Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
Katharina Schneider
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?

Beitrag von Katharina Schneider »

Ich erinnere mich noch genau an einen Thread, in dem behauptet wurde, dass es für eine Schulbehörde unzumutbar sei, vor Vereidigung bzw. bei Vertragsabschluss die genaue Höhe des zukünftigen Gehaltes bzw. der Besoldung verbindlich festzulegen. Mit einer solchen Einstellung, die im Übrigen nur etwas mit Faulheit und Ignoranz zu tun hat, muss man sich auch nicht wundern, dass man die ein oder andere Stelle nicht rechtzeitig besetzen kann. Das Blatt wird sich erst dann wenden, wenn wir wirklichen Lehrermangel haben, den es seit Jahrzehnten aber tatsächlich nicht gegeben hat.

Und noch etwas zur "Planungssicherheit": Man möge mich korrigieren: ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass Lehrer ihren Unterricht vorbereiten ("planen") müssen. Gelernt habe ich etwas von einer langfristigen (bezogen auf das Schuljahr), mittelfristigen (bezogen auf die Unterrichtseinheiten) und kurzfristigen Planung (bezogen auf die einzelne Unterrichtsstunde). Nur so dürfte der Unterricht vernünftig laufen können. Wenn aber die Einstellung nur zum Schuljahresbeginn erfolgt und einem die Klassen erst wenige Tage vor Dienstantritt genannt werden, wie soll man dann einigermaßen vernünftig planen? Diese Frage stellt sich offenbar keine Schulbehörde. Ich behaupte sogar, dass den Mitarbeitern dort die Antwort völlig scheißegal ist. (Vielleicht meinen sie auch, dass man sich schon vor Vertragsabschluss bzw. Vereidigung um seine dienstlichen Angelegenheit kümmern muss! :lol: :lol: )
Ulysses hat geschrieben:Planungssicherheit braucht nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Arbeitnehmer, und es gehört zum grundlegenden menschlichen Anstand, dass beide hier auf Augenhöhe miteinander umgehen.


Das kannst du von einer Schulbehörde nicht erwarten. Sie haben die Macht, und der Bewerber hat keine Macht. Er kann es so machen, wie die Behörde es will, oder gehen. Ich habe in der so genannten privaten Wirtschaft schon so einiges erlebt, aber einen Umgang mit arbeitswilligen und fähigen Mitarbeitern, wie ihn viele Schulbehörden praktizieren, noch nie.
dein Verhalten und du - das kotzt alles dermaßen an. Halte doch einfach mal deine Fresse! (...) verpiss dich von hier. Es geht hier um die SCHULE. Von der DU allerdings keine Ahnung (mehr) hast.

Hubselzwerg
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?

Beitrag von Hubselzwerg »

Ich mach das ja ungern :mrgreen: Aber hier muss ich Katharina Schneider trotzdem recht geben.
Dieser Beitrag wurde 666 mal editiert, zum letzten Mal von Gott: Morgen, 23:06

Horst-Günther
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?

Beitrag von Horst-Günther »

Katharina Schneider hat geschrieben:Es spricht nichts dagegen, die Vereidigung bzw. den (schriftlichen) Vertragsabschluss schon Monate vor Beginn der Seminarveranstaltungen und des Schuldienstes zu legen. Dann werden auch kaum noch Leute absagen. Natürlich muss ab dem Zeitpunkt der Vereidigung auch die Besoldung gezahlt werden; aber das dürfte bei den umherliegenden Geldhaufen kein Problem sein, oder? Die Einstellungsmodalitäten der Schulbehörden sind für die Bewerber äußerst ruppig. Friss oder Stirb! Zu Verhandeln gibt es da nichts. Dann muss man eben auch mit entsprechenden Reaktionen rechnen.
Das wird doch schon vielfach gemacht. Zu den Einstellungsverfahren (gilt für NRW) zum 01.02. werden im Wege der Vorgriffseinstellungen viele Stellen zum folgenden Sommertermin ausgeschrieben und auch besetzt. Die Bewerber erhalten bereits zum 01.02. Ihre Ernennungsurkunden zum Sommer oder die entsprechenden Arbeitsverträge. Und die Zeit bis zur festen Einstellung wird durch eine befristete Beschäftigung (wenn der Bewerber dies möcht) überbrückt.
Zur Bezahlung nur eine Hinweis. Auch in der freien Wirtschaft dürfte es Grundsatz sein, dass ohne Leistung keine Gegenleistung erfolgt.
Ulysses hat geschrieben:wer eine verbindliche Zusage von der Gegenseite will, der muss selber ein verbindliches Angebot vorlegen. am Ende meines Referates erhielten wir am Donnerstag nachmittag ein ausdrücklich als unverbindlich bezeichnetes Angebot, dem wir aber bis Montag verbindlich zusagen mussten. uns wurde keine Möglichkeit zur Verhandlung angeboten, ein Alternativangebot meinerseits wurde kommentarlos ignoriert.

