Auslandsschuldienst

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
Drops
Beiträge: 1501
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Beitrag von Drops »

Soviel ich weiß, wird ein "Ref" im Ausland in Deutschland nicht als solches anerkannt.

Um vorher noch in die USA zu gehen, könntest Du vielleicht über die Uni nochmal als Teching-Assistant arbeiten, privat an Schulen nachfragen oder auch privat als AuPair rüber.
Der Auslandsschuldienst funktioniert nur, wenn Du Dein 2. Stex hast.

Aber wie gesagt, alles ohne Gewähr.

melba07
Beiträge: 14
Registriert: 15.01.2008, 22:46:15

Beitrag von melba07 »

hallo cleolinda,

ich kenne jemanden, der direkt nach dem ref ins ausland ist für ein jahr. er ist auch über die seite "auslandsschulwesen" drauf gekommen. nach einem jahr ist er wieder nach deutschland und hat dort eine planstelle angenommen. bundesland baden-württemberg.

allerdings weiß ich, dass schulen in den usa sehr beliebt sind. die verbeamteten lehrer haben also vorrang und demnach ist es für frisch gebackene lehrer fast sehr schwer in beliebten ländern (usa, england, spanien usw.) unterzukommen.

ich hab aber jetzt schon des öfteren gehört, dass viele direkt nach dem ref als "immersion teacher" in die usa sind. kannst das ja mal googeln.

viel glück!

Siranilopa
Beiträge: 195
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Beitrag von Siranilopa »

Hallo,
ich kann dir weiterhelfen. Das Referendariat kannst du nur in Deutschland machen. Danach gibt es aber mehrere Möglichkeiten ins Ausland zu gehen.
1) als Ortslehrkraft: hier bekommst du das landesübliche Lehrergehalt und arbeitest als Angestellte Lehrerin an einer (nicht zwangsläufig deutschen) Schule, die dich einstellt.
2) als Bundesprogrammlehrkraft: hierbei gehst du als nicht-beamtete Lehrerin mit zweitem StEX an eine deutsche Schule im Ausland. Wenn ich mich richtig erinnere bekommst du hier ein Grundgehalt + Ortsgehalt oder so. Wenn du wiederkommst bist du allerdings nicht verbeamtet und deine Zeit im Ausland wird auch nicht auf die nun anstehende Probezeit angerechnet. Die meisten Stellen für BPLKs gibt es übrigens im nicht-europäischen Ausland.
3) als Auslandsdienstlehrkraft: hierfür musst du bereits im innerdeutschen Schuldienst gearbeitet haben und verbeamtet sein. Dein Dienstherr muss dich dann für die Dauer deines Aufenthalts (mind. 3 Jahre) freistellen. Du bekommst hier dein deutsches Gehalt + Zuschläge. Stellen als ADLK gibt es wiederum an deutschen Schulen im Ausland, auch in Europa. Wenn du wiederkommst kannst du an deiner vorherigen Schule wieder einsteigen.
Wenn du mit dem Gedanken spielst als Lehrerin ins Ausland zu gehen, dann bewirb dich auf jeden Fall rechtzeitig. Du musst dann zu einem Einstellungstest und Auswahlgespräch nach Köln. Diese Gespräch findet nur 2x im Jahr statt. Die ZfA wählt dann die besten Bewerber aus und nur diese kommen in die Kartei, auf die dann wiederum die Schulen im Ausland zugreifen können. (Ausnahme ist die Ortslehrkraft, damit hat die ZfA soweit ich weiß zunächst nix zu tun) Hoffe ich konnte dir helfen!
MfG
Sira
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Kaddamania
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Registriert: 18.04.2007, 13:41:58

Beitrag von Kaddamania »

@siranilopa: super posting, danke!! jetzt steig ich durch das ganze chaos auch mal durch! :o
GHR - Deutsch und Sport
Referendarin seit Mai 08

haggis
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Beitrag von haggis »

"Darf ich die Stelle annehmen und mich aber sofort beurlauben lassen um ins Ausland zu gehen, so dass die Stelle auf mich wartet wenn ich zurück komme?"

Nein, das geht definitiv nicht, deine Planstelle wird nur auf dich "warten", wenn du als Auslandsdienstlehrkraft arbeitest und bereits verbeamtet bist!

Siranilopa
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Beitrag von Siranilopa »

Das ist richtig. Eine Beuurlaubung kann erst dann erfolgen, wenn du die Beamtung auf Lebenszeit hast (zumindest in Niedersachsen). Naja und das dauert ja ein wenig. Das Problem bei mir war zum Beispiel, dass sich die Bewerbungsfristen überschnitten. Ich bin im September oder Oktober in die Kartei aufgenommen worden und musste mich im November auf eine feste Stelle in Nds. bewerben. Hatte bis dahin auch schon mehrere Vorstellungsgespräche mit Schulleitern von Schulen im Ausland, aber diese entscheiden sich leider net sonderlich schnell, so dass ich mir dann überlegen musste, ob ich warten und das Risiko eingehen möchte, am Ende weder in Deutschland, noch im Ausland eine Stelle zu haben. Habe mich dann auch in Nds. beworben und auch hier eine Stelle bekommen. Habe mich dann entschieden, diese Stelle zu nehmen. Nun bin ich in der Kartei bei der ZfA inaktiv, kann mich aber wieder aufnehmen lassen (ohne weiteren Einstellungstest), wenn ich dann in 3 Jahren ins Ausland möchte.
Freut mich, dass meine Informationen für euch hilfreich waren :)!
We´re gonna rock!

AJ05
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Beitrag von AJ05 »

@Siranilopa- weißt Du, ob man sich auch driekt bei einer Wunschschule im Ausland bewerben kann?

@alle- wie ist das, wenn man im englischsprachigen Ausland arbeiten möchte, jedoch Englisch als ein Fach hat? Geht das überhaupt? Oder unterrichtet man dort dann sowieso nur Deutsch (vergleichbar mit den Assistantprogrammen)? Ist es dann gut, wenn man diese Zusatzquali "Deutsch als Fremdsprache" hat? Wie lange dauert das? Wo kann ich das machen, bringt mir das überhaupt etwas?

Ich möchte irgendwann nach dem Ref. auch gern nochmal ins Ausland.

Grüßle!

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