Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
Der_Lutscher
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?

Beitrag von Der_Lutscher »

Offiziell beginnt man sein Ref erst mit der Aushändigung der Urkunde bzw. der Vereidigung Ausschlagen ode absagen kannst Du nur bis zu diesem beagten Termin. Deswegen wird man ja erst (so ist es jedenfalls in 99% der Fäller) seinen Schulplatz danach erfahren. Solltest Du danach aufhören, hast Du Dein Ref abgebrochen ! Sei also auf der Hut !

sinus
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?

Beitrag von sinus »

Hi,
ich dachte man wird erst am 01.02 vereidigt und die Schule bekommt man doch schon vorher mitgeteilt. So hatte ich das auf jeden Fall verstanden.
@ Swantje85: Klar, kann man nciht alles im Vorraus planen, aber ich möchte mir auch jetzt nichts durch einen Aktenvermerk verbauen....muss da noch mal gründlich drüber nachdenken.

yestoerty
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?

Beitrag von yestoerty »

In NRW bekommen wahrscheinlich die meisten noch in diesem Jahr ihre Schule (war jedenfalls sonst so). Allerdings kann sich das unter Umständen noch ändern (wenn alle Refs einer Schule doch noch absagen, wird beispielsweise ggf. umverteilt).

Batigool
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?

Beitrag von Batigool »

Swantje85 hat geschrieben:@ Sinus: Es kann anscheinend schon Folgen haben. Ich habe exakt das Selbe Problem und habe gestern einfach mal im besagten Bl angerufen. Die meinten zu mir, das sie einen rechtlich zwar nicht belangen können, das die Absage aber in einer Akte vermerkt wird und sollte man später in diesem BL arbeiten wollen, die Tatsache, dass man schonmal einen Platz ausgeschlagen hat vermerkt wird. MAn also schlechtere Chancen hat. Ich denke mir aber, man lebt im Hier und Jetzt und kann eben nicht alle Entscheidungen schon für 3 Jahre im Voraus bedenken. Mein Tip: nimm an und warte ob sich noch was besseres ergibt.
Süß - in einer Akte vermerkt, was dann später ggf. gegen einen verwendet werden könnte. Wie soll das denn funktionieren? Sollte der Satz wirklich so gefallen sein, ist dies eine reine Drohgebärde ohne Hintergrund, da hier überhaupt kein Zusammenhang zwischen Einstellung und Ref-Ablehnung existiert.

Ja, es ist (leider!) üblich, dass eine Zusage nicht angetreten wird, weil sich eben was besseres gefunden hat. Und man ist da als Mensch noch immer frei, die Stelle anzutreten, die man antreten will (wenn man eine Wahl hat) und ohne dass dies weitere Konsequenzen hat.
OStR, Fachleiter, RLP

Katharina Schneider
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?

Beitrag von Katharina Schneider »

Horst-Günther hat geschrieben:Stellt Euch doch mal die Frage, wie Ihre es finden würdet, wenn die andere Seite erst "verbindlich" zusagt und dann wieder absagt, weil sie doch noch einen "besseren" oder "passenderen" Bewerber gefunden haben
"Die andere Seite" sagt ja nicht "verbindlich" zu. Wenn die Behörde hier Planungssicherheit haben möchte, muss Sie mit Menschen planen, die entweder schon vereidigt wurden oder mit denen schon ein Vertrag geschlossen wurde. Es spricht nichts dagegen, die Vereidigung bzw. den (schriftlichen) Vertragsabschluss schon Monate vor Beginn der Seminarveranstaltungen und des Schuldienstes zu legen. Dann werden auch kaum noch Leute absagen. Natürlich muss ab dem Zeitpunkt der Vereidigung auch die Besoldung gezahlt werden; aber das dürfte bei den umherliegenden Geldhaufen kein Problem sein, oder? Die Einstellungsmodalitäten der Schulbehörden sind für die Bewerber äußerst ruppig. Friss oder Stirb! Zu Verhandeln gibt es da nichts. Dann muss man eben auch mit entsprechenden Reaktionen rechnen.
dein Verhalten und du - das kotzt alles dermaßen an. Halte doch einfach mal deine Fresse! (...) verpiss dich von hier. Es geht hier um die SCHULE. Von der DU allerdings keine Ahnung (mehr) hast.

