)
Falls im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung etwas nicht hinreichend geklärt werden kann, besteht die Möglichkeit, daß der Bewerber einen anderen Arzt (Haus- oder Facharzt) aufsucht, um dort eine weitergehende Untersuchung vornehmen und das Ergebnis dem Amtsarzt zukommen zu lassen.

Gewisse Dinge kann man unmöglich verschweigen. Ein Beispiel dafür wäre eine größere Operation, deren Spuren der Amtsarzt ohnehin erkennen würde. Auch eine Wirbelsäulenverkrümmung wird man nicht wirklich verbergen können. Massive Schwierigkeiten gäbe es wohl ebenso, wenn man z.B. Diabetes verschweigen würde und es später herauskäme.

Ich sage es mal so: Wenn Du etwas verschweigst, obwohl Du dahingehend ständige medizinische Versorgung benötigst, wird es wohl nicht gutgehen. Bei den sog. Kleinigkeiten verweise ich auf meinen obenstehenden Beitrag.
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

dani
Beiträge: 5
Registriert: 06.12.2005, 20:22:35

Beitrag von dani »

:?:
Zuletzt geändert von dani am 02.02.2006, 13:58:13, insgesamt 1-mal geändert.

Herbie
Beiträge: 432
Registriert: 10.07.2005, 11:48:05
Wohnort: B.-W. Gymnasium

Beitrag von Herbie »

Ich weiß es leider nicht. Darüber müßtest Du offen mit jemandem sprechen, der Dein Vertrauen genießt und der die Sachlage sehr genau kennt bzw. einschätzen kann.

Du könntest doch mit Deinem Hausarzt oder Deinem Facharzt mal darüber sprechen. Immerhin besteht zwischen Dir und Deinem Haus-/Facharzt ein Vertauensverhältnis, und dieser wird keine Informationen ohne Deine ausdrückliche Einwilligung an Dritte weitergeben (––> ärztliche Schweigepflicht).

Zwischen Dir und dem Amtsarzt besteht kein vergleichbares Vertrauensverhältnis.

dani
Beiträge: 5
Registriert: 06.12.2005, 20:22:35

Beitrag von dani »

:arrow:
Zuletzt geändert von dani am 19.10.2006, 13:17:57, insgesamt 2-mal geändert.

Herbie
Beiträge: 432
Registriert: 10.07.2005, 11:48:05
Wohnort: B.-W. Gymnasium

Ärztliche Schweigepflicht

Beitrag von Herbie »

Hi!

Die ärztliche Schweigepflicht wird nicht einfach so aufgehoben. Es ist folgendermaßen: Beamter kann nur werden, wer die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Zu diesen Voraussetzungen gehört die gesundheitliche Eignung. Damit der Dienstherr über die gesundheitliche Eignung befinden kann, benötigt er ein Gesundheitszeugnis, aus dem die benötigten Informationen über den Gesundheitszustand des Bewerbers hervorgehen. Somit wird der Bewerber zum Amtsarzt geschickt. Soweit, so klar.

Der Amtsarzt ist zunächst einmal, wie jeder Arzt, an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Somit darf er eigentlich auch dem (künftigen) Dienstherrn keine Auskünfte erteilen. Doch jetzt kommt der entscheidende Punkt: Beim Amtsarzt bekommt der Bewerber ein Schreiben vorgelegt, in dem dieser erklärt, daß er den Amtsarzt dahingehend von seiner Schweigepflicht entbindet, daß dieser dem Dienstherrn das Ergebnis der Untersuchung mitteilen darf. Der Bewerber kann zur Unterschrift freilich nicht gezwungen werden. Es gibt daher zwei Möglichkeiten:
  • Der Bewerber unterschreibt. Dann geht das Gesundheitszeugnis an die einstellende Behörde.
  • Der Bewerber unterschreibt nicht. Dann wird die Untersuchung gar nicht durchgeführt, und der Bewerber wird eben nicht eingestellt ... :?
Kurz gesagt: Dem Bewerber bleibt in der Praxis gar nichts anderes übrig, als den Amtsarzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden.

Die Schweigepflicht anderer Ärzte bleibt dadurch – soviel ich weiß – unberührt. Das heißt, Dein Hausarzt bzw. Dein Facharzt würde keine Informationen herausrücken, wenn Du damit nicht einverstanden wärst. Frag in dieser Sache aber sicherheitshalber nochmal nach!

Du solltest aber eines bedenken: Wenn dem Amtsarzt (warum auch immer) irgend etwas nicht ganz geheuer ist und er die betreffende Frage selbst nicht einwandfrei klären kann, kann es sein, daß er ein ärztliches Attest mit näheren Auskünften zu diesem Thema von Dir erbittet. Und dann ist es, wie oben beschrieben. Du hast die Freiheit zu entscheiden, ob Du das machst oder nicht. Wenn Du Dich weigerst, fällt das Gesundheitszeugnis entsprechend negativ aus, und Du kannst nicht mit einer Einstellung rechnen. Wenn Du auf die Sache eingehst, mußt Du Deinen Haus-/Facharzt in dieser Sache von der Schweigepflicht entbinden ...

In einem Satz zusammengefaßt: Der Amtsarzt findet eine Möglichkeit, an die gewünschten Informationen heranzukommen. Ausnahme: Er bemerkt gar nichts und forscht daher nicht weiter nach.
Zuletzt geändert von Herbie am 17.12.2005, 18:54:52, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

dani
Beiträge: 5
Registriert: 06.12.2005, 20:22:35

Beitrag von dani »

:?
Zuletzt geändert von dani am 19.10.2006, 13:20:20, insgesamt 2-mal geändert.

Antworten