Katharina Schneider hat geschrieben:Es spricht nichts dagegen, die Vereidigung bzw. den (schriftlichen) Vertragsabschluss schon Monate vor Beginn der Seminarveranstaltungen und des Schuldienstes zu legen. Dann werden auch kaum noch Leute absagen. Natürlich muss ab dem Zeitpunkt der Vereidigung auch die Besoldung gezahlt werden; aber das dürfte bei den umherliegenden Geldhaufen kein Problem sein, oder? Die Einstellungsmodalitäten der Schulbehörden sind für die Bewerber äußerst ruppig. Friss oder Stirb! Zu Verhandeln gibt es da nichts. Dann muss man eben auch mit entsprechenden Reaktionen rechnen.
Das wird doch schon vielfach gemacht. Zu den Einstellungsverfahren (gilt für NRW) zum 01.02. werden im Wege der Vorgriffseinstellungen viele Stellen zum folgenden Sommertermin ausgeschrieben und auch besetzt. Die Bewerber erhalten bereits zum 01.02. Ihre Ernennungsurkunden zum Sommer oder die entsprechenden Arbeitsverträge. Und die Zeit bis zur festen Einstellung wird durch eine befristete Beschäftigung (wenn der Bewerber dies möcht) überbrückt.
Zur Bezahlung nur eine Hinweis. Auch in der freien Wirtschaft dürfte es Grundsatz sein, dass ohne Leistung keine Gegenleistung erfolgt.
Ulysses hat geschrieben:wer eine verbindliche Zusage von der Gegenseite will, der muss selber ein verbindliches Angebot vorlegen. am Ende meines Referates erhielten wir am Donnerstag nachmittag ein ausdrücklich als unverbindlich bezeichnetes Angebot, dem wir aber bis Montag verbindlich zusagen mussten. uns wurde keine Möglichkeit zur Verhandlung angeboten, ein Alternativangebot meinerseits wurde kommentarlos ignoriert.
was ist das für ein Stil? was ist das anderes als blanke Unverschämtheit?
Nun, in diesem unverbindlichen Angebot dürfte drinne gestanden haben, dass beabsichtigt ist, Sie in den Schuldienst einzustellen. Das kann erstmal auch nur in dieser Form erfolgen, da noch einige Voraussetzungen abzuarbeiten bzw. nachzuweisen sind. Verschiedene Beteiligungen müssen erfolgen (Personalrat,Gleichstellung, Schwerbehindertenvertretung) und Sie als Bewerber müssen die gesundheitliche Eignung etc. nachweisen. Das alles kommt aber eben nur in Gang, wenn das Angebot angenommen wurde.
Wie viele Fälle kennen Sie, in dem das Angebot angenommen, alle Voraussetzungen erfüllt waren und die Schulbehörde dann gesagt hat, sorry, ich habe nun doch noch einen besseren Bewerber gefunden?
Katharina Schneider hat geschrieben:Ich erinnere mich noch genau an einen Thread, in dem behauptet wurde, dass es für eine Schulbehörde unzumutbar sei, vor Vereidigung bzw. bei Vertragsabschluss die genaue Höhe des zukünftigen Gehaltes bzw. der Besoldung verbindlich festzulegen. Mit einer solchen Einstellung, die im Übrigen nur etwas mit Faulheit und Ignoranz zu tun hat, muss man sich auch nicht wundern, dass man die ein oder andere Stelle nicht rechtzeitig besetzen kann. Das Blatt wird sich erst dann wenden, wenn wir wirklichen Lehrermangel haben, den es seit Jahrzehnten aber tatsächlich nicht gegeben hat.
Nein, es ist nicht unzumutbar, wenn auch nicht leistbar. Aber letztlich auch völlig egal. Die Nennung der Entgeltgruppe oder einer Entgeltstufe im Arbeitsvertrag hat keine verbindlichen sondern nur deklaratorischen Charakter weil das Tarifrecht hier alles vorgibt und festschreibt (Stichwort Tarifautomatik).