Grüß an alle mitleidenden Referendare/Anpassungslehrgänge(?)!
ich fange mit meinem Anpassungslehrgang zu Grundschullehrer in NRW am 01.05.2018 an. Auf den Unterlagen von der Bezirksregierung Düsseldorf steht leider nicht mein Einstellungsstatus, sondern nur dass ich mich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befinden werde. Trotzdem sind viele Daten über die Sozialversicherung, Rentenversicherung usw. auszufüllen, deswegen fürchte ich, dass ich nicht als Beamter auf Widerruf, sondern als Angestellter eingestellt werde. Gibt es schon Klarheit in diesem Thema? Denn es macht einen großen Unterschied bei der Auswahl der Krankenversicherung, dem folgenden Anspruch auf Arbeitslosengeld und am wichtigsten beim übrigen Netto-Gehalt!
Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Stefan
Anpassungslehrgang in NRW - Einstellungsstatus?
Re: Anpassungslehrgang in NRW - Einstellungsstatus?
Du wirst so weit ich nachlesen konnte kein Beamter auf Widerruf, sondern bist Angestellter.
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Re: Anpassungslehrgang in NRW - Einstellungsstatus?
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/them ... /index.php
"Die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer treten für die festgelegte Lehrgangszeit in ein tarifliches Beschäftigungsverhältnis auf Zeit zum Land Nordrhein-Westfalen ein."
1. Treffer Google.
"Die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer treten für die festgelegte Lehrgangszeit in ein tarifliches Beschäftigungsverhältnis auf Zeit zum Land Nordrhein-Westfalen ein."
1. Treffer Google.
Re: Anpassungslehrgang in NRW - Einstellungsstatus?
Spitze! Das hatte ich auch gefunden...Weiß aber jemand ob man nach dem Anpassungslehrgang doch verbeamtet werden kann, denn das ist schließlich die Hauptsache...MarlboroMan84 hat geschrieben:https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/them ... /index.php
"Die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer treten für die festgelegte Lehrgangszeit in ein tarifliches Beschäftigungsverhältnis auf Zeit zum Land Nordrhein-Westfalen ein."
1. Treffer Google.
Re: Anpassungslehrgang in NRW - Einstellungsstatus?
In SH geht es explizit nicht.
Außerdem ist durch den Anpassungslehrgang kein Studienabschluss anerkannt, nur die Lehrbefähigung.
Und der Studienabschluss sowie Referendariat sind u.a. Grundvoraussetzungen, um verbeamtet zu werden, obendrein darf kein anderer Deutscher in Frage kommen, der die Stelle besetzen könnte.
Außerdem ist durch den Anpassungslehrgang kein Studienabschluss anerkannt, nur die Lehrbefähigung.
Und der Studienabschluss sowie Referendariat sind u.a. Grundvoraussetzungen, um verbeamtet zu werden, obendrein darf kein anderer Deutscher in Frage kommen, der die Stelle besetzen könnte.
Re: Anpassungslehrgang in NRW - Einstellungsstatus?
Ich habe schon den Prozess in NRW angefangen, deswegen erkundige ich mich nach den Verbeamtungschancen spezifisch in diesem Bundesland. Der Ausgleich der fachwissenschaftlichen Defizite wird ebenfalls durch die Erbringung von Studienleistungen an der Universität, d.h. am Ende sollte man eigentlich völlig gleichgestellt, bzw. verbeamtet werden.CaraM. hat geschrieben:In SH geht es explizit nicht.
Außerdem ist durch den Anpassungslehrgang kein Studienabschluss anerkannt, nur die Lehrbefähigung.
Und der Studienabschluss sowie Referendariat sind u.a. Grundvoraussetzungen, um verbeamtet zu werden, obendrein darf kein anderer Deutscher in Frage kommen, der die Stelle besetzen könnte.
Ist tatsächlich jemand doch durch diesen Weg in NRW verbeamtet worden?
Re: Anpassungslehrgang in NRW - Einstellungsstatus?
Woher kommst du denn?