Nachteilsausgleich

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
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seppel7
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Nachteilsausgleich

Beitrag von seppel7 »

Heyho,
ich frage noch einmal in einem eigenen Thread.

Haben Behinderte unter einem Wert von 30% keinerlei Chance im Vorbereitungsdienst Nachteilsausgleiche einzufordern? In der Ordnung des Vorbereitungsdienstes (NRW) steht:
"Soweit konkrete Regelungen fehlen, kann Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten auf Antrag Nachteilsausgleich in Ausbildung und Prüfung unter Berücksichtigung der Richtlinien zur Durchführung des Sozialgesetzbuches IX in der jeweils geltenden Fassung in angemessenem Umfange gewährt werden."
Dort ist nur von Schwerbehinderten und Gleichgestellten (30+) die Rede.

Aber werden durch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht auch einfache behinderte geschützt? Dort heißt es in §1: "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."

Es ist dabei von keiner Schwerbehinderung der Rede.. Natürlich steht es auch im Grundgesetz.

Weiß da jemand was? Oder kennt Ansprechpartner an die man sich wenden kann?
Habe bei der Bezirksregierung niemanden gefunden, es gibt nur jemanden für einen Wert ab 30+.

Danke!

Zukunftsfrage
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Re: Nachteilsausgleich

Beitrag von Zukunftsfrage »

Dein Seminarleiter wird das wissen.

seppel7
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Re: Nachteilsausgleich

Beitrag von seppel7 »

Wahrscheinlich. Aber ich mag nicht unnötig Aufmerksamkeit darauf lenken, wenn es ohnehin keine Relevanz hat.

Katta
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Re: Nachteilsausgleich

Beitrag von Katta »

Dann schreib doch am besten die Vertretung der Schwerbehinderten an - wenn du nicht weißt, wer das ist, dann schreib den Personalrat an und bitte den um Hilfe bzw. Weiterleitung.

Hubselzwerg
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Re: Nachteilsausgleich

Beitrag von Hubselzwerg »

seppel7 hat geschrieben:
Aber werden durch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht auch einfache behinderte geschützt? Dort heißt es in §1: "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."
Wo siehst du denn die Benachteiligung, vor der geschützt werden sollte?
Einen Vorzeil nicht bekommen ist was anderes, als benachteiligt zu werden.

Man geht eben davon aus, dass man mit einem GdB unter 30 nicht benachteiligt ist.

Laut Sozialgesetz ist behindert, dessen körperliche, geistige und seelische Funktionen "länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist"

Mit einem GdB von unter 30 gilt man sicher nicht als so schwer beeinträchtigt, dass das einen Nachteilsausgleich rechtfertigt.

Für Zöliakie gibt es zum Beispiel 20%. Eine lästige Erkrankung, die einem nichts tut, wenn man sich an die nötige Diät hält. Es gibt keinen Grund, warum jemand mit dieser Erkrankung innerhalb der Ausübung des Berufs besonders gesvhützt werden muss.
(Ich fände aber einen Nachteilsausgleich in Form von zölitauglichen Kuchen und Keksen durchaus gut :mrgreen: )
Dieser Beitrag wurde 666 mal editiert, zum letzten Mal von Gott: Morgen, 23:06

seppel7
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Re: Nachteilsausgleich

Beitrag von seppel7 »

Es gibt auch durchaus Behinderungen, die sich nachteilig auswirken, auch wenn man nicht über einen Wert von 30 ist. Im Studium und in der Schule wurde dies bei mir immer berücksichtigt. Die Vorgaben bezüglich der Schwerbehinderungen sind in manchen Punkten auch nicht perfekt und verbesserungswürdig. Die entsprechenden Vertreter in meinem Fall (mag da nicht zu sehr ins Detail gehen) setzen sich schon seit Jahren für eine Änderung diesbezüglich ein, weil es mit dem aktuellen Katalog, anhand dessen die Werte abgelesen werden, nicht ausreichend möglich ist, die Behinderung zu erfassen.

Danke für die Antworten! :)

CatherineDuquesne
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Re: Nachteilsausgleich

Beitrag von CatherineDuquesne »

Sicher gibt es Behinderungen, die sich nachteilig auswirken, wenn sie unter 30% sind. So ist es nicht.
Für meinen Teil jedoch gilt:
Es gab keine Situation, wozu ich Nachteilsausgleiche gebraucht hätte im Vorbereitungsdienst. Und von meinem Vater, einem ehemaligen Beamten, habe ich dann noch so mitbekommen, dass einem das eigentlich "erst" ab 30% was bringt.
Ja, zugegeben, probiert wurde das, auf 30% zu kommen.
Verständlich ist es also schon, wenn man sich mit der Thematik auseinandersetzt.
Aber ehrlich gesagt...ich hatte gefühlt keinen Nachteil, der hätte ausgeglichen werden müssen. Nicht bei 20%.

Oder hat sich da was geändert bzw. war je anders? Zumindest auf dem Papier?

Ich habe mein Referendariat genauso machen können wie alle anderen auch ;).

Wo ich mal Nachteile haben kann, das sind manche Wandertage bzw. manche Örtlichkeiten. Ich habe kein räumliches Sehen (hm, hat halt mit zu 20% geholfen und irgendwie fühle ich mich meist auch nicht anders damit...). Steigungen sind nicht so meins. Normalerweise allerdings gibt es in der Schule keine unüberwindbaren Steigungen für mich (und für den Berg während der Zeit im Schullandheim nehme ich die Gondel, zum Beispiel).

Wenn ich mal etwas eingeschränkt bin, dann außerhalb der Schule.
Ich treffe vielleicht Dinge nicht so gut (Meisterschützin werde ich also nie ;)), komme nicht in enge Parklücken. Und mein Gleichgewicht ist auch nicht das Beste (hm, war schon harte Arbeit, dass ich nicht mehr vom Pferd kippe...). Aber wo brauche ich das in der Schule ;)?
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren." B. Brecht

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