Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?

Grundsätzliche Fragen zum Referendariat können hier gestellt werden
Illi-Noize
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?

Beitrag von Illi-Noize »

Und nachdem hier alle schön beinander sind: Ändert bitte Eure Signatur. Das ist ein Niveau, das wir hier nicht haben wollen. Ihr habt Zeit bis Mitternacht, ansonsten werdet ihr gesperrt.

Horst-Günther
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?

Beitrag von Horst-Günther »

Katharina Schneider hat geschrieben: Naja, dann dürfte es für die Schulbehörde ja ganz leicht sein, das Gehalt frühzeitig auf den Cent genau zu nennen - ein Blick in den aktuellen Tarifvertrag reicht da doch, nachdem der Bewerber seine notwendigen persönlichen Daten genannt hat.
Das ist auch gar nicht die Frage, natürlich kann ich das und tu es auch, wenn mich der Bewerber denn vorher deswegen kontaktiert (die Zahl ist allerdings verschwindent gering, da ich mich dabei der gleichen Seiten im Internet bediene die der Bewerber bereits ebenfalls gefunden hat. Nichts ist so öffentlich, wie die Gehälter im ö.D.)

Sie aber bestehen doch auf einer verbindlichen Aussage und genau da liegt unser Dissenz. Nicht nur das ich das nicht darf, da ich in dem Fall (in NRW) unzuständige Behörde bin, sowohl Eingruppierung als auch Entwicklungsstufe unterliegen der Mitbestimmung des PR und da kann man nunmal nicht verbindlich vorgreifen. Und ohne entsprechende Nachweise von dem Bewerber rein auf telefonischen Kontakt gehts nun auch nicht.

Allerdings ist mir bisher -und ich mach das nun schon 15 Jahre - noch nicht eine Einstellung geplatzt, weil wer ohne verbindliche Auskunft nicht anfangen wollte. Eine solche Anfrage auf verbindliche Auskunft ist mir ebenfalls noch nicht untergekommen. Anders wäre es wohl, wenn Sie liebe Frau Schneider in meinen Bereich hätten anfangen wollen.

Katharina Schneider
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?

Beitrag von Katharina Schneider »

Illi-Noize hat geschrieben:Ändert bitte Eure Signatur.
Wer ist denn mit "Eure" gemeint?
Illi-Noize hat geschrieben:Das ist ein Niveau, das wir hier nicht haben wollen.
Merke wohl: ich habe nur die Aussage eines anderen Users zitiert, der mich mit dieser Aussage beleidigt hat und der deswegen nicht gesperrt wird.

Allerdings haben hier die Moderatoren die Macht. Das muss man akzeptieren. Naja, ich habe ja noch rund 45 Minuten.
dein Verhalten und du - das kotzt alles dermaßen an. Halte doch einfach mal deine Fresse! (...) verpiss dich von hier. Es geht hier um die SCHULE. Von der DU allerdings keine Ahnung (mehr) hast.

Illi-Noize
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?

Beitrag von Illi-Noize »

Dann hättest Du das melden können / müssen bzw. einen Screenshot erstellen können, um das auch so nachzuweisen. Ich stelle fest: Es ist 00:30 Uhr und Deine Signatur ist immer noch nicht geändert. Je nach Foreneinstellung könnte bei Dir auch 23:30 Uhr stehen, und da nicht jeder Mensch auf die Uhr am PC schaut, bekommst Du eine letzte Chance. Morgen früh sollte die Signatur geändert sein, oder Du wirst eben gesperrt.

Clara76

Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sei

Beitrag von Clara76 »

...
Zuletzt geändert von Clara76 am 30.01.2013, 23:00:46, insgesamt 1-mal geändert.

Illi-Noize
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?

Beitrag von Illi-Noize »

Antworten auf Fr. Schneiders Postings sind nicht mehr nötig bzw. es wird keine Antwort mehr von ihr kommen.

Isabelle L.
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Re: Wie verbindlich muss die verbindliche Zusage zum Ref sein?

Beitrag von Isabelle L. »

Ich finde es ehrlich gesagt ein bisschen schade, dass in diesem Thread nicht wirklich die Frage beantwortet wird, sondern hauptsächlich der Zeigefinger erhoben wird und die Teilnehmer sich zum Schluss nur noch zanken.
Mich würde nämlich auch interessieren, bis wann es ohne negative Folgen möglich ist, eine Zusage zum Einstellungsangebot als Lehramtsanwärter zurückzunehmen (in NRW). Das Seminar hat mich angeschrieben und ich soll ihnen umgehend Bescheid geben, ob ich zum 1.2. antreten möchte. Meine Frage wäre vor allem, ob das Seminar oder die Bezirksregierung wissen will, welchen Rücktrittsgrund ich habe und ob sie diesen auch überprüfen in irgendeiner Form. Ist es vor der Überreichung der Ernennungsurkunde unproblematisch zurückzutreten oder gibt es da doch irgendwas zu bedenken?
Kann da jemand sachlich was zu sagen? Vielen Dank schonmal im Voraus!

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