Ich komme aus Griechenland, habe dort studiert und jahrelang als angestellter Grundschullehrer gearbeitet und besitze dank meiner Mutter zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Unterschied zwischen dem Anpassungslehrgang und dem Referendariat muss wohl sein, dass ich noch nicht meine fachwisseschaftlichen Defizite an der Uni ausgeglichen habe. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und ich auch altersgemäß und gesundheitlich in den Grenzen bleibe, dann sehe ich persönlich kein Hindernis für eine Verbeamtung.
Weiß vielleicht jemand wie viel Geld netto Während des Anpassungslehrgangs übrig bleibt, wenn man sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lässt und ob man den Ausbildungstarif beantragen kann, solange man die Uni besucht und den Studentenstatus hat?
Vielen Dank im Voraus.
LG
Stefan
Anpassungslehrgang in NRW - Einstellungsstatus?
Re: Anpassungslehrgang in NRW - Einstellungsstatus?
Was du persönlich denkst, ist hier nicht entscheidend, sondern die Vorgaben.
Für eine Verbeamtung als Lehrer ist die 2. Staatsprüfung (sprich erfolgreich beendetes Referendariat) zwingend.7
Im Übrigen: Die Verbeamtung ist doch nicht wichtig, sondern, dass man den Beruf gern ausübt.
Du bekommst so viel wie ein Grundschul-Referendar.
Für eine Verbeamtung als Lehrer ist die 2. Staatsprüfung (sprich erfolgreich beendetes Referendariat) zwingend.7
Im Übrigen: Die Verbeamtung ist doch nicht wichtig, sondern, dass man den Beruf gern ausübt.
Du bekommst so viel wie ein Grundschul-Referendar.
Re: Anpassungslehrgang in NRW - Einstellungsstatus?
Ich spüre eine Aufregung in deinen Kommentaren. Sicher sind die Vorgaben am entscheidendsten für eine dauerhafte Einstellung im öffentlichen Dienst. Den Beruf habe ich schon vor vielen Jahren mit Absicht und Liebe ausgewählt und ihn jahrelang schon geübt. Ebenfalls halte ich es für sehr ungerecht, dass es Lehrer von zwei Schichten gibt, nämlich Beamte und Angestellte.CaraM. hat geschrieben:Was du persönlich denkst, ist hier nicht entscheidend, sondern die Vorgaben.
Für eine Verbeamtung als Lehrer ist die 2. Staatsprüfung (sprich erfolgreich beendetes Referendariat) zwingend.7
Im Übrigen: Die Verbeamtung ist doch nicht wichtig, sondern, dass man den Beruf gern ausübt.
Du bekommst so viel wie ein Grundschul-Referendar.
Meine Frage war übrigens übers Nettoverdienst, ich weiß schon dass es brutto gleich hoch ist.
Re: Anpassungslehrgang in NRW - Einstellungsstatus?
Aufregung? Nee, ich bin doch in einer ganz anderen Situation als du.
Es gibt im Netz einen TV-L- Rechner, da kannst du dann deine Daten eingeben und sehen, was du verdienen wirst. Es kommt darauf an, ob du ein oder mehrere Kinder hast etc. Das weiß hier ja keiner.
Es gibt im Netz einen TV-L- Rechner, da kannst du dann deine Daten eingeben und sehen, was du verdienen wirst. Es kommt darauf an, ob du ein oder mehrere Kinder hast etc. Das weiß hier ja keiner.
Re: Anpassungslehrgang in NRW - Einstellungsstatus?
Danke, es geht aber mehr darum, ob man, wie im Referendariat, auch im Anpassungslehrgang von den Sozialabgaben und der Arbeitslosenversicherung befreit ist. Ich frage mal hier, weil ich mal auch von den direkt betroffenen eine Antwort bekommen will, im Internet habe ich schließlich einige Informationen schon gefunden...CaraM. hat geschrieben:Aufregung? Nee, ich bin doch in einer ganz anderen Situation als du.
Es gibt im Netz einen TV-L- Rechner, da kannst du dann deine Daten eingeben und sehen, was du verdienen wirst. Es kommt darauf an, ob du ein oder mehrere Kinder hast etc. Das weiß hier ja keiner.
Re: Anpassungslehrgang in NRW - Einstellungsstatus?
Weißt du was auffällt:
Du fragst etwas, man beantwortet dir die Frage, dann sagst du, du wüsstest das schon längst und fragst was ganz anderes. Dann beantwortet man dir auch das, dann heißt es wieder "ne, ne, das weiß ich selber. Ich wollte eigentlich was ganz anderes wissen."
Es ist etwas schwierig so zu kommunizieren.
Aber zu deiner letzten Frage:
Du musst alle Sozialabgaben tätigen, denn du bist "nur" angestellt.
Du fragst etwas, man beantwortet dir die Frage, dann sagst du, du wüsstest das schon längst und fragst was ganz anderes. Dann beantwortet man dir auch das, dann heißt es wieder "ne, ne, das weiß ich selber. Ich wollte eigentlich was ganz anderes wissen."
Es ist etwas schwierig so zu kommunizieren.
Aber zu deiner letzten Frage:
Du musst alle Sozialabgaben tätigen, denn du bist "nur" angestellt.
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Re: Anpassungslehrgang in NRW - Einstellungsstatus?
LehrerGR hat geschrieben:CaraM. hat geschrieben: Danke, es geht aber mehr darum, ob man, wie im Referendariat, auch im Anpassungslehrgang von den Sozialabgaben und der Arbeitslosenversicherung befreit ist.
Nein, da du Angestellter bist. Im Referendariat ist man nicht davon explizit befreit, man ist Beamter, da fällt das gar nicht an.