Stefan24
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?

Beitrag von Stefan24 »

Es spricht nichts dagegen, die Vereidigung bzw. den (schriftlichen) Vertragsabschluss schon Monate vor Beginn der Seminarveranstaltungen und des Schuldienstes zu legen.
Da spricht einiges dagegen. Du hast keine Ahnung vom Beamtenrecht. q.e.d.
StR seit 09/09. Individualist seit Geburt.
Eigene Meinung schon immer.

Ulysses
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?

Beitrag von Ulysses »

Beamtenrecht hin, Beamtenrecht her, sachlich gesehen hat Katharina aber in einem Punkt recht:
Katharina Schneider hat geschrieben:Wenn die Behörde hier Planungssicherheit haben möchte, muss Sie mit Menschen planen, die entweder schon vereidigt wurden oder mit denen schon ein Vertrag geschlossen wurde. Es spricht nichts dagegen, die Vereidigung bzw. den (schriftlichen) Vertragsabschluss schon Monate vor Beginn der Seminarveranstaltungen und des Schuldienstes zu legen. Dann werden auch kaum noch Leute absagen. [...] Die Einstellungsmodalitäten der Schulbehörden sind für die Bewerber äußerst ruppig. Friss oder Stirb! Zu Verhandeln gibt es da nichts. Dann muss man eben auch mit entsprechenden Reaktionen rechnen.
wer eine verbindliche Zusage von der Gegenseite will, der muss selber ein verbindliches Angebot vorlegen. am Ende meines Referates erhielten wir am Donnerstag nachmittag ein ausdrücklich als unverbindlich bezeichnetes Angebot, dem wir aber bis Montag verbindlich zusagen mussten. uns wurde keine Möglichkeit zur Verhandlung angeboten, ein Alternativangebot meinerseits wurde kommentarlos ignoriert.

was ist das für ein Stil? was ist das anderes als blanke Unverschämtheit? ich habe mir von Donnerstag bis Montag genau überlegt, was ich tun sollte (hatte ja schon ein verbindliches Alternativangebot, aber ohne Verbeamtungsgarantie vorliegen), und dabei mehrere Leute konsultiert. jeder hat mir geraten, das kultusministeriale Angebot abzulehnen, weil das zum einen eine Frechheit der Gegenseite und zum anderen ein Glücksspiel meinerseits war. ich hatte ja keine Sicherheit, ob die ihr Angebot nicht doch noch zurücknehmen, abändern oder sonstwas damit machen würden.

wäre ich darauf angewiesen gewesen, ich hätte es angenommen und mich mächtig geärgert. ich war aber nicht darauf angewiesen, also war für mich der Fall klar.

ich weiß nicht, wie es anderswo aussieht und weiß auch nicht mehr, wie das damals im Referendariat war. aber eines weiß ich: das Argument der Planungssicherheit ist fadenscheinig. Planungssicherheit braucht nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Arbeitnehmer, und es gehört zum grundlegenden menschlichen Anstand, dass beide hier auf Augenhöhe miteinander umgehen. Referendare und Lehrer sind keine kleinen Kinder, keine Leibeigenen und kein Stückgut, das man beliebig herumschieben, lagern oder wegschmeißen kann. sie sind Mitarbeiter, denen auch die einstellenden Behörden den gleichen Respekt entgegenbringen müssen, den sie für sich selber verlangen.

wer ein unverbindliches Angebot macht, muss damit rechnen, dass die Gegenseite ihre Zusage ebenfalls als unverbindlich versteht. das ist moralisch völlig in Ordnung. wer das nicht will, muss eben ein verbindliches Angebot machen. man kann nicht vom anderen verlangen, Kröten zu schlucken, während man selber Feinkost genießt.

soviel zum Thema Planungssicherheit. wer Sicherheit will, muss auch etwas tun dafür :evil:
Bayern, Gymnasium, Latein/Geschichte.
LAss seit Februar 2008 -- Planstelle an einem überaus elitären :mrgreen: städtischen Gymnasium
[i]... causas viresque perquirere rerum ...[/i]

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