Freistellung als Beamter

Sabine0
Beiträge: 419
Registriert: 17.06.2005, 9:49:56
Wohnort: Bonn

Freistellung als Beamter

Beitrag von Sabine0 »

Hallo,

ich habe mal gehört, dass man sich als Beamter fuer eine längere Zeit freistellen lassen kann (unbezahlter Urlaub). Weiß jemand, unter welchen Bedingungen und fuer wie lange das möglich ist?

Weiterhin interessiert mich eure Einschätzung, ob die Verbeamtung in 2 Jahren in NRW noch der REgelfall sein wird (hier kann nur spekuliert werden, das ist klar....).
Grund: ich ueberlege, ob ich nach dem Ref nicht erstmal zwei Jahre ins Ausland gehen soll. Ich wäre zum Zeitpunkt der Rückkehr dann 31 Jahre.

LG sabine

v1981
Beiträge: 722
Registriert: 23.06.2007, 16:50:49
Wohnort: Hessen, Grundschule, M, SU, ER, KU, MU

Beitrag von v1981 »

ich glaub man kann irgendwie mehrere jahre mehr stunden machen, dafür dann 1 jahr oder 1/2 (?) zu hause bleiben, kriegt in der zeit aber auch nicht das volle gehalt...also irgendwie so in der art gibts da was!
Studium in Hessen (GS, D/M/ER),
Referendariat in NRW (D/ER),
jetzt Vertretungsstelle mit Klassenleitung

Malina
Beiträge: 3870
Registriert: 28.08.2006, 20:04:25
Wohnort: Nds

Beitrag von Malina »

Sabbatjahr.
Wie genau da die Vorschriften sind weiß ich nicht, aber bei uns läuft das zumindest über diesen Namen.

Giftzwerg
Beiträge: 512
Registriert: 16.08.2007, 18:50:23
Wohnort: NRW/Gy/Englisch, ev. Religionslehre

Beitrag von Giftzwerg »

Ja, das Sabbatjahr kenne ich auch. Man arbeitet 6 oder 7 Jahre mehr und kann dann ein Jahr zu Hause bleiben. Du arbeitest quasi vor. Eine ehemalige Lehrerin von mir hat das gemacht.
Ob in zwei Jahren noch verbeamtet wird...keine Ahnung. Ich hoffe! :wink:
Es ist nicht schlimm, wenn man mal hinfällt. Schade ist es, wenn man liegen bleibt.
Klassenleitung einer 6. und einer 7. Klasse.

v1981
Beiträge: 722
Registriert: 23.06.2007, 16:50:49
Wohnort: Hessen, Grundschule, M, SU, ER, KU, MU

Beitrag von v1981 »

Malina hat geschrieben:Sabbatjahr.
Wie genau da die Vorschriften sind weiß ich nicht, aber bei uns läuft das zumindest über diesen Namen.
genau das mein ich...mir ist nur der name nicht eingefallen!
Studium in Hessen (GS, D/M/ER),
Referendariat in NRW (D/ER),
jetzt Vertretungsstelle mit Klassenleitung

kay13
Beiträge: 3
Registriert: 23.05.2006, 21:29:29

Beitrag von kay13 »

man muss aber dafür nicht mehr arbeiten (wie sollte das gehn?) sondern man erhält z.B. nur vier Fünftel des Gehaltes für vier Jahre und dann im fünften Jahr eben auch diese vier Fünftel, hat aber frei.
siehe hier http://www.gew-bw.de/Binaries/Binary778 ... gsjahr.pdf

Giftzwerg
Beiträge: 512
Registriert: 16.08.2007, 18:50:23
Wohnort: NRW/Gy/Englisch, ev. Religionslehre

Beitrag von Giftzwerg »

Ach so, ok. Hab für NRW Folgendes gefunden:

3.2.2 Sabbatjahr

Das Sabbatjahr ist im Rahmen der voraussetzungslosen Teilzeitbeschäftigung ein Modell, das den Beamtinnen und Beamten gestattet, für die Dauer von drei bis sieben Jahren die Arbeitszeit in der Weise zu ermäßigen, dass sie zwei bis sechs Jahre Dienst in vollem Umfang leisten (Arbeitsphase) und anschließend ein Jahr in voll vom Dienst freigestellt werden (Freistellungsphase). Während des gesamten Zeitraums werden sie als Teilzeitbeschäftigte behandelt und erhalten eine Teilzeitvergütung entsprechend dem gewählten Modell (2/3 bis 6/7).
http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Leh ... chung.html
Es ist nicht schlimm, wenn man mal hinfällt. Schade ist es, wenn man liegen bleibt.
Klassenleitung einer 6. und einer 7. Klasse.

Antworten