Voraussetzungen zur Verkürzung in NRW

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
chema
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Voraussetzungen zur Verkürzung in NRW

Beitrag von chema »

Hallo,

ich überlege, ob ich mein Referendariat verkürzen kann.
Kennt sich jemand von euch mit den genauen Voraussetzungen aus, die für eine Verkürzung gegeben sein müssen?

Ich bin jetzt seit einem knappen halben Jahr dabei. Zu Beginn des Referendariats wurde uns gesagt, dass ein Antrag auf Verkürzung jederzeit gestellt werden kann. Es wurde allerdings nichts über die nähren Umstände dazu gesagt.

In der OVP steht nur folgendes( §7, Absatz 2):
"(2) Von Amts wegen sind Zeiten eines für das angestrebte oder ein vergleichbares Lehramt geleisteten Vorbereitungsdienstes anzurechnen.
Auf Antrag können Zeiten einer beruflichen Tätigkeit, die
nach Art und Umfang geeignet ist, die für das angestrebte Lehramt erforderlichen Fähigkeiten zu vermitteln, auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden. Es sind jedoch mindestens zwölf Monate zu leisten."

Demnach könnte man ja nur verkürzen, falls man schon einmal über einen längeren Zeitraum als Lehrkraft tätig war.

Eine solche Tätigkeit könnte ich nur nachweisen, wenn meine Zeit als "freiberufliche Lehrkraft" beim Studienkreis während des Studiums auch angerechnet würde. Nach meinem Studium war ich nur 2 Monate Feuerwehrlehrer. Diese zwei Monate werden wohl nicht ausreichen, um ein halbes Jahr zu verkürzen (und eine Verkürzung um 2 Monate ist m.E. nicht sinnvoll).

Kann man mit diesen Tätigkeiten bzw. eventuell auch ganz ohne Tätigkeitsnachweis einen Antrag auf Verkürzung um 6 Monate stellen?
Ist es eventuell von Bedeutung, dass ich zwei Mangelfächer habe(die auch dringend an meiner Schule gebraucht werden)?

Wer hat denn von euch verkürzt und kann den Ablauf hier mal berichten?

Grüße
Chema

Malina
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Beitrag von Malina »

Bei euch kann man jederzeit den Antrag auf Verkürzung stellen? Ist ja total widersinnig. Naja egal.

Jedenfalls musst du natürlich einen Beschäftigungsnachweis erbringen, wie soll man sonst "beweisen", dass man die Voraussetzungen fürs Verkürzen erfüllt?

Nachhilfe zählt da nicht mit dazu, es geht um tatsächliche Lehrtätigkeiten (assistant teacher z.B. geht auch, aber im Studienkreis hast du ja außer den Inhalte nichts mit Schule zu tun, denn du bist einfach an keiner). Jedenfalls ging das einer Bekannten von mir so - zwar in Nds. aber die Vorschriften zur Verkürzung sind hier im Prinzip dieselben.
2 Monate Vertretungszeit reichen natürlich nicht, ganz klar. Man kann auch nciht eine gewünschte Zeit verkürzen - entweder ein halbes Jahr durch eine mindestens einjährige Tätigkeit oder sonst gar nichts.

Ännchen
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Beitrag von Ännchen »

Naja, in NDS gibt es Refs die am Gy unterrichten und zwischen 2-6 Monaten verkürzen können- je nach Vorerfahrung durch teaching assistantships oder Vertretungsstellen.

Und in NDS heißt es für Gy ja NOCH 24 Monate ist die Regel, oder?!

sannah

Beitrag von sannah »

Ännchen, der Ausgangsposterin geht es gar nicht um Nds, sondern um NRW.

chema
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Beitrag von chema »

Hat noch jemand Erfahrungen zur Verkürzung speziell in NRW?

juffie
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Registriert: 10.03.2009, 18:18:53

Beitrag von juffie »

Hallo chema,

hast du inzwischen etwas neues zum Thema Verkürzung erfahren?
Ich habe nämlich das gleiche Problem. Ich will mich jetzt in NRW bewerben, aber habe nach dem Ersten Staatsexamen schon jahrelang eigenständig im Ausland unterrichtet. Da scheint es mir nur logisch, das anerkennen lassen zu können!

Viele Grüsse!

stöpsel
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Beitrag von stöpsel »

Ich war acht Monate Assistant im UK und habe mir dann sechs Monate (das Maximum) anrechnen lassen. Ging ganz "formlos", Anschreiben und Kopie der Bescheinigung vom PAD an die BezReg, gut wars.
Dieses "jederzeit" sollte man nicht allzu wörtlich nehmen: Man soll die Verkürzung bewilligt haben, bevor man irgendwas fürs Examen tut (sprich: Hausarbeit anmelden), weil man sonst in das Prüfungsverfahren eingetreten ist und dann ist die Verkürzung nicht mehr möglich (naja, auch ein bisschen spät dann..)

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