Benotung von Hausaufgaben

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
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Maupard
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Benotung von Hausaufgaben

Beitrag von Maupard »

Hallo liebe Referendarskollegen,

ich habe eine Frage zur Benotung von schriftlichen Hausaufgaben (Ich unterrichte in Baden-Württemberg).

Ich habe vor, am Anfang der Stunde Hausaufgaben einzusammeln, diese zu benoten und in die schriftliche Note einfließen zu lassen (Gewichtung Klassenarbeiten : Hausaufgaben = 4 : 1).

Ist das schulrechtlich ok, also ganz konkret

1. Dürfen schriftliche Hausaufgaben nach Ankündigung am Schuljahresanfang benotet werden?
2. Darf ich nur von einem Teil der Schüler die Hausfgaben einsammeln und benoten?

(Frage bezieht sich auf Baden-Württemberg)
MfG Maupard

Fränzy
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Re: Benotung von Hausaufgaben

Beitrag von Fränzy »

Ich weiß nicht genau, was im Schulgesetz steht, aber finde die Benotung von Hausaufgaben als pädagogisch fragwürdig. Wen willst Du denn damit benoten? Die Schüler oder die Qualität der elterlichen Hausaufgabenhilfe? Woher willst Du wissen, wieviel der Schüler alleine gemacht hat? Und Schüler ohne Hilfe der Eltern haben dann Pech. Folglich fehlt die Vergleichbarkeit und das ist ungerecht (und da Leistungsmessung eh schon ungerecht ist, würde ich nicht noch etwas offenkundig ungerechtes betreiben).
שָׁלוֹם

Hubselzwerg
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Re: Benotung von Hausaufgaben

Beitrag von Hubselzwerg »

Fränzy hat geschrieben:IWen willst Du denn damit benoten? Die Schüler oder die Qualität der elterlichen Hausaufgabenhilfe? Woher willst Du wissen, wieviel der Schüler alleine gemacht hat? Und Schüler ohne Hilfe der Eltern haben dann Pech. Folglich fehlt die Vergleichbarkeit und das ist ungerecht (und da Leistungsmessung eh schon ungerecht ist, würde ich nicht noch etwas offenkundig ungerechtes betreiben).
Aus vermutlich diesen Gründe ist es Niedersachsen nicht erlaubt.

Gibt es in BaWü kein Schulgesetz wo sowas steht?
Und was halten die Mentoren von der Idee?
Dieser Beitrag wurde 666 mal editiert, zum letzten Mal von Gott: Morgen, 23:06

Stefan24
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Re: Benotung von Hausaufgaben

Beitrag von Stefan24 »

Lass die Finger davon - zu deinem eigenen Schutz. Denke lieber über (dramatische) Sanktionen bei nichtgemachten Hausaufgaben nach.
Ein Blick ins Schulgesetz BW (bin zu faul den Paragrafen zu suchen) besagt, dass nur Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungen (= Tests) zu den SCHRIFTLICHEN Leistungen gehören. Damit fallen da die Hausaufgaben raus.
Im Schulgesetz steht auch, wozu Hausaufgaben dienen: nämlich zur Festigung/Vertiefung und Übung des Stoffs. Sie sind keine Grundlage für die (schriftliche) Notenfindung!

Ein kleiner Hieb noch am Rande: wozu gibt es in BW eigentlich im ersten Halbjahr des Refs eine Ausbildung in Schulrecht nebst mündlicher Prüfung?
StR seit 09/09. Individualist seit Geburt.
Eigene Meinung schon immer.

Maupard
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Re: Benotung von Hausaufgaben

Beitrag von Maupard »

Hallo,

Im Schulgesetz steht zu Hausaufgaben nichts! In der Notenbildungsverordnung steht zu diesem Thema:
§7 Allgemeines: Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (schriftliche, mündliche und praktische Leistungen). Schriftliche Leistungen sind insbesondere die schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten).
"Insbesonders" bedeutet, dass es sich um eine nicht abgeschlossene Aufzählung handelt, das bedeutet, dass auch weitere schriftliche Leistungen in Betracht kommen.

