Ich hol den Faden wieder hoch, denn wie ich vor den Ferien gehört habe, könnte ich auch Trennungsgeld beantragen, da es bei mir einfach 40km sind. (Bin im 2. Jahr vom Ref, By)
Nun hab ich mir den Antrag mal angesehen und da muss man auswählen, wo man wohnt. Sofern man nicht im eigenen Eigentum lebt, muss man da einen Mietvertrag vorweisen. Also ich wohne zusammen mit meinem Freund und streng genommen ist es seine Wohnung, da er als Eigentümer eingetragen ist. Allerdings ist es klar, dass das unsere Wohnung ist und deswegen zahle ich auch keine Miete. Was also tun? Die Eigentumswohnung ankreuzen oder die Wohnung des Lebensgefährten?
Sorry, aber das ist doch lächerlich, welche Lebenspartner zahlen sich gegenseitig Miete??
Edit: Hat sich eh erledigt, da ich beim brlv gelesen habe, dass man die Bewilligung auf Trennungsgeld spät. 6 Monate nach Zuweisung zur Schule machen muss. Tja, damit hat sich das auch erledigt. Kann uns das nicht mal jemand sagen, dass man das kann - nur so per Zufall hört man davon. Ist doch echt zum Kotzen!
Trennungsgeld?
Ich hab beim BLLV gelesen, dass man nicht trennungsgeldberechtigt ist, wenn man in einer WG wohnt. Stimmt das?
Ich wohne zusammen mit einer Freundin in einer Wohnung in München, wir sind beide Hauptmieter, haben also beide den Mietvertrag unterschrieben. Hab heute erfahren, dass ich an eine Zweigschule in Ingolstadt komme. Entfernung würde also passen, aber wie sieht's mit dieser WG-Klausel aus? Gilt meine jetzige Wohnsituation als "eigener Hausstand"?
Wär super, wenn ihr mir da helfen könntet.
Grüße
Eva
Ich wohne zusammen mit einer Freundin in einer Wohnung in München, wir sind beide Hauptmieter, haben also beide den Mietvertrag unterschrieben. Hab heute erfahren, dass ich an eine Zweigschule in Ingolstadt komme. Entfernung würde also passen, aber wie sieht's mit dieser WG-Klausel aus? Gilt meine jetzige Wohnsituation als "eigener Hausstand"?
Wär super, wenn ihr mir da helfen könntet.
Grüße
Eva
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Hallo Eeva,
folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Trennungsgeld beziehen können:
1. Sie dürfen sich nicht im Einzugsgebiet (Umkreis von 30 km) der Einsatzschule befinden
2. Falls Sie ledig sind, müssen Sie eine eigene Wohnung („Hausstand“) nachweisen. Ein Zimmer bei den Eltern reicht hier nicht, bei einer WG müssen Sie im Mietvertrag stehen.
Viele Grüße
Roland Kirschner
folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Trennungsgeld beziehen können:
1. Sie dürfen sich nicht im Einzugsgebiet (Umkreis von 30 km) der Einsatzschule befinden
2. Falls Sie ledig sind, müssen Sie eine eigene Wohnung („Hausstand“) nachweisen. Ein Zimmer bei den Eltern reicht hier nicht, bei einer WG müssen Sie im Mietvertrag stehen.
Viele Grüße
Roland Kirschner
Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV)
Fachgruppe Gymnasium
http://gymnasium.bllv.de
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Ich hab zu dem Thema auch noch mal ne Frage:
Wenn ich mir am Einsatzort eine Wohnung nehmen muss, daheim aber mit meinem Lebensgefährten eine Wohnung habe, muss ich dann auch im Mietvertrag stehen?
Ich lebe nämlich mit meinem langjährigen freund zusammen, wir teilen uns die Miete, aber er ist auf dem Papier der Mieter..
Wenn ich mir am Einsatzort eine Wohnung nehmen muss, daheim aber mit meinem Lebensgefährten eine Wohnung habe, muss ich dann auch im Mietvertrag stehen?
Ich lebe nämlich mit meinem langjährigen freund zusammen, wir teilen uns die Miete, aber er ist auf dem Papier der Mieter..