Also bei uns in der Gegend kann man die Zusatzquali sowohl an der Uni Essen als auch an der Uni Dortmund machen. Erkundige dich doch mal an einer Uni in deiner Nähe.AJ05 hat geschrieben:Ist es dann gut, wenn man diese Zusatzquali "Deutsch als Fremdsprache" hat? Wie lange dauert das? Wo kann ich das machen, bringt mir das überhaupt etwas?
Auslandsschuldienst
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Es ist nicht schlimm, wenn man mal hinfällt. Schade ist es, wenn man liegen bleibt.
Klassenleitung einer 6. und einer 7. Klasse.
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DaF ist natürlich gerne gesehen und die meisten Stellen in der Tat für DaF und Zweitfach ausgeschrieben.
Zur anderen Frage: ich habe auch Englisch als Fach und das würdest du natürlich auch (wenn auch nur eingschränkt) im Ausland unterrichten.
Zur dritten Frage: Klar kann man sich auch bei seiner Wunschschule bewerben, dann aber nur als Ortslehrkraft. Für alle "offiziellen" Stellen, also BPLK und ADLK muss man erst die Bewerbung an die ZfA schicken und den Test bestehen.
Uns wurde in Köln (beim Gespräch) auch gesagt, dass es Schulen gibt, die quasi von Bewerbungen überrollt werden. Und das sind ganz besonders die im englischsprachigen Ausland, sowie alle Schulen auf den Inseln (Kanaren, Balearen, whatever
). Gute Chance, weil stark gefragt ist man in Osteuropa und im Nahen und Mittleren Osten und zum Teil Südamerika. Quasi keine Chance hingegen in Australien, oben erwähnten Inseln, USA, Großbritannien und Kanada!
Zur anderen Frage: ich habe auch Englisch als Fach und das würdest du natürlich auch (wenn auch nur eingschränkt) im Ausland unterrichten.
Zur dritten Frage: Klar kann man sich auch bei seiner Wunschschule bewerben, dann aber nur als Ortslehrkraft. Für alle "offiziellen" Stellen, also BPLK und ADLK muss man erst die Bewerbung an die ZfA schicken und den Test bestehen.
Uns wurde in Köln (beim Gespräch) auch gesagt, dass es Schulen gibt, die quasi von Bewerbungen überrollt werden. Und das sind ganz besonders die im englischsprachigen Ausland, sowie alle Schulen auf den Inseln (Kanaren, Balearen, whatever
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We´re gonna rock!
@Cleolinda
Nachtrag:
Selbst wenn dir deine Planstelle erhalten bliebe - und das tut sie definitiv nicht - würde es schon aus finanziellen Gründen wenig Sinn machen, gleich nach dem Ref als Programmlehrkraft ins Ausland zu gehen, da im Vergleich dazu Auslandsdienstlehrkräfte um ein Vielfaches mehr verdienen.
Also: besser noch ein paar Jahre warten und sich als StR bewerben.
Allerdings brauchst du eine überdurchschnittliche Regelbeurteilung, in Bayern also mindestens "UB", um dich bewerben zu können.
Nachtrag:
Selbst wenn dir deine Planstelle erhalten bliebe - und das tut sie definitiv nicht - würde es schon aus finanziellen Gründen wenig Sinn machen, gleich nach dem Ref als Programmlehrkraft ins Ausland zu gehen, da im Vergleich dazu Auslandsdienstlehrkräfte um ein Vielfaches mehr verdienen.
Also: besser noch ein paar Jahre warten und sich als StR bewerben.
Allerdings brauchst du eine überdurchschnittliche Regelbeurteilung, in Bayern also mindestens "UB", um dich bewerben zu können.
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... zumal du im Auslandsschuldienst definitiv mindestens 3 Jahre weg bist. Frage ist halt nur, ob dein zukünftiger Schulleiter dich beurlauben muss. Hier in Nds. muss er, aber er darf dich vorher zweimal "abweisen", also kann man frühestens nach 3 Jahren im Dienst dann wech. naja und wie willste das dann beim vorstellungstermin machen? oder gibts den bei euch in Bayern nich?
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Ich lese seit einiger Zeit in diesem Thread interessiert mit und muss jetzt mal mit "dämlichen" Fragen kommen. Nehmt es mir bitte nicht übel, aber ich als Anfänger habe keine Ahnung...
1) Wenn ich direkt nach dem Ref ins Ausland will, muss ich dann überhaupt in Deutschland eine Stelle vorher antreten oder kann ich auch einfach nach dem Ref losziehen?
2) Wie funktioniert es, wenn ich gar nicht verbeamtet werden möchte, weil ich mich nicht fest an ein BL binden will?
3) Gesetzt den Fall, dass ich direkt nach dem Ref ins Ausland ziehe, ohne dass ich eine Stelle angetreten habe/Beamter a.P. wurde, kann ich dann einfach so im Ausland arbeiten?
Wie gesagt, nehmts mir nicht übel, ich habe keinen Plan davon.
1) Wenn ich direkt nach dem Ref ins Ausland will, muss ich dann überhaupt in Deutschland eine Stelle vorher antreten oder kann ich auch einfach nach dem Ref losziehen?
2) Wie funktioniert es, wenn ich gar nicht verbeamtet werden möchte, weil ich mich nicht fest an ein BL binden will?
3) Gesetzt den Fall, dass ich direkt nach dem Ref ins Ausland ziehe, ohne dass ich eine Stelle angetreten habe/Beamter a.P. wurde, kann ich dann einfach so im Ausland arbeiten?
Wie gesagt, nehmts mir nicht übel, ich habe keinen Plan davon.