was ist das für ein Stil? was ist das anderes als blanke Unverschämtheit?
Nun, in diesem unverbindlichen Angebot dürfte drinne gestanden haben, dass beabsichtigt ist, Sie in den Schuldienst einzustellen. Das kann erstmal auch nur in dieser Form erfolgen, da noch einige Voraussetzungen abzuarbeiten bzw. nachzuweisen sind. Verschiedene Beteiligungen müssen erfolgen (Personalrat,Gleichstellung, Schwerbehindertenvertretung) und Sie als Bewerber müssen die gesundheitliche Eignung etc. nachweisen. Das alles kommt aber eben nur in Gang, wenn das Angebot angenommen wurde.

Wie viele Fälle kennen Sie, in dem das Angebot angenommen, alle Voraussetzungen erfüllt waren und die Schulbehörde dann gesagt hat, sorry, ich habe nun doch noch einen besseren Bewerber gefunden?
Katharina Schneider hat geschrieben:Ich erinnere mich noch genau an einen Thread, in dem behauptet wurde, dass es für eine Schulbehörde unzumutbar sei, vor Vereidigung bzw. bei Vertragsabschluss die genaue Höhe des zukünftigen Gehaltes bzw. der Besoldung verbindlich festzulegen. Mit einer solchen Einstellung, die im Übrigen nur etwas mit Faulheit und Ignoranz zu tun hat, muss man sich auch nicht wundern, dass man die ein oder andere Stelle nicht rechtzeitig besetzen kann. Das Blatt wird sich erst dann wenden, wenn wir wirklichen Lehrermangel haben, den es seit Jahrzehnten aber tatsächlich nicht gegeben hat.
Nein, es ist nicht unzumutbar, wenn auch nicht leistbar. Aber letztlich auch völlig egal. Die Nennung der Entgeltgruppe oder einer Entgeltstufe im Arbeitsvertrag hat keine verbindlichen sondern nur deklaratorischen Charakter weil das Tarifrecht hier alles vorgibt und festschreibt (Stichwort Tarifautomatik).

Katharina Schneider
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?

Beitrag von Katharina Schneider »

Horst-Günther hat geschrieben:Die Nennung der Entgeltgruppe oder einer Entgeltstufe im Arbeitsvertrag hat keine verbindlichen sondern nur deklaratorischen Charakter weil das Tarifrecht hier alles vorgibt und festschreibt (Stichwort Tarifautomatik).
Naja, dann dürfte es für die Schulbehörde ja ganz leicht sein, das Gehalt frühzeitig auf den Cent genau zu nennen - ein Blick in den aktuellen Tarifvertrag reicht da doch, nachdem der Bewerber seine notwendigen persönlichen Daten genannt hat.
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Ripley
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?

Beitrag von Ripley »

dein Verhalten und du - das kotzt alles dermaßen an. Halte doch einfach mal deine Fresse! (...) verpiss dich von hier. Es geht hier um die SCHULE. Von der DU allerdings keine Ahnung (mehr) hast.
... liebe frau k.s., nur mal so ne frage, sollten sie ihr auftreten im forum nicht mal überdenken? ... sone schaffenspause mit ner neuanmeldung und nem richtigen nick wirkt oft wunder, ist aber wirklich nur ein nett gemeinter (ohne ironie) hinweis. schöne grüße aus münster.

Katharina Schneider
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?

Beitrag von Katharina Schneider »

Der Text der Signatur stammt nicht von mir sondern von Stefan24. Dieser Text charakterisiert nicht mein Auftreten. Eine neue Internetidentität möchte ich mir nicht zulegen, weil ich die bestehende echt gut finde. Je öfter ich meine Beiträge lese, desto besser gefallen Sie mir. Welche Wahrheiten man doch in einer angstfreien Atmossphäre beim Namen nennen darf! Hast du schon Erfahrungen mit Neuanmeldung und neuem Nick? Man darf sich doch nicht doppelt unter verschiedenen Nicks anmelden, oder doch? Also ich habe nichts dagegen, aber ich meine, dass das die Forenregeln nicht zulassen.
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Stefan24
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?

Beitrag von Stefan24 »

Der Text der Signatur stammt nicht von mir sondern von Stefan24.
Dann solltest du mich wenigstens mal als Quelle angeben...
StR seit 09/09. Individualist seit Geburt.
Eigene Meinung schon immer.

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