Zu Hausaufgaben steht in der NVO:
§10 - Hausaufgaben: (1) Hausaufgaben sind zur Festigung der im Unterricht vermittelten Kenntnisse, zur Übung, Vertiefung und Anwendung der vom Schüler erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie zur Förderung des selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeitens erforderlich.

(2) Die Hausaufgaben müssen in innerem Zusammenhang mit dem Unterricht stehen und sind so zu stellen, daß sie der Schüler ohne fremde Hilfe in angemessener Zeit erledigen kann.
Ich halte es nicht für pädagogisch fragwurdig Hausaufgaben zu bewerten - soweit es sich um Hausaufgaben zur Übung handelt.
Natürlich kann die Hausaufgabe von den Eltern kontrolliert werden - genauso können die Eltern mit ihren Kindern auf eine Arbeit lernen.

Anmerkung zum Thema Schulrecht/Schulrechtsprüfung: Wie so oft kommt es auch da darauf an, wer es unterrichtet. Ich hatten einen ehemaligen Schuldirektor, der uns vorwiegend erzählt hat, wie er es in der Schule gehandhabt hat. Andere Referendare wurden von einem Mitarbeiter des Regierungspäsiudiums (ehemals Oberschulamt) in Schulrecht unterrichtet.

Zum Thema
Denke lieber über (dramatische) Sanktionen bei nichtgemachten Hausaufgaben nach.


An welche Sanktionen denkst du? In meinen Schulrechtsskript steht,dass es verboten ist, für eine nicht angefertigte Hausaufgabe eine 6 zu erteilen (gleiches gilt für drei Striche gibt 6, o.ä.)

Weiß jemand Rat?

Grüße Maupard

Joker13
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Registriert: 23.12.2009, 16:06:53

Re: Benotung von Hausaufgaben

Beitrag von Joker13 »

Maupard hat geschrieben:In meinen Schulrechtsskript steht,dass es verboten ist, für eine nicht angefertigte Hausaufgabe eine 6 zu erteilen
:?: Und was machst du dann, wenn einer von den Schülern, deren Hausaufgabe du für die Benotung einsammeln willst, diese nicht angefertigt hat?


Ich arbeite in Bayern, wo es ebenfalls verboten ist, die Hausaufgaben zu benoten. Zu Recht, wie ich finde. Ich habe genug andere Möglichkeiten, an Noten zu kommen und genug andere Möglichkeiten für Sanktionen bei nicht oder schlampig gemachter Hausaufgabe.

Was du machen kannst: Jeweils ein Schüler präsentiert die Hausaufgabe und du bewertest dann die Präsentation (ähnlich wie bei einem Referat).

Liebe Grüße vom Joker

Stefan24
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Re: Benotung von Hausaufgaben

Beitrag von Stefan24 »

Auch das würde ich (im Referendariat) nicht machen - es ist ein viel zu heißes Eisen.

Lass die Finger von der Benotung irgendwelcher Leistungen, deren Urheber du nicht genau kennst und wo du die Umstände der Entstehung nicht näher verorten kannst.

Hausaufgaben fallen sicher nicht in die nicht abgeschlossene Aufzählung der schriftlichen Leistungen - hier sei nur an die GFS (GLF, ... oder wie man sie auch immer nennt) erinnert. Wird sie schriftlich erbracht, fiele sie darunter. NICHT aber die Hausaufgaben.
Ich halte es nicht für pädagogisch fragwurdig Hausaufgaben zu bewerten - soweit es sich um Hausaufgaben zur Übung handelt.
Ich schon. Und zwar gewaltig.

Und zum Thema nicht gemachte Hausaufgaben: wie wäre es mit Zusatzaufgaben, für den Fall, dass die "normale" HA nicht erledigt wurde? Wie wäre es mit einer Stunde nachsitzen zur Erledigung der bis dahin nicht gemachten Hausaufgaben? ... Da gibt es Mittel und Wege.
StR seit 09/09. Individualist seit Geburt.
Eigene Meinung schon immer